Riester/Steuern |
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Verfasst am: 20.01.2008 12:02 |
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Wie ist das mit Riester und der Steuererklärung? |
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Verfasst am: 20.01.2008 12:06 |
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Du gibst deine Riesterbeiträge in der Steuererklärung an...
Wenn ich mich recht erinner ist das auf der dritten Seite *glaub*
Dementsprechend je nach Steuerklasse, Verdienst bzw. Steuersatz usw. bekommst du halt n bisschen Steuer zurück... |
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Verfasst am: 20.01.2008 12:22 |
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Also man kann sagen, das man die Beiträge steuerliche geltend machen kann, ja? |
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Verfasst am: 20.01.2008 12:42 - Geaendert am: 20.01.2008 12:43 |
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Du kannst in der Ansparphase die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen -> reduzieren folglich das steuerpflichtige Einkommen. --------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
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Verfasst am: 20.01.2008 12:46 |
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die Riester-Beiträge können im Rahmen bestimmter Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden sofern die Zulagen nicht günstiger sind. In der Regel trifft Letzteres jedoch zu, was natürlich beim Verkauf der Produkte verschwiegen wird - zumeist aus Unwissenheit des Beraters.
Für die Riester-Beiträge gibt es die Anlage AV, die eingereicht werden muss. Im Mantelbogen auf Seite 3 ist nichts einzutragen. |
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Verfasst am: 20.01.2008 13:03 |
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Ja im Sonderausgabenabzug kann man die Riesterrente bis zu einem bestimmten Betrag, glaube sind 2100 € angeben.
wie ist das denn nochmal mit der Besteuerung?
Während der Laufzeit muss ich nichts versteuern, erst am Ende der Laufzeit bzw. bei Auszahlung und dann muss ich die Ertäge, die mir zugeflossen sind versteuern, da aber im Rentenalter mein persönlicher Est-Satz niedriger ist, ist das für mich gut..
Ist das richtig? |
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Verfasst am: 20.01.2008 13:46 |
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Im 1. Schritt wird die Steuer ausgerechnet ohne die Riester-Beiträge. Im 2. Schritt werden dann die abziehbaren Altersvorsorgebeiträge ermittelt zzgl. der Zulagen. Es wird ein 2. Mal die Steuer ermittelt, jedoch unter Berücksichtigung des Riester-Abzugs.
Im 3. Schritt wird die Differenz der Steuer aus 1. und 2. errechnet und mit den gezahlten Zulagen verglichen. Ist die Differenz größer als die Zulagen wird der zusätzliche Vorteil durch die Veranlagung bei der festzusetzenden Steuer berücksichtigt. Ist die Differenz geringer als die Zulagen, so bleibt es bei den gezahlten Zulagen und es gibt keinen zusätzlichen Vorteil mehr. Letzteres ist der Regelfall.
In der Auszahlphase wird die Riester-Rente gleichgesetzt mit einer Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und unterliegt somit entsprechend dem Ertragsanteil ab 2040 zu 100 % der Besteuerung. Da im Rentenalter die Einkünfte geringer sind ist natürlich auch der ESt-Satz niedriger und man zahlt weniger Steuern. |
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Verfasst am: 20.01.2008 14:14 |
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Beispiel:
Ein Kunde zahlt 2008 2.100 Euro auf seinen Riester-Vertrag ein.
Dann kann er in der Steuererklärung diesen Betrag als Sonderausgaben geltend machen.
Annahme: Kunde hat einen Steuersatz von 30 %
Sonderausgaben 2.100 Euro
davon 30 % = 630 Euro
./. Grundzulage 154 Euro
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Rückerstattung 476 Euro |
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