Baufianzierung |
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Verfasst am: 20.01.2008 13:35 |
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Notar und Grundbuchkosten betragen doch 1,5 %oder? |
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Verfasst am: 20.01.2008 13:39 |
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rischtisch |
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Verfasst am: 20.01.2008 14:06 |
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Man nimmt an, dass der Notar und das Grundbuchamt für die Eintragung der Auflassung und der Grundschulden ca. 1,5 % des Kaufpreises verlangen. |
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Verfasst am: 20.01.2008 14:06 |
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Und wann wird die grunderwerbssteuer nicht berechnet? Neubau? Wie hoch ist die Beleihungsgrenze in NF? |
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Verfasst am: 20.01.2008 14:09 |
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Das Finanzamt bekommt eine Ausfertigung des Kaufvertrages durch den Notar gesandt.
Wenn nun ein Bauherr auf ein Grundstück baut, das er gesechenkt bekommen hat oder vor einiger Zeit bereits gekauft hat, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Banken geben Darlehen in Höhe bis 80 % des Beleihungswertes. |
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Verfasst am: 20.01.2008 15:03 |
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Und wenn er ein Grundstück kauft und sofort bauen möchte?
Wie ist das eigentlich mit diesen Lebens-Pauschalen?
Wie mache ich es wenn er bereits einen Immofinanzierung hat?
Breitsstellungskredit> Kunde muss ja nicht sofort mit den Raten beginnen,oder? |
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Verfasst am: 20.01.2008 15:25 |
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Du müsstest deine Fragen etwas genauer formulieren. Blicke das gerade nicht so richtig.
Grunderwerbsteuer fällt nicht an bei:
- Kaufpreis < 2.500 Euro
- Verkauf zwischen Verwandten gerader Linien und Ehegatten
- Vorgänge, die schon der Erb- bzw. Schenkungssteuer unterliegen |
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