Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 58
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Baufianzierung
 
bankazubi_april
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 13:35
Notar und Grundbuchkosten betragen doch 1,5 %oder?
socke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 13:39
rischtisch
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 14:06
Man nimmt an, dass der Notar und das Grundbuchamt für die Eintragung der Auflassung und der Grundschulden ca. 1,5 % des Kaufpreises verlangen.
bankazubi_april
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 14:06
Und wann wird die grunderwerbssteuer nicht berechnet? Neubau? Wie hoch ist die Beleihungsgrenze in NF?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 14:09
Das Finanzamt bekommt eine Ausfertigung des Kaufvertrages durch den Notar gesandt.

Wenn nun ein Bauherr auf ein Grundstück baut, das er gesechenkt bekommen hat oder vor einiger Zeit bereits gekauft hat, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Banken geben Darlehen in Höhe bis 80 % des Beleihungswertes.
bankazubi_april
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 15:03
Und wenn er ein Grundstück kauft und sofort bauen möchte?
Wie ist das eigentlich mit diesen Lebens-Pauschalen?
Wie mache ich es wenn er bereits einen Immofinanzierung hat?
Breitsstellungskredit> Kunde muss ja nicht sofort mit den Raten beginnen,oder?
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.01.2008 15:25
Du müsstest deine Fragen etwas genauer formulieren. Blicke das gerade nicht so richtig.

Grunderwerbsteuer fällt nicht an bei:

- Kaufpreis < 2.500 Euro
- Verkauf zwischen Verwandten gerader Linien und Ehegatten
- Vorgänge, die schon der Erb- bzw. Schenkungssteuer unterliegen
 

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse