WPHG/MiFID in der mündlichen Prüfung |
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Verfasst am: 20.01.2008 19:08 |
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Wie soll man am besten mit der Aufklärung des Kunden während eines WP-Falles umgehen?
Soll man nur sagen, dass man jetzt eine Aufklärung nach WPHG durchführt, soll man tatsächlich einen Bogen ausfüllen?
Welche Erfahrungen habt ihr in Verkaufstrainings, Prüfungsgesprächen oder anderen Vorbereitungen gemacht? |
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Verfasst am: 20.01.2008 19:19 |
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Den Bogen ausfüllen kostet richtig Zeit.....
Besser man baut das alles ins Gespräch ein..... Wenn man sagt "ich führe jetzt eine Aufklärung etc".... das kommt glaub ich nicht so gut.... |
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Verfasst am: 21.01.2008 13:58 |
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Ich würde mir in der Vorbereitung einen WPHG-Bogen grob vorbereiten und dem Kunden natürlich die Basisinformationan für das WP-Geschäft an die Hand geben. |
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Verfasst am: 27.01.2008 23:01 |
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Ein Prüfer arbeitet bei uns am Institut und meinte, dass man es nur anschneiden müsste, im Sinne von "wir müssten dann noch Ihre Kentnisse und Risikoneigung für Sie festlegen und schriftlich festhalten!" |
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