Ergänzungsprüfung |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2008 12:04 |
|
|
Hallo zusammen, hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich muss in Bankwirtschaft in die Ergänzungsprüfung und weis aber nicht wirklich, was die mich alles fragen könnten. Könnt ihr mir bitte helfen.
Lg Steffi |
|
|
|
Verfasst am: 27.01.2008 11:33 |
|
|
Grundsätzlich können die Prüfer alle Themen aus dem Prüfungskatalog als Aufgaben stellen.
Ist auch der Berufsschullehrer in der Prüfungskommission? |
|
|
|
Verfasst am: 28.01.2008 12:55 - Geaendert am: 28.01.2008 12:57 |
|
|
Beispiele:
Bereich Internationaler Zahlungsverkehr
- Unterschiede: Dokumenteninkasso - D-Akkreditiv
- Unterschiede: Devisen - und Sortenpreise
- Reisezahlungsmittel
Bereich GVA
- Eigenschaften von Spareinlagen
- Besonderheiten Vertrag zu Gunsten Dritter
- ZASt und KESt
- NV- Bescheinigung
- Unterschied von Aktien und Anleihen
- Besonderheiten bei Investmentzertifkaten
- Sinn der Dokumentation des Beratungsgesprächs
- Unterschied: Fundamentalanalyse und Chartanalyse
- Kurszusätze, z. B. bB
- Unterschied: Girosammelverwahrung und Sonderverwahrung
- Staatliche Sparförderung
Bereich Kredite
- Kreditarten
- Unterschied zwischen akzessorischen und fiduziarischen Kreditsicherheiten
- Berechnung Annuitätendarlehn
- Besonderheiten Bauspardarlehen
- Entstehung der Grundschuld (zeitlicher Ablauf) |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2008 15:38 |
|
|
was ich nur nicht verstehe:
Wenn man in einem Fach eine 5 hat und in den anderen beiden mind. eine 4 muss man dann die ergänzungsprüfung machen? Wenn ja bin ich dann durchgefallen wenn ich nicht die nötigen punkte erreiche?
lg |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2008 16:00 |
|
|
Wenn Du nur in einem Fach eine 5 hast, stellt sich die Frage der Ergänzungsprüfung nicht. Mit einer 5 gilt die Prüfung, so ich es richtig betrachte, als bestanden. |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2008 16:08 |
|
|
aber man könnte eine machen wenn man es versuchen will? Kann man sich dann verschlechtern? |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2008 17:07 |
|
|
Wenn eine Ergänzungsprüfung nicht notwendig ist, sollte man sie auch nicht beantragen.
Was soll die Ergänzungsprüfung bringen?
In den meisten Fällen wird die schriftliche Punktzahl bestätigt.
Zudem sollte man bedenken, dass die Punkte in der schriftliche Prüfung doppelt zählen, die mündliche E. nur einfach. |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2008 18:18 |
|
|
Am Tag meiner mündlichen Prüfung war ein Prüfling mit einer Ergänzungsprüfung in Wiso da.
Ihre Berufschullehrerin war in dem Prüfungsauschuss. Sie war auch die treibende Kraft bei den Fragen und hatte vorher durchaus durchblicken lassen, welche Themen der Prüfling verstärkt lernen sollte..... |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2008 19:49 - Geaendert am: 08.06.2008 14:29 |
|
|
Richtig! Wenn die Ergänzungsprüfung notwendig ist, dann wird die Lehrkraft ein Einsehen haben. |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 10:08 |
|
|
aber eine 5 auf dem abschlusszeugnis sieht doch total schlecht aus.....ist es dann nicht besser die prüfung zu machen? |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 10:58 - Geaendert am: 12.02.2008 10:59 |
|
|
Die Tatsache, dass eine fünf auf dem Zeugnis nicht unbedingt vorteilhaft aussieht, sollte man sich vor der Prüfung vor Augen halten. |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 11:28 |
|
|
Die Frage ist ob es sich lohnt....... Herr Herrmann hat ja bereits gesagt, dass die schriftlichen Noten meist betsätigt werden. Ich denke, seiner Erfahrung als Prüfer sollte man vertrauen. |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 11:42 |
|
|
tja das ist mir schon klar aber wenn es passiert dann is es halt nunmal so dann kann man auch nix mehr dran ändern.... ich bin nunmal jemand der sich schriftlich schwer tut weil ich immer so wahnsinnnige prüfungsangst hab und dann 5 aufgaben gleichtzeitig aber dafür bin ich in der arbeit super und das ist mein großer Vorteil!
Kann halt einfach sehr gut reden! Also würd ich mir auch eine vernünftige Antwort wünschen und nicht so eine tolle bemerkung.....Danke =) |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 11:44 |
|
|
@ ninabutterfly
das heißt mir wird die chance nicht gegeben die prüfung zu machen??? |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 12:32 |
|
|
@ Desal: Ist das denn aktuell? Oder fragst du schonmal aus Angst wegen der Maiprüfung?
Sonst frag doch mal direkt bei der IHK, bei deinen Lehrern oder Ausbildern. Die müssen es wissen. |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 14:14 |
|
|
ja es ist aktuell und ich hab am 20.02. eben meine mündliche....damit kann ich halt einiges gut machen aber mich ärgert diese doofe 5 so wahnsinnig dass ich das am liebsten auf eine 4 verbessern will!
vielen Dank @ ninabutterfly =) |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 14:43 |
|
|
Dann wirst du dich beeilen müssen. Lieber heute als morgen nachfragen und anmelden wenn du das Bedürfnis hast.
Aber viele Leute haben eine 5 im Zeugnis.... so wild ist das auch nicht...
ich weiß Ist leicht gesagt. |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 15:11 - Geaendert am: 08.06.2008 14:30 |
|
|
@Desal
Man muss rechtzeitig den Antrag stellen. Der Prüfungsausschuss muss dann darüber befinden. |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 15:22 |
|
|
Das hat mir meine Ausbilderin gar ned gesagt =( sie hat nur gemeint dass ich das am Prüfungstag mitnehmen muss....stimmt das dann gar ned?
liebe grüße |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2008 19:09 |
|
|
Es handelt sich hier um eine IHK-Prüfung. |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|