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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Anleihen in der mündlichen Prüfung
 
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2008 10:55
Wir haben in einigen Prüfungsgesprächen die Rückzahlungsmodalitäten von Anleihen abgefragt.

Zu unserer Verwunderung konnten die korrekten Rückzahlungsbeträge von über der Hälfte der Prüflinge nicht genannt werden.

Die Prüfungssituation beruhte auf der Tatsache, daß ein Kunde die zwei folgenden Anleihen im Depot hatte:

DZ1HAK und DZ1HAN

Sind einfach kündbare Anleihen mit 5,6% Zins bis 04.08.2009 und 5,7% Zins bis 04.08.2011.

Der Kunde wollte nun wissen welchen Rückzahlungsbetrag er für die folgenden Anleihen bei Fälligkeit und bei sofortigem Verkauf erhalten würde und welchen Einfluß der Kurs eventuell auf den Rückzahlungsbetrag hat.

Anlagebetrag jeweils 10.000 Euro.

Kurs 100,58 bei der ersten Anleihe bzw. 100,46 bei der zweiten.

Zudem gab es bei einigen Prüflingen Probleme die Stückzinsen entweder überhaupt zu erklären und/oder richtig auszurechnen.

Ich kann das ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen, da dies ja erstens eigentlich ausführlich im Schulstoff behandelt wird und zweitens auch sehr praxisrelevant ist.

Oder liege ich da etwa völlig falsch???

Gruß vom

Powerbabe
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2008 12:05 - Geaendert am: 28.07.2008 12:16
Oftmals ist es so, dass die Aufgaben schlecht gestellt oder die Fragen falsch formuliert werden.

Es kann sein, dass der Prüfling eine Verkaufsabrechnung mit den genannten Zahlen erstellen kann, aber nicht spontan antworten kann.

Die Berechnen der Stückzinsen ist Thema der schriftlichen Prüfung und für die mündliche Prüfung kaum geeignet.

Im Allgemeinen sollte der Prüfling die Themen Kurswert und Stückzinsen schon erklären können.
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.07.2008 07:20 - Geaendert am: 29.07.2008 07:21
@Herrmann:
An dieser Stelle muss ich einmal widersprechen, warum sollten Stückzinsen nicht für die mündliche Prüfung geeignet sein?

In der Vorbereitungsphase gibt es Zeit genug, um das Ganze schon im vorhinen zu berechnen. Im Prüfungsgespräch selbst braucht man dann bloß noch die fertige Formel von seinem Konzeptpapier abzutippen und dem Kunden das Ergebnis zu präsentieren. Eine kurze Erläuterung (Zinsen werden jeweils am Fälligkeitstag ausgeschüttet, bei vorzeitigem Inhaberwechsel Teilanspruch auf die Zinsen für den Zeitraum, in dem ich die Anleihe im Depot hatte) dazu, und fertig.

Sollte insgesamt keine 3 Minuten der Gesprächszeit in Anspruch nehmen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2008 09:21 - Geaendert am: 29.07.2008 09:21
Welcher Kunde frägt beim Verkauf nach dem genauen Betrag der Stückzinsen?

Was in der schriftlichen Prüfung bereits abgepürft wurde, braucht im Kundengespräch nicht nochmal geprüft werden.
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2008 10:13
Das scheinen leider nicht alle PA-Mitglieder so zu sehen,...
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2008 12:03 - Geaendert am: 29.07.2008 12:07
@ Hermann

Ein Kunde der Anleihen Neuling ist, weiß ja nichtmals das es Stückzinsen gibt.
Aber es sollte ihm in jedem Fall erklärt werden, sonst ist die Verwunderung, wenn der Kunde die Kaufabrechnung bekommt groß, denn je nachdem wieviel Stückzinsen aufgelaufen sind, ist die Anlage plötzlich höher als erwartet und dem Kunden fehlt dann Geld.
Wie Stückzinsen entstehen sollte jeder erklären können, die ungefähre Höhe sollte man auch ausrechnen können, weil sonst der Kunde evtl. sehr verwundert ist.
Eine ganz genaue Berechnung der Stückzinsen halte ich aber auch nicht für notwendig halt nur eine ungefähre Angabe damit der Kunde schonmal weiß warum die Abrechnung so aussieht.
Da die Prüfung ja auch praxisnah sein soll, halte ich es für i. o. wenn sowas zur jetzigen Zeit geprüft wird, da in Sachen Abgeltungssteuer ja ganz interessant.

Würde so eine Aufgabe aber auch nur nehmen wenn ich einen einser oder zweier Kandidaten prüfe.

Aber mal eine Frage zur Prüfung, der Kunde hat die Anleihe schon im Depot und die Frage ist verkaufen oder nicht, und wenn sie verkauft werden soll, soll doch bestimmt noch ein anderes Produkt verkauft werden, ist die Zeit dann für diese rumrechenrei nicht etwas knapp?
Und da muss ich Hermann auch Recht geben dazu wird es schon in der schriftlichen Prüfung geprüft, wenn er Prüfling allerdings eine Anleihe verkauft dann gehört die Erklärung der Stückzinsen und eine überschlägige Berechnung mit dazu.
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2008 12:13
In der Prüfung wurde von uns nicht verlangt, daß die Stückzinsen bis auf den Euro genau ausgerechnet werden müssen. Aber ich denke schon, daß eine Erklärung was Stückzinsen sind, und wieviel dem Kunden ungefähr auf der Abrechnung belastet wird auch in einer mündlichen Prüfung
relevant sind. Bei einem Anlagebetrag von TE40 können somit ja durchaus über 1000 Euro Stückzinsen auf den Kunden zukommen.
Und wie Michi bereits geschrieben hat, kennen sich die allermeisten Kunden mit dem Thema nicht aus und wissen dann nicht was Ihnen belastet wurde.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2008 12:22 - Geaendert am: 29.07.2008 12:24
Es ging doch um einen Verkauf.
Eeine überschlägige Rechnung der Stückzinsen ist in Ordnung
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.07.2008 11:33
Der Hauptpunkt war ja dieser, daß die Prüflinge größtenteils nicht wussten ob während der Laufzeit der Kurs eine Rolle bei der Rückzahlung spielt, daß heißt ob die Rendite kursabhängig ist.

Zudem wussten viele nicht wie es sich bei Endfälligkeit der Anleihe verhält, und ob die Kündigungsmöglichkeit nur einseitig oder beidseitig gezogen werden kann.

Ich denke, daß sind Sachverhalte die jeder Auszubildende beherrschen sollte.
 

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