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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Tipp für die Mündliche...
 
ebbi90
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.12.2008 20:03
Ich hatte gestern ein Seminar bezüglich der bevorstehenden mündlichen Prüfung, wo auch unter anderem das Thema Übergang von der Begrüßungsphase in die Bedarfsanalyse ausführlich erläutert wurde.
Hier kann zum Vorschein, dass die IHK anscheinend sehr großen Wert darauf legt, in jedem Verkaufsgespräch, sei es Kredit oder Anlage mit dem Kunden eine Haushaltsrechnung durchzuführen ,um sich gemeinsam mit dem Kunden einen Überblick über dessen finanzielle Verhältnisse zu schaffen.

Dies wurde dann so verkauft, dass man zuerst mit dem Kunden die Finanzübersicht, die von der IHK in der Aufgabenstellung beiliegt, durchspricht und dann anschließend wie gesagt, die Haushaltsrechnung durchführt .

Ich persönlich halte dies für sehr sinnvoll, da man hier direkt einen schönen Übergang herleiten kann, sowie direkt Cross-Selling Potenziale herausfiltern kann (fehlende Versicherungsbeiträge usw.).

Bei Kreditfällen kann man anhand des Obligos schauen, bzw. den Kunden direkt ansprechen, welche Eigenmittel bzw. evtl. Sondertilgungen einfließen sollen.

Was haltet ihr davon?
suuub
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.12.2008 20:40
Erkläre mir doch bitte, wozu ich bei einer Geldanlage (= Passivfall) eine Haushaltsrechnung brauche, wenn nicht gerade ein Ratensparvertrag verkauft wird.

Im Aktivbereich ist die HH-Rechnung sinnvoll wenn nicht sogar ein Muss.
Capulet
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.12.2008 21:07
@ suub ...auf den ersten Blick,aber da du hier in einem KI bist und dann natürlich auch verkaufen sollst und zu guter letzt auch die vermögensverhältnisse bei bestimmten Passivprodukten in die Doku schreibst machst du eine HR. Aber du hast vollkommen recht es kann von ihk zu ihk da andere Meinungen geben.Also unsere sagte uns dass sie großen Wert auch im Anlagefall darauf legt.
ebbi90
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.12.2008 21:21
Also im Kreditbereich ist die Haushaltsrechnung zu 100 % ein Muss!

Ich finde, dass es auch im Anlagebereich viele Aspekte gibt, die für eine Haushaltsrechnung sprechen.

Wenn du einen Bausparvertrag oder ne Riester-Rente abschließt müsstest du ja auch wissen, ob mtl noch was über bleibt, damit das auch nachher entsprechend vom Kunden bedient werden kann.

Wenn du auf den Bereich Anlage oder so zu sprechen kommst, der Kunde beispielsweise ne größere Summe oder so geerbt hat, aber keinen Haushaltsüberschuss hast, dann überlegt man es sich doch zweimal, ob das Geld dann beispielsweise in nen Aktienfonds angelegt wird, oder legt es erst einmal in die sichere Schiene als Puffer, wobei man da auch unterschiedlicher Meinung sein kann, mit evtl. Splittung des Betrags usw.
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.12.2008 23:47
siehe Sparkassenfinanzkonzept
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.12.2008 08:24
Ich würde mal meinen, dass das ganz einfach von IHK zu IHK unterschiedlich ist und man diesen Tipp nicht als Patentrezept für alle Prüflingen verkaufen kann.
Crazy1988
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.12.2008 08:40
Das haben wir im Seminar auch gesagt bekommen, jedoch hier bei uns vor ort ist es nicht wichtig in JEDEM fall eine Haushaltsrechnung durchzuführen. Bei Geldanlage oder so, wird es auch sehr knapp mit der Zeit..
Rennschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.12.2008 21:33
Und wenn Ihr Euch jetzt noch einmal vor Augen haltet, was in den letzten Monaten global passiert ist (Finanzmarktkrise, Lehman etc.) merkt Ihr sicherlich auch, wieso eine HH-Rechnung auch bei Anlagekunden Sinn macht. Als Teaser mal 2 Stichworte: 1. Hypothek ablösen und den Rest anlegen. 2. Keine feste Geldanlage, aber lieber Auszahlplan bei engem mtl. Budget.

Viel Erfolg!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.12.2008 16:21
Es gibt Fälle, da ist eine Haushaltsrechnung nicht angebracht, z. B. Vereinskontofürhung, Auslandszahlungsmittel usw.
ebbi90
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.12.2008 13:30
Bei einer Vereinskontoeröffnung ist der Haushaltsplan quatsch, da gebe ich Recht.

Aber wie sieht es bei Auslandszahlungmitteln, beispielsweise bei einer Kreditkarte aus?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jedes KI Kreditkarten an Kunden herausgibt, die keine ausreichende Bonität besitzen, also bei der Coba muss hier immer eine Haushaltsrechnung erstellt werden.
 

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