Rürup in der mündlichen |
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Verfasst am: 12.06.2009 18:03 |
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Hey sagt mal wenn wir als Altersvorsorge Rürup anbieten, reicht es denn dann, wenn wir das PRodukt kurz erläutern und ne beisielrechnung machen zu den Altersvorsorgeaufwendungen? Weil es gibt da ja noch diese Günstigerprüfung, die prüft, ob das für den Anleger nach altem oder neuem Recht günstiger ist. Also ich steig da nicht 100-prozentig durch und weiß auch gar nicht, wie weit ich da überhaupt gehen darf als Bankkaufmann?? Ist das nicht ab einem bestimmten Punkt auch Sache des Steuerberaters?? |
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Verfasst am: 14.06.2009 16:21 |
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1. Beratung in Steuerfragen ist den Steuerberatern vorbehalten.
2. Die Rürup- Rentenversicherung in einer Abschlussprüfung Bankkaufmann ist nicht üblich. |
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Verfasst am: 07.07.2009 10:18 - Geaendert am: 07.07.2009 10:23 |
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Sie lehnen die Beratung wegen Verstoßes gegen das Steuerberatergesetz (§§ 4, 5 StBerG i. V. m. § 160 StBerG) ab und verweisen den Kunden auf seinen Steuerberater.
§ 160 StBerG Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 5 Abs. 1 oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung nach § 7 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet. |
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