beratermappe |
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Verfasst am: 22.06.2009 19:22 |
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hallo
kann mir jemand sagen, was in einer beratermappe so alles drin ist, da ich sowas noch nie gesehen habe und mir gerne eine für die mündliche prüfung machen würde |
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Verfasst am: 22.06.2009 20:10 |
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naja grundsätzlich ales was du für die jeweilige beratung brauchst...konditionsblätter, visualisierungen, verkaufsprospekte, prospekte, vlei erklärungen zu irgendwelchen produkten, hh-rechnung....und und und...
ich hoff ma dass du noch bissl zeit hast, weil wäre bissl kurzfristig wenn du die woche noch dran bist. |
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Verfasst am: 22.06.2009 20:46 |
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ich sage mal so, jeder nimmt das was er selber zum visualisieren braucht. ich habe nichts benutzt. nimmwo du meinst was dir helfen könnte, aber lies dir verdammt nochmal das durch was du zeigen willst. wenn du z.b. nen fonds anbietest, kannst du gut und gerne auch fragen zu den fonds bekommen die speziell sind |
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Verfasst am: 23.06.2009 08:16 |
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Du solltest vielleicht erstmal bei deiner IHK nachfragen ob ihr eine Beratermappe haben dürft.
Wir dürfen nämlich keine benutzen. |
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Verfasst am: 23.06.2009 09:14 |
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also wir dürfen eine benutzen,das auch gut so:-)
du kannst dir auch nen leitfaden mit reinlegen, der dich z.b. auf die namensnennung hinweist,oder auf offenen fragen.
also ich finde sowas echt hilfreich |
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Verfasst am: 23.06.2009 09:38 |
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Leitfäden zur Gesprächsführung dürfen NICHT in die Beratermappe.Bei uns gilt das als Täuschungsversuch.
Ansonsten auch Formulare zur Kontoeröffnung,Schufa-Erklärung,etc...muss ja alles unterschrieben werden.. |
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Verfasst am: 23.06.2009 11:10 |
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also wir dürfen leidfäden mit reinnehmen,
sry, wollte hier keine falschen sachen schreiben, die evtl nicht für euch gelten.
tut mir leid :o(
bei uns ist es halt möglich |
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Verfasst am: 23.06.2009 14:05 |
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Woher kommst du denn, emerz?
Bei uns (in Frankfurt) wurde gesagt, dass man alles benutzen darf, "was einem Bankberater auch zur Verfügung steht bzw. alle Materialien, die eine Bank zur Verfügung stellt, ausgenommen Schulbücher und ähnlicher Fachliteratur."
Wenn ich mir nun einige Fragen notiere, die ich dem Kunden je nach Fall stellen möchte, ist das nach der o. g. Aussage nun erlaub oder nicht? Die IHK hat nicht mehr als diesen kurzen Satz ausspucken wollen...
Mir geht es nicht um einen gesamten Gesprächsleitfaden (das finde ich schon mehr als grenzwertig), sondern nur um eine Art Fragekatalog für essentielle Fragen für die Analysephase. Solche strukturierten Fragebögen gibt es in vielen Banken...?! |
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Verfasst am: 23.06.2009 14:07 |
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Also hier in Berlin ist alles erlaubt mit Ausnahme von Telefonen und Internetverbindungen.
Wir dürfen in der Vorbereitungszeit aber mit Büchern und allem anderen Möglichen arbeiten... is kein Problem. |
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Verfasst am: 23.06.2009 16:03 |
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komme aus nrw ( paderborn,wenn dir das was sagt)
also ich sehe da eigentlich auch kein problem, wir können es verwenden, vom fragekatalog bis zum leitfaden |
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