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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Mündliche Prüfung
 
Rennruby
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.07.2009 09:01 - Geaendert am: 27.07.2009 13:26
Wenn man bespielsweise die Beratungsseite zu 100 % gut macht = 60 Punkte, hat man dann bestanden?

Und, wenn man einen MEGA-Fehler macht, einem 17-Jährigen einen Kredit verkauft, fällt man dann durch?

Oder beides zusammen?

Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.07.2009 13:38 - Geaendert am: 25.07.2009 13:39
Antwort
Wenn man im Kundengespräch viele grobe fachliche Fehler macht, wird man nicht bestehen.

"Frage" ist doch keine aussagekräftige Überschrift!
Bitte abändern!
Rennruby
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.07.2009 09:29 - Geaendert am: 27.07.2009 13:26
Danke,
ich meinte übrigens einen einzigen Fehler und zwar den, einem noch Minderjährigen einen Kredit zu verkaufen.

Viele Grüße
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.07.2009 12:20
Denke schon, dass das ein grober Fehler ist und man daduch nicht besteht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.07.2009 22:35 - Geaendert am: 16.08.2009 11:27
Ein guter Prüfer wird nachfragen, ob der 14jährige wirklich einen Kredit ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bekommt.
 

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