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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Steuersparmodell
 
Leilah
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.12.2009 10:25
Was kann man einem Kunden in der mündlichen Prüfungen anbieten, wenn er Steuern sparen möchte?

lg
dye
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2009 12:45
soll riester machen ... da er erst im rentenalter das eingezahlte geld versteuern muss und das zu nem niedrigerem satz ... oder eben auf-/abgezinster sparbrief bei dem die zinszahlung auf einmal erfolgt und "wenn möglich" im rentenalter zum beispiel = selber effekt eben wie riester!

auch gut zu verkaufen ist der bundesschatzbrief typ B oder ein finanzierungsschatz typ 1/2 (beide varianten haben eben gleichen effekt wie bei einem auf-/abgezinsten sparbrief)

ich hoffe das hilft dir ein bissel!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2009 14:58
Das sind Steuerstundungsmöglichkeiten.

Bei Riesterverträgen kann durch die nachgelagerte Besteuerung auch eine Steuerersparnis eintreten.

Mit fremdgenutzten Immobilien sind Veräußerungsgewinne nach 10 Jahren steuerfrei.
kskler
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2009 23:31
Bei uns gibt es einen Immobilienfonds der DEKA mit Anteil ausländischer Immobilien, auch da sind einige teile der Erträge steuerfrei.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2010 18:22
Der Kunde hatte ein Vorjahresentgelt von 60.000 €
Wie viel Euro muss er auf den Riester- Vertrag einzahlen, wenn er die Grundzulage in voller Höhe will?
Simonatic
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.01.2010 19:18 - Geaendert am: 26.01.2010 19:22
2100-154=1946 Euro

Der Kunde bekommt allerdings im Rahmen einer Günstigerprüfung vom Finanzamt die Differenz zwischen ersparter Steuer und erhaltener Zulage erstattet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2010 19:32 - Geaendert am: 26.01.2010 19:43
Wie hoch ist in diesem Fall die Einkommensteuerrückerstattung, wenn der Grenzsteuersatz 33 % beträgt?
Simonatic
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.01.2010 19:40
2100*pers. Steuersatz: 100-154= Erstattung
Consti
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.01.2010 21:45 - Geaendert am: 26.01.2010 21:46
Man kann ihm auch empfehlen in Rohstoffe zu investieren. Kauft er sich zum Beispeil Gold kann er das Gold bei einem Kursanstieg wieder verkaufen.
Die Erträge brauchen nicht versteuert werden.

(Ist vergleich mit dem Kauf eines Comic-Heftes, das in sagen wir 50 Jahren einen möglicherweise gewissen Seltenheitswert hat).

LG
Constantin
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.01.2010 17:30 - Geaendert am: 27.01.2010 17:36
Ganz ist dies nicht richtig!

Veräußerungsgewinne mit Edelmetallen und Wertgegenständen sind im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Kapitalertragsteuer ist nicht einzubehalten.

Verkäufe von Grundstücken, geschlossenen Immobilienfonds oder sonstigen Gegenständen wie Gold oder Antiquitäten unterliegen nach wie vor den bislang geltenden Spekulationsfristen. Entsprechende Einkünfte lassen dann auch unverändert einen Werbungskostenabzug zu, wobei die Freigrenze bei 599,99 EUR liegt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2010 22:32
Wie hoch ist die ESt- Rückerstattung bei folgenden Zahlen:

Er und sie zahlen jeweils 1946 € ein.
Er ist Beamter, sie Hausfrau.
Grenzsteuersatz 33 %
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2010 16:02
Ist das relevant für die Prüfung? Wir haben in der Schule überhaupt nicht über pers. Steuersatz und die Konsequenz gesprochen...?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2010 16:27
Für die Günstigerprüfung ist ein Einkommensteuersatz nötig.
 

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