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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Kauf ETW - vorherige Miete mitansetzen?
 
Verena-R
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.01.2010 10:50
Jetzt kam mir leider noch eine Frage. Wenn sich ein Kunde eine ETW kauft, bislang aber in Miete gewohnt hat, entfällt ja zukünftig die Miete. Muss ich in meiner Haushaltsrechnung die Miete trotzdem ansetzen, da ja zukünftig statt der Miete andere Kosten entstehen? Der Kunde weiß ja vermutlich noch keine genauen Ausgaben die er zukünftig in seiner neuen ETW hat.

Dankeschön für eure Hilfe

Viele Grüße

Rang: IPO

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Verfasst am: 25.01.2010 10:52
Bitte keine "Miete" ansetzen. Lieber Bewirtschaftungskosten (z.B. EUR 2,-- / m²).
Azubi-A
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.01.2010 11:21 - Geaendert am: 25.01.2010 11:23
die "alte" miete nicht mit einrechnen, sondern bei der KDF immer vom Zeitpunkt des ETW-Bezugs ausgehen. Die alte Miete kann Anhaltspunkt dafür sein, was der Käufer sich an Rate erlauben kann, wobei das ja durch steigendes/sinkendes Einkommen oder bisher sehr günstige Mietverhältnisse nur grober Richtwert sein kann.
Für die neue Wohnung aber unbedingt die Nebenkosten, ergo Bewirtschaftungskosten ansetzen.
Den Kunden fragen, ob er vom Verkäufer schon einen Wert genannt bekommen hat, ansonsten je nach Wohnlage 2-3 €/qm ansetzen, wenn du keine Ahnung von der preislichen Lage hast nimm mal so 2,50€.
Bei einer ETW auch den Kunden unbedingt nach "Hausgeld" fragen, viele Eigentümergemeinschaften haben da ein Fixum, das als Nebenkostenvorauszahlung auf ein eigenes WEG-Konto fließt. Den Kunden darauf hinweisen, sich die Buchführung vorlegen zu lassen...ein WEG-Konto im Soll wäre denkbar schlecht.
Falls er eine alte ETW zu verkaufen hat, die Kooperation mit einer hauseigenen Immogesellschaft anbieten (falls vorhanden) und unbedingt an eine TA-ZwiFi denken sofern die alte ETW nicht direkt verkauft wird. Frage: "Haben Sie schon einen Kaufinteressenten?"

Sorry dass es so lang ist, suche grad selbst ne ETW ;-)
 

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