Versteuererung von KApital LV |
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Verfasst am: 26.01.2010 13:15 |
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Angenommen ich habe in 2009 eine Kapital LV abgeschlossen. Das Ablaufguthaben beträgt EUR 50.000,00.
Erträge EUR 20.000,00
Wie wird diese dann versteuert?
Persönlicher Steuersatz und Abgeltungssteuer???
Danke für Eure Hilfe |
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Verfasst am: 26.01.2010 14:25 |
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Von den 20000,- werden nur die Hälfte versteuert, und zwar mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Voraussetzung ist die 12 Jährige Vertragslaufzeit und die Auszahlung nach dem 60 . Lebensjahr.
Wenn die Versicherungssumme im Todesfall an den begünstigten gezahlt wird, bleibt es steuerfrei (ggfl. Schenkungs- oder Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, es gelten jedoch hohe freibeträge) |
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Verfasst am: 26.01.2010 14:34 |
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Persönlicher Steuersatz??
Ich dachte Kapitalertragssteuer von 25% zzgl. SolZ. sofern Sparerpauschbetrag nicht ausreicht. |
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Verfasst am: 26.01.2010 15:47 |
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Bei Auszahlung muss das Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer einbehalten. Die Leistungen aus Neuverträgen fallen nicht unter den Abgeltungsteuersatz. Somit hat die Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung. Der Anleger hat die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. |
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Verfasst am: 29.01.2010 10:03 |
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Super, Danke für EURE Hilfe |
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