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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Anlagefall - wie aufbauen?
 
cate88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.06.2010 16:43
Hallo an alle :),

kann mir jemand sagen, wie ich einen Anlagefall in der mündlichen Prüfung am besten aufbaue? Habe vor diesem Thema so einen Respekt, vor allem, da ja jetzt die ganzen gesetzlichen Veränderungen zu beachten sind und ich kaum weiß, wie ich alles unterbringen soll ohne den Faden zu verlieren (Basisinfos, WPHG-Bogen, Rahmenvereinbarung, Beratungsdokumentation). Habe das Gefühl, dass man zu viel für 20 Minuten beachten muss und dann ggf. die Bedarfsanalyse zu kurz kommt. Wäre so super, wenn jemand vll Tipps zur Herangehensweise an Anlagefälle kurz posten könnte, wäre eine riesige Hilfe! Ganz ganz herzlichen Dank und viele liebe Grüße,

cate :)
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2010 17:06
Bei uns wurde es als okay angesehen wenn die Basisinfos nach dem Erläutern des Produkts ausgehändig (eher am Ende der Verkaufsphase) wurden und in gleichem Zuge auch eine Kopie des Beratungsprotokolls. So auf die Art "Hier gebe ich Ihnen noch unsere Basisinformationen mit. Darin stehen alle wichtigen Dinge die Sie bezüglich Ihrer Anlage beachten müssen. Außerdem erhalten Sie noch eine Kopie des Beratungsprotokolls, dass ich während unserem Gespräch verfasst hab. Hier steht alles drin was zwischen uns bezüglich der Geldanlage besprochen wurde."

Das Ganze halt eher so sinngemäß. Hatte jetzt nicht so ultra-viel Zeit was gutes in die Tasten zu hauen, aber so kannst du das ruhig tun.

Zeigen, dass du daran denkst, auch wenn du nicht unbedingt ins Detail gehst. Dafür reicht die Zeit auch gar nicht.

Habe bisher noch mit keinem Prüfungsausschuss gesprochen der das bemängelt hat, wenn man es "nur" angesprochen hat und die Unterlagen dem Kunden mitgegeben hat.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2010 17:06
also ich hab zwar jetzt schon seit über 2 jahren ausgelernt und damals gabs noch nicht so viel gesetzliches zu beachten, aber dennnoch gesetzte zu beachten. uns wurde damals gesagt, um den zeitlichen rahmen nicht zu sprengen, sollen wir nur kurz darauf hinweisen, dass die prüfer sehen, man hat dran gedacht. also sagst du halt beim wertpapierberatungsbogen z.b. "ich muss laut gesetzt diesen bogen machen über einkünfte, vermögenswerte, etc., sind ihre ganzen einlagen bei uns?" dann sagt der meist "ja" oder eben "nein betrag xy EUR bei der raiba oder so" und dann sagste "gut mach ich fertig". dauert keine minute und sie sehen du hast es angesprochen, also drangedacht...

lg
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2010 22:05 - Geaendert am: 28.06.2010 22:09
@Mira: Basisinfomationen müssen doch im Vorfeld ausgehändigt werden oder?

@Schnaddel: Gesetzliche Vorgaben, die wir als Bank befolgen müssen, lassen sich in fast allen Fällen positiv für den Kunden verkaufen und n i c h t à la: "Das ist Gesetz, das muss ich machen, das nervt, ich will das nicht.". Viel lieber doch: "Frau Kundin, wir machen vorab gemeinsam Ihren Kapitalanlagecheck [quasi WpHG] um anschließend die optimale Anlagelösung zu finden. Am Ende erhalten Sie zu Ihrer Erinnerung ebenfalls eine Dokumentation unseres heutigen Gesprächs."

Das ganze noch in eigene Worte verfasst, dann kribbelts doch beim Kunden ;)

Das gleiche bei den neuen Gesetzen für Kredit, zwecks jederzeitiger Tilgung von Ratenkrediten. Sag n i c h t "Wir müssen ihnen gesetzlich ein jederzeitiges Kündigunsrecht einräumen.". Sag viel lieber, wenn überhaupt, bzw. er fragt: "Es wird Ihnen ein jederzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt, sodass Sie jederzeit die Kontrolle über Ihre Finanzen haben."

= Produkt/Fakt + Vorteil + Vorteil..... für den Kunden.

Liebe Grüße,
Wiggle

Lg,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 08:36
@Wiggle: Sie nur auszuhändigen fänd ich im Vorfeld eher unpassend. Klar nimmst du sie dir zur Hand und besprichst sie mit dem Kunden im Bezug auf seine Anlage, logisch. Aber es war halt eher so gemeint, dass man die dem Kunden am Ende des Gesprächs in Verbindung mit der Kopie des Protokolls mitgibt, damit der Kunde zu Hause nochmals sehen kann, was genau da besprochen und angelegt wurde und welche Chancen und Risiken er hat. Kann gut sein dass ich mich da falsch ausgedrückt habe. Sorry.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.06.2010 13:58
Mein Vorschlag:

"Frau ..., darf ich Ihnen ein Fragen zu Ihren Anlagezielen stellen, damit wir für Sie die richtige Anlage finden. Wenn Sie nichts dagegen haben, mache ich mir ein paar Notizen. Sie erhalten am Ende des Gesprächs davon eine Ausfertigung.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2010 21:06
@Mira:
Nunja, ich glaube es ist rechtlich unzureichend, die Infos am Ende des Gesprächs mitzugeben, da die Basisinfos VOR Abschluss definitv ausgehändigt werden müssen, nicht?

@Herrmann: Ich finde Ihre Formulierung in diesen Punkten etwas zu unbestimmend.


"Frau ..., darf ich Ihnen ein Fragen zu Ihren Anlagezielen stellen, damit wir für Sie die richtige Anlage finden."
=> Wenn der Kunde nein sagt?
Lieber: "Frau Kundin, ich stelle Ihnen nun ein paar Fragen [...], damit wir für Sie die richtige Anlage finden." - Also ankündigen, nicht fragen, denn machen muss man es ja eh, sonst geht nix.

"Wenn Sie nichts dagegen haben, mache ich mir ein paar Notizen."
=> Auch hier würde ich lieber ankündigen, statt Fragen. Immer in Verbindung mit Vorteilen für den Kunden, z.b. "Frau Kundin, damit wir auch jeden Aspekt und alle Ziele von Ihnen beachten, mache ich mir Notizen um anschließend die optimale Lösung für sie zu erarbeiten!"

Es klingt immer freundlichen, wenn man "nett fragt, ob man darf", aber wenn man es muss... was soll man machen? ;)

Wenn man es gerne als Frage formulieren möchte, sollte man vielleicht ein freundliches "... einverstanden?" ans Ende des Satzes packen. Einem freundlichen "einverstanden" kann kaum ein Mensche "widerstehen" und führt somit fast automatisch zu einem "ja".

Lg,
Wiggle

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####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
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####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.06.2010 11:33
@Wiggle: Ja, aber wenn du die Infos doch während dem Gespräch mit dem Kunden durchgehst und sie einbeziehst, ist das doch okay. Ich mein es handhabt wohl jeder anders, aber ich seh keinen Grund wieso meine Art und Weise falsch sein sollte. Zumal ich damit ja eh nichts mehr zu tun hab, aber ich habs immer so gemacht und ih würds auch weiter so tun. Find ich persönlich gut so.
tohuwabohu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.06.2010 15:37
"Frau ..., darf ich Ihnen ein Fragen zu Ihren Anlagezielen stellen, damit wir für Sie die richtige Anlage finden."
=> Wenn der Kunde nein sagt?



Wenn der Kunde bei der Antwort nein sagt dann braucht man auch kein Beratungsgespräch führen..........

Ich find die Einleitung vom Herrmann gut so werd ich das auch machen kein Prüfer antwortet da mit nein....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2010 11:50
"Frau …, ich stelle Ihnen nun ein paar Fragen, damit wir für Sie die richtige Anlage finden."
"Frau …, damit wir auch Ihre Wünsche und alle Ziele von Ihnen beachten, mache ich mir Notizen. Wir wollen die optimale Lösung für Sie finden!"

@ Wiggle: Sie haben Recht. Die Kundin kann nicht „Nein“ sagen.
Nur: Viele Verkäufer (Versicherungsvertreter, Staubsaugerverkäufer usw.) benutzen diese Art der Formulierungen, zu den der Kunden nicht „Nein“ sagen kann.
Ich persönlich fühle mich bei den oben genannten Formulierungen in die Ecke getrieben, aus der ich schnell flüchten will.
 

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