Berechnung |
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Verfasst am: 05.01.2011 10:02 |
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Wie sieht es aus wenn ich etwas falsch berechne, zum Beispiel die monatliche Belastung oder den eff. Zins, bin ich da direkt durchgefallen?
Genau so wie wenn ich die VVI usw. vergesse?
Kommt eigentlich auch sowas wie Optionsscheine, Genusscheine usw. dran?
Was ratet ihr mir welche Rechnung und was ich mir nochmal anschauen soll?
Ich weiß, das waren viele Fragen :)
Hoffe auf gute und nette Antworten ;) |
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Verfasst am: 05.01.2011 10:13 |
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Wodrin??? |
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Verfasst am: 05.01.2011 10:16 |
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denke du meinst mündl. Prüfung:
NEIN, wieso sollte man direkt durchfallen!
- vVI‘s kann unter Umständen strake punktabzüge geben!
- falsche berechnungen sind denke ich nicht so dramatisch, teilweis kann man auch ein fiktives ergebnis (das ahber nah dran sein sollte) nennen, ich würde es aber lieber ausrechnen!
Tipp: Berechnungen immer erst am ende des produkts machen, dann zieht es sich nicht durch ide gesamte erklärung! Also ich mache es so:
1. allgemeine Funktionsweise
2. bedingungen wie SCHUFA, Bonität usw.
3. Berechnungen
schaffste schon ;-) |
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Verfasst am: 05.01.2011 11:45 |
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Was ist den bitte die VVI? |
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Verfasst am: 05.01.2011 11:49 - Geaendert am: 05.01.2011 12:07 |
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Vorvertragliche Informationen die man laut neuen Verbraucherkreditgesetz VOR Vertragsunterzeichnung aushändigen muss.
Also wenn es um die Mündliche geht,
kann ich nur sagen dass es nicht hauptsächlich um
das richtige Rechnen geht...wichtig ist dass Du das Gespräch
gut führst, einen roten Faden hast, an die VVI denkst, höflich und freundlich bist. Dann hast Du schon die halbe Miete.
Dann solltest Du dich natürlich im Thema auskennen.
Wenn Du dich nun einmal verrechnest bekommst Du zwar Punktabzug bist aber nicht gleich durchgefallen.
Der Tipp unserer Prüfer: Stellen Sie sich vor sie seien der Berater und die möchten Ihrem Kunden ein Produkt verkaufen und es ausführlich erklären.
Zu guter Letzt solltest Du auch an cross-selling denken.
Dann kann nich mehr allzu viel schief gehen...außer Du strebst natürlich 100 Punkte an ;O) |
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Verfasst am: 05.01.2011 11:54 |
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VVI = Vorvertragliche Informationen.
Durch die VVi´s wurde die EU-Verbraucherkrdtrichline Anfang Juni in deutsches Recht angewandt. Sie betrifft, wie der Name schon sagt, nur Verbraucher, sprich natürliche Personen und müssen vor dem Kreditvertragsabschluss dem Kunden ausgehändigt werden. Sie dienen zur transparenteren und umfangreicheren Informationspflicht seitens der KI.
Zudem muss der Kunde ausreichend Zeit haben, diese zu lesen und zu verstehen.
Darin werden allg. Begriffe des Verbraucher. bzw Ratenkredites einfach und anschaulich erlärt.
(War wieder mal ne super Idee von Frau Aigner)
Es soll mehr Transparenz und Verständnis schaffen, so dass der Kunde auch exakt weiß, was er tut. |
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