Morgen ists soweit ^^ |
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Verfasst am: 09.01.2011 16:31 |
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Hey Leute,
morgen ists soweit, ich bin voll nervös =D
Momentan such ich quasi auf den letzten Drücker nochmal eine Gute Zusammenfassung zum Verbraucherkreditgesetz....hat da jemand einen klugen Link ?
Grundsätzlich ist ja wichtig die VOrvertraglichen Informationen auszuhändigen, Eff.Zins ausrechnen zu können , Kosten zu nennen, usw.
Weiss noch jemand was zu Sondertilgungen , vorzeitiger Rückzahlung und soweiter ?!
LG |
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Verfasst am: 09.01.2011 16:58 - Geaendert am: 09.01.2011 17:12 |
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§ 500 BGB Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
...
(2) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__500.html
§ 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1.1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__502.html
Es ist schwierig den effektiven Zinssatz nach Anhang 2 zu Artikel 6 Nr. 4 Preisangabenverordnung (PAngV) zu berechnen. |
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Verfasst am: 09.01.2011 17:19 |
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Kündigungsrecht KI
Ist für den Kreditvertrag eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart (z.B. Ratenkre-dite), kann der Darlehensgeber den Vertrag nicht regulär vor Vertragsablauf kündi-gen. Ist hingegen keine Vertragslaufzeit bestimmt (z.B. Dispokredite), ist ein ver-traglich vereinbartes Kündigungsrecht für die Bank unwirksam, wenn die vereinbar-te Frist nicht mindestens 2 Monate beträgt.
Kündigungsrecht Kreditnehmer
Verbraucher können Verträge ohne bestimmte Vertragslaufzeit dagegen jederzeit kündigen, wobei die Bank maximal eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinba-ren kann. Verbraucher können auch Kredite mit fester Vertragslaufzeit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Allerdings darf die Bank bei Krediten mit festem Zinssatz für solche Fälle eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist auf höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages begrenzt; ist die Restlaufzeit des Darlehens kürzer als ein Jahr, sind maximal 0,5 % zulässig.
Quelle:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ129458956721115/link745911A.html |
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Verfasst am: 09.01.2011 17:34 |
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Hallo,
wann bekommt man eigentlich sein Ergebnis mitgeteilt und sein Zeugnis ausgehaendigt? |
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Verfasst am: 09.01.2011 17:39 |
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Das Ergebnis wird direkt nach der mündlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.
Das Zeugnis wird auch erst nach der Prüfung ausgegeben, da es ein Abschlusszeugnis ist und das erfolgreiche Bestehen des Ausbildungsberufes bescheinigt. |
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Verfasst am: 09.01.2011 17:44 - Geaendert am: 09.01.2011 17:45 |
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Die zuständige IHK handhabt die Ausgabe des Prüfungszeugnisses sehr unterschiedlich. |
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Verfasst am: 09.01.2011 17:55 |
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Der Aussage unserer Lehrer zu folge ist es ausreichend, wenn man den Eff. Zins mit der Uniformmethode rechnet. |
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Verfasst am: 09.01.2011 18:02 |
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Die Uniformmethode ist eine grobe Faustformel, die früher von Gerichten angewandt wurde. |
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Verfasst am: 09.01.2011 18:31 |
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Hallo =)
@Herrmann: Danke ;-) Jetzt bin ich beruhigt....
@All: Euch auch viel Glück, schriebe morgen mal wie es war....^^ |
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Verfasst am: 09.01.2011 18:38 |
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@Hermann: Die andere Formel ist nicht Bestandteil des Prüfungskatalogs und somit nicht notwendig! |
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Verfasst am: 09.01.2011 19:28 |
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Die Uniormmethode steht auch nicht im Prüfungskatalog. |
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Verfasst am: 09.01.2011 19:38 |
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Irgendwie muss man aber den Effektivzins nachweisen, oder? |
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Verfasst am: 09.01.2011 19:46 |
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Man kann ja darauf hinweisen, dass man den effektiven Zinssatz mit dem Computer berechnet.
Mit Uniformmethode kann man überschlagsmäßig grob den effektiven Jahreszinssatz berechnen. |
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Verfasst am: 10.01.2011 15:48 |
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Und geschafft ! Danke für die ganz viele Tipps seit der Zwischenprüfung =)
Hatte heute die auswahl zwischen Internationalem ZV und Riesterrente.
Habe sinnvollerweise die RIester genommen und 85 % geholt :-)
Allen anderen viel Glück ! |
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Verfasst am: 10.01.2011 19:57 |
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Herzlichen Glückwunsch! Wie bist du in deinem Gespräch vorgegangen? Hast du 20 Min. nur das Thema Riester behandelt? |
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Verfasst am: 11.01.2011 12:28 |
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ich habs heute hinter mich gebracht :) ... simples thema ... in 2 jahren reise die 6000€ kostet und kunde möchte monatlich sparen :) ... und ich hab mich auf baufi oder wp total eingeschossen vorher in der vorbereitung :D :D |
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Verfasst am: 11.01.2011 13:06 |
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Hallöchen...
bin morgen dran und schon total nervös.
was hast du denn mit dem kunden gemacht für WP oder bausparen ist die Laufzeit ja zu kurz?!?
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Verfasst am: 11.01.2011 17:48 |
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.... es ist vorbeiiiiiii :)
hatte Baufi und Kontoeröffnung Berufseinsteiger / Minderjährig
was ich da wohl genomen habe is kla
naja paar sachen vergessen aber mit 75 % durch.....:)
Prööösterken :) |
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