Hilfe mündliche Prüfung |
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Verfasst am: 11.01.2011 20:34 |
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Hab total Angst vor der mündlichen, hatten in unserer Bank geprobt, da war nicht mehr als die Note 5 drin. Kann mir jemand Tipps geben, wäre sehr nett. |
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Verfasst am: 11.01.2011 20:45 |
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Wir haben sooo viele Gespräche in den Letzten 4 Wochen mit jemandem aus unserer Bank Geprobt der zugleich Im Prüfungsauschuss sitzt da konnte heute garnichts mehr schief gehn...
Kontakt : Freues Neues Jahr Platz anbieten , wasser anbieten... 1 minute Smalltalk ( wenn möglich auf den fall beziehen ) ..... fragen ob man sich Notitzen machen darf...
und dann fragen fragen fragen... und wirklich durchziehen erstmal nur fragen zu stellen und nicht direkt in der Analysephase dann mit dem Angebot beginnen.....
wenn du alle fragen zum fall gestellt hast.... sag... ich hab noch ein paar fragen an sie die jezz nichts speziell mit ihrem anliegen zutun hat <<< damit bereitest du dann bereits in der anaylse das cross selling vor ! <<<< Altersvorsorge etc....
dann angebot erstellen...
wenn über wp gesprochen wurde : Verkaufsprosprospekt und rechenschaftsbericht mitgeben sowie pROTOKOLL UNTERSCHREIBEN lassen ....
bei kreiditfall : VVI aushändigen schufa unterzeichnen lassen , wideruf belehrung.....
am ende immer folgetermine für die in deinem cross selling erfahrenen Infos anbieten.....
Visitenkarte...
gescheite Verabschiedung...
das allerwichtigste in die Analysphase.... fragen fragen fragen.... |
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Verfasst am: 11.01.2011 20:54 |
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"wenn über wp gesprochen wurde : Verkaufsprosprospekt und rechenschaftsbericht mitgeben sowie pROTOKOLL UNTERSCHREIBEN lassen ...."
Unsinn! Der Verkaufsprospekt und der Rechenschaftsbericht muss nur bei Fonds ausgehändigt werden.
Wenn du Anleihen oder Aktien hast, dann braucht man das nicht.
Das man das Protokoll vom Kunden unterschreiben lässt, ist noch viel größerer Unfug!
Der Berater muss das Protokoll unterschreiben.
Dir ist schon klar, dass es ein unangebrachter Vorteil für die Bank ist, wenn der Kunde dieses Protokoll unterschreibt, obwohl das NICHT erwünscht ist und nicht im Sinne des WphG liegt! |
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Verfasst am: 11.01.2011 21:05 |
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du hast natürlich recht...
In der Mündlichen ist es bei uns so, das NUR entweder sichere Bankprodukte oder Fonds verkauft werden ( wenn Kunde Risikohaft ist.
=> Aktienfond Uni Global Mischfond = Uni Rak
das meinte ich in diesem fall mit WP :-P
und dann natürlich erklären wie ein fond funktioniert und die Kosten ansprechen ( Ausgabeaufschlag, verwaltungsgebühren, Depotgebühren )
und mit dem Protokoll hast du auch recht -.-
wurd bei unseren proben dann überhört :-P |
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Verfasst am: 12.01.2011 08:23 |
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vielleicht meint er das beratungsprotokoll. das MUSS vom kunden und von der bank unterzeichnet werden |
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Verfasst am: 12.01.2011 08:48 |
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Habt ihr eine Idee, wie man am besten den Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühren erklärt? Ich finde es problematisch dem Kunden dann noch zu sagen, dass die Bank Anteile davon als Provision erhält. |
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Verfasst am: 12.01.2011 18:37 - Geaendert am: 12.01.2011 19:58 |
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Damit ein guter Erfolg möglich ist, muss das Fondsvermögen verwaltet werden. Dafür fallen jährlich ca. 2 % Verwaltungskosten.
Für die Beratung und Abwicklung des Kaufauftrags fallen ebenfalls Kosten an, die mit dem einmaligen Ausgabeaufschlag abgegolten sind. |
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Verfasst am: 12.01.2011 18:52 |
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"vielleicht meint er das beratungsprotokoll. das MUSS vom kunden und von der bank unterzeichnet werden!
FALSCH!!!!!! Der Kunde muss das Beratungsprotokoll NICHT!!!!!!!!!!!!!! unterschreiben.
Jesus, was lernt ihr in euren Banken bitte schön?! |
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Verfasst am: 13.01.2011 08:30 |
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@Technology: Du kannst, anstelle der genervten Reaktion darüber was Azubis heutzutage nicht mehr beigebracht bekommen, ja auch versuchen ruhig und sachlich zu erklären wies wirklich ist, oder? :o) Wenn einem in der Ausbildung irgendwas nicht gesagt wird, oder falsch gesagt wird, was soll man denn dann bitte sagen, wenn mans nicht besser weiß? Also hey. Alles cool... :o)
Zurück zum Thema Beratungsprotokoll:
Das Protokoll wird vom gesprächführenden Berater angefertigt und von ebendiesem unterschrieben. Er händigt es dem Kunden anschließend aus. Dieser widerrum sollte überprüfen ob das, was auf dem Papier steht, auch der Wahrheit entspricht. Soll dazu dienen, dass der Kunde etwas in der Hand hat, sollte irgend etwas schief gelaufen sein. |
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Verfasst am: 15.06.2011 08:05 - Geaendert am: 13.11.2014 14:48 |
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Verfasst am: 17.06.2011 18:23 |
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Effekten |
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