Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 67
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Wohnriester
 
Kappulinchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2011 20:55
Huhu!

Ich hab eine Frage..

Was für Fragen würdet ihr stellen,wenn ihr das Glück habt und Wohnriester bekommt? ;)

Da wüsste ich kaum Fragen zu in der Informationsphase oO
Hiiiilfe :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2011 20:59
Es müssen die Voraussetzungen für Wohnriester geprüft werden.
Kappulinchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2011 21:01
Ja gut,aber die hat man ja eigentlich mit 3-4 Fragen abgegolten.
Also Verdienst,dann Förderung rechnen, Beitrag..Auf wen die Kinder laufen sollen.

Aber dann muss ich ja eigentlich erstmäl erklären, oder?
FÜr mich ist das son Thema,wo ich eher viel rede ubd der Kunde weniger..Meiner Meinung nach zumindest.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2011 21:04 - Geaendert am: 13.01.2011 17:25
Wohnriester kann nicht für
- fremdgenutzte Wohnungen
- Wohnungen außerhalb der EU
- Ferien-oder Wochenendwohnungen
- Renovierungen
- Umschuldungen für Wohnungen, die vor 2008 gekauft wurden
verwendet werden.
Daraus ergeben sich doch einige Fragen.
moonshine
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2011 10:28 - Geaendert am: 13.01.2011 10:29
Umschuldungen für Immobilien, welche vor 2008 gekauft wurden, sind zum Renteneintritt allerdings erlaubt.
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2011 18:47
Folgende Daten sind bekannt:
- Ehepaar mit 2 schulpflichtigen Kindern
- Maximal-Eigenbeitrag
- Tilgungssatz 1 % + ersparte Zinsen
- Zinssatz 4,5 %, 15 Jahre fest
Berechnen Sie den jeweiligen Darlehensbetrag für beide Eheleute!
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2011 20:03 - Geaendert am: 26.01.2011 20:10
Die Aufgabe kann man nicht so lösen.
Es fehlen Angaben! Sind die Eheleute förderberechtigt ( Wo ist die Berufsbezeichnung?!)

Die Aufgabenstellung würde bedeuten, dass man jeweils für einen Ehepartner den Darlehensbetrag rechnen soll.

Unlogisch, weil die Frau bei mittelbarem Anspruch nichts einzahlen muss.
basti1987
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2011 20:04
Wird nach der Bausparsumme gefragt??
Da würde ich würde so vorgehen.

Mann:
Maximaler Gesamtbeitrag 2100 Euro
- Grundzulage 154 Euro = 1946

Regelsparrate 5%o - Max. Sparrate (1946/12)
1000 - x

= 32.433,33 >>> aufgerundet 33.000

Frau:
Gesamtbeitrag 2100
-Grundzulage 154 Euro
- Kinderzulagen 370 Euro
= 1576

Regelsparrate 5%o - (1576/12)
1000 - x

= 26.266,67 >>> aufgerundet 27.000

Hoffe es ist richtig!
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2011 20:11
Wie kannst du denn eine Regelsparrate von 5 Promille annehmen, wenn da keine Angabe steht?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2011 22:33 - Geaendert am: 29.01.2011 13:55
Er:Maximaler Gesamtbeitrag 2100 Euro
- Grundzulage 154 Euro
-------------------------------------
= Maximal-Eigenbeitrag 1946

1 % = 1946 €
100% = 194.600 € Darlehen

Sie:
Gesamtbeitrag 2100
-Grundzulage 154 Euro
- Kinderzulagen 370 Euro
----------------------------------
= Maximal-Eigenbeitrag 1576
100 % = 157.600 € Darlehen
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.04.2011 18:38
Bieten die Banken zertifizierte Baudarlehen im Rahmen der Riesterförderung (Wohnriester) an?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.05.2011 14:56
Eingeführt werden soll ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte. Damit soll eine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermieden werden.
 

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse