kurz... |
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Verfasst am: 14.01.2011 21:13 |
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Hallo,
mal angenommen ein Vorstandsmitglied eines Vereins kommt in die Bank und will ein Vereins-Kto eröffnen, allerdings gibt es 3 Vorstandsmitglieder und es ist Gesamtvertretung vorgesehen...eröffne ich trotzdem das Konto und sagen dann "...wäre nett, wenn die anderen 2 Mitglieder auch noch zum Unterschreiben vorbeikommen könnten, dann würde ich das Kto auch rechtswirksam für Ihren Verein eröffnen"? Schicke ihn ja schließlich nicht nach 1 Minute weg, oder...?! |
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Verfasst am: 14.01.2011 21:33 |
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Du eröffnest nicht das Konto!
Du bereitest alle Unterlagen vor, lässt ihn schon mal unterschreiben und vereinbarst einen Termin, damit die anderen Vorstände unterschreiben können! |
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Verfasst am: 15.01.2011 10:41 |
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ups...oke Danke! |
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Verfasst am: 15.01.2011 11:50 |
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Nun kann ja jeder behaupten, er sei der Vorstand und will ein Konto eröffnen. |
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Verfasst am: 15.01.2011 13:53 |
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Wenn eine Gesamtvertretung vorgesehen ist, muss man ja schon mal ins Vereinsregister schauen oder bei einem nicht eingetragenen Verein die Satzung + Protokoll der letzten Mitgliederversammlung. |
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