Erbschaftssteuermeldung ab 2011 |
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Verfasst am: 16.01.2011 20:16 |
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Hallo eine Frage an euch,
kann das sein das man seit neustem die Meldung erst
ab einer Wert von 5000 meldet und nicht mehr die 2500€.
Und nochmal nebenbei, wenn ein Vertrag zu Gunsten Dritter besteht muss aufjedenfall eine Meldung erfolgen oder auch erst ab dem Wert?
Klar Schließfach wird immer gemeldet egal wie hoch das
Guthaben! |
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Verfasst am: 16.01.2011 22:08 |
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Die Meldegrenze besteht ab 5000€ Konto-und Depotguthaben.
Ein Vertrag zugunsten Dritter muss immer gemeldet werden und zwar müssen der Name und die Anschrift des Begünstigten dem Finanzamt mitgeteilt werden. |
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Verfasst am: 17.01.2011 09:58 |
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Wurde die Grenze etwa erhöht? |
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Verfasst am: 17.01.2011 10:03 |
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Ja! |
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Verfasst am: 17.01.2011 10:05 |
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Hab grad mal in der Sachbearbeitung nachgefragt:
Kunden, die letztes Jahr verstorben sind, haben die Marke bei 2,5T€.
Diejenigen, die dieses Jahr verstorben sind/ noch versterben, haben die Marke bei 5T€. |
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Verfasst am: 17.01.2011 10:06 |
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Danke für die kurzfristige Information.. Ich hätte sonst in der kommenden Prüfung in einer WOche puren Müll erzählt.
Andere Frage: Darf man eigentlich einen Preis-Leistungsverzeichnis in die Prüfung mitnehmen? |
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Verfasst am: 17.01.2011 10:17 |
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Du darfst alles mitnehmen, was du willst und brauchst. Kannst sogar mich in der Handtasche verstecken *fg*
Hab gar nicht gewusst, dass sich das verändert hatte |
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