Cross-Selling Erbfall |
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Verfasst am: 21.01.2011 15:24 |
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Welche Cross-Selling Ansätze nehmt Ihr beim Erbfall?! |
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Verfasst am: 21.01.2011 15:53 |
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wenn es passt z.B. Sterbegeldversicherung |
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Verfasst am: 21.01.2011 15:57 |
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ich nehme DEFINITIV KEINEN ERBFALL!
ich wüsste keinen einzigen alternativfall, bei dem ich den erbfall wählen würde! |
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Verfasst am: 21.01.2011 15:58 |
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Ich würde bei einem Erbfall kein Cross-Selling betreiben. Das kommt nicht gut an!
Was man machen kann, ist ein Folgetermin um evtl. weitere Sachen bzgl. Nachlass zu regeln. |
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Verfasst am: 21.01.2011 16:18 - Geaendert am: 21.01.2011 18:43 |
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Welches Risiko soll die Sterbegeldversicherung abdecken?
Cross selling
1. Wenn der Erbe noch nicht Kunde ist, ihn als Kunde gewinnen.
2. Das Erbe vernünftig angelegt.
3. Pflegetagegeldversicherung |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:47 - Geaendert am: 21.01.2011 18:48 |
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Finanztest zu Sterbegeldversicherungen:
Sie gehören zu den Lebensversicherungen.
Die Einzahlungen über die gesamte Laufzeit übersteigen vor allem bei höherem Einstiegsalter die garantierten Leistungen bei weitem. Auch wenn fast alle Lebensversicherer die Policen anbieten: Nötig sind sie nur selten. Das Geld ist anderswo besser aufgehoben. |
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Verfasst am: 21.01.2011 22:29 |
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wie wärs mit ner Lebensversicherung.
Argument: "Wollen Sie, dass ihre Erben auch so nen Stress mit der Bank haben ´wie sie ? ... gönnen Sie ihnen doch ein bisschen Freude - finanzieller Art:-)
lieber nicht so ernst nehmen den Beitrag :<) |
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Verfasst am: 22.01.2011 11:12 |
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Im Todesfall kann sich nicht der Versicherungsnehmer (Kunde) freuen. Im Erlebensfall hat dies nichts mit einem Erbfall zu tun. |
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Verfasst am: 01.06.2011 23:17 |
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Beim Erbfall sicher kein Cross-Selling.
Da ist doch gerade wer gestorben!!
Wenn ich in die Bank meines verstorbenen Vaters gehe, voll down bin, und so ein Fuzzie will mir ein GK oder ne LV andrehen, dann würde ich das gar nicht lustig finden.
Cross-Selling (und Small-Talk) bei Nachlassfällen rauslassen! |
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Verfasst am: 02.06.2011 08:40 |
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Wenn der Erbe noch keine Kunde ist, kann man ihn gewinnen. |
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Verfasst am: 02.06.2011 09:54 |
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DAS erfordert allerdings schon ein sehr eloquentes und souveränes Auftreten.
Die Gefahr, bei sowas in das Fettnäpfchen zu treten, ein mangelndes Maß an Dignität zu zeigen, ist nicht unerheblich.
Aus meiner Prüfungserfahrung von damals kann ich auch nur sagen, dass man Erbfälle wenn nur irgendwie möglich immer meiden sollte. Soweit ich das damals in meinem Jahrgang und den nachfolgenden Jahrgängen sehe konnte, fallen die Erbfälle immer signifikant schlechter aus als viele andere Prüfungsthemen.
Psychologisch ist das auch nachvollziehbar: Die IHK Prüfer sind auch nur Menschen und wer in einem Wertpapierfall enthusiastisch aufdreht und zeigt, was er alles kann, kann die Prüfer beeindrucken. Womit will man die Prüfer in einem Erbfall beeindrucken? Sicher gibt es da ein oder zwei Aspekte, aber keine so umfassenden Möglichkeiten wie bei anderen Themen.
Sowohl psychologisch wie auch inhaltlich in Bezug auf Gesprächsführung und fachliche Inhalte würde ich auch heute noch immer davon abraten, je einen Erbfall zu nehmen. |
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Verfasst am: 02.06.2011 12:14 |
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@ TheConvexity
"DAS erfordert allerdings schon ein sehr eloquentes und souveränes Auftreten."
Hm, gerade das dürfte der völlige Griff ins Klo werden, wie wäre es mit Sozialkompetenz....
:-) |
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Verfasst am: 02.06.2011 12:22 - Geaendert am: 02.06.2011 12:31 |
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Auf die Erklärung zum inhärenten Widerspruch von Eloquenz & Souveränität und Sozialkompetenz bin ich jetzt aber gespannt. |
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Verfasst am: 02.06.2011 13:14 |
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Labertaschen kommen da nicht gut... |
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Verfasst am: 02.06.2011 13:26 - Geaendert am: 02.06.2011 13:27 |
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Ich glaube Du missverstehst die Bedeutung meiner Worte.
Eloquenz und Souveränität zeigt sich im Gespräch, gerade bei einem Erbfall, dadurch, dass man in der Lage ist, den Kunden takt- und gefühlvoll, aber dennoch zielorientiert durch das Gespräch zu begleiten. Dazu gehört eine angemessene Wortwahl wie auch ein selbstsicheres Auftreten. Selbstsicher kann man fälschlich als "Ich verkaufe dir alles Geschwafel" interpretieren oder wie es eher zutrifft, als ein ruhiges und besonnenes Auftreten.
Du siehst, das hat mit "Labern" nichts zu tun und ist integraler Bestandteil einer gut ausgebildeten Sozialkompetenz. |
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Verfasst am: 02.06.2011 16:33 |
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*smile* |
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Verfasst am: 03.06.2011 11:36 |
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Ich würde acuh eher abraten von einem Erbschaftsfall, wenn es aber wirklihc nicht anders geht, dann kann man beim Corss-Selling vllt an die Enkel des Verstorbenen denken. Zum Beispiel mit einer Lebenslangen Rente ab dem 18. Lebensjahr die immer zum Geburtstag ausgezahlt wird. Wenn der Verstorbene also seinen Enkeln etwas hinterlassen möchte und diese noch im Kinderalter sind, dann wäre dies eine sehr gute Möglichkeit. Ich habe es shcon erlebt, dass die Kinder des verstorbenen über diese Möglichkeit sehr glücklich und gerührt waren, da die Kinder so auch jetzt nach dem Tod des Großvaters/der Großmutter immer noch zum Geburtstag ein Geschenk erhalten und das noch bis zum Rentenalter oder ihr leben lang, je nachdem wie man das dann ausgestaltet. |
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Verfasst am: 11.06.2011 15:53 |
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Cross-selling für Erbfall:
Kunden anbieten, dass wir beim Verkauf des Hauses (vom Verstorbenem) helfen würden.
Bloß nicht auf Vertrieb gerichtet werden, sondern eine "Hilfe" anbieten, damit dem Erben etwas Arbeit abgenommen werden kann. |
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