Einsatz der Beratermappe |
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Verfasst am: 24.01.2011 09:54 |
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moin zusammen,
bald steht meine mündliche AP an.
da ich in den bisherigen gesprächs trainings immer sehr gut ohne beratermappe ausgekommen bin, habe ich eine frage:
wenn von der prüfungskommission in der mündlichen AP eine beratermappe zugelassen ist, heißt das auch zwangsweise, dass sie eingesetzt werden muss bzw. ist es ein KO-kriterium, wenn man sie nicht benutzt?
danke schon mal für eure antworten |
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Verfasst am: 24.01.2011 14:48 |
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So drastisch vielleicht nicht, aber ich denke mal es ist positiv zu bewerten, wenn sichtbar ist, dass du dich auf die Prüfung vorbereitet hast und die wichtigsten Dinge griffbereit in einer Mappe neben dir liegen, meinst du nicht?
Mal eine Frage. Wo hast du deine ganzen Unterlagen, Broschüren, Formulare wenn nicht in einer Beratermappe?
Oder benutzt du nichts derartiges bei deinen Gesprächen?
Wenn dem so ist, solltest du es vielleicht mal anfangen :o) |
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Verfasst am: 24.01.2011 18:53 |
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Hallo metho,
generell würde ich die Verkaufsmappe mit in das Gespräch einbeziehen.
a) kannst du einige Infos davon ablesen
b) du hast einen roten Faden
c) das Gespräch dauert automatisch länger
Ich vermute schon, dass es Punktabzüge gibt, wenn du keine Beratungsunterlagen einsetzt. |
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Verfasst am: 24.01.2011 19:43 |
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Es gibt Beratungen, die so verlaufen, dass die Beratermappe nicht zum Einsatz kommt. Will man etwas veranschaulichen oder ein Angebot darstellen, sind Unterlagen hilfreich.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. |
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