Wichtig |
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Verfasst am: 24.01.2011 19:30 |
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Benötigt man bei vl Leistungen und der Uni Profi Rente eine Wertpapierdoku wichtig , hab in einigen Stunden mündliche Prüfung.
Noch eine Frage inhaberschuldverschreibung kann man auch während der Lfz kaufen oder?
Weitere Frage bei Baufi wenn man Forward Darlehen berechnet, muss man die Zuschläge einfach auf den normalen Darlehenszinssatz addieren oder? |
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Verfasst am: 24.01.2011 19:40 |
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Man benötigt bei vL eine Wertpapierdokumentation.
Sind die Inhaberschuldverschreibung börsennotiert, kann man auch während der Laufzeit kaufen oder verkaufen.
Wenn man Forward- Darlehen berechnet, muss man die Zuschläge einfach auf den normalen Darlehenszinssatz addieren. |
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Verfasst am: 24.01.2011 20:22 |
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Nein, eine IHS kann nicht während der Laufzeit gekauft werden...Meine Güte, natürlich kann sie das!!
Wieso fragt man sowas banales? Ist doch logisch. Lediglich Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze sind nicht handelbar an der Börse. |
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Verfasst am: 24.01.2011 21:03 |
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Glaub mir mit Forward Sachen kommen die nicht um die Ecke ;-) |
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Verfasst am: 24.01.2011 23:06 |
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Welche Dokumente benötigt man nochmal alle bei einer Baufi? |
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Verfasst am: 25.01.2011 12:01 |
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Technology
Schön und gut das du antwortest.
Aber deine Beiträge sind manchmal sehr herablassend.
Nicht Ok. |
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Verfasst am: 25.01.2011 13:36 - Geaendert am: 25.01.2011 13:45 |
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Unterlagen für Bonitätsprüfung, z. B.
- Einkommensnachweise: Es soll geprüft werden, ob er nachhaltig den Kapitaldienst erbringen kann.
- Konto-/Depotauszüge: Die Höhe des Eigenkapitals wird bewiesen.
- Haushaltsrechnung: Es wird der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben berechnet, um die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln
- Die letzten drei Lohn- und Gehaltsbescheinigungen: Es soll das Kündi-gungsrisiko eingeschätzt werden und der Nachweis einer regelmäßigen Einkommens erbracht werden.
- Schufa- Ermächtigung: Die Gesamtverbindlichkeiten sollen geprüft werden.
- Vermögens- und Schuldenaufstellung: Die sonstigen Belastungen sollen nachgewiesen werden. |
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Verfasst am: 25.01.2011 13:40 |
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Unterlagen zur Beleihungswertermittlung, z. B.
- Lageplan vom Vermessungsamt
- Grundbuchauszug
- genehmigter Bauplan
- Kubikmeterberechnung
- Fotos bei gebrauchten Objekten |
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Verfasst am: 25.01.2011 17:40 |
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@Char: Basiswissen sollte schon vorhanden sein.
Es ist peinlich nicht zu wissen, ob man eine IHS an der Börse kaufen oder nicht kaufen kann.
Genauso sollte man wissen, dass bei Bundeswp nur die Bundesanleihe und die Obligation an der Börse handeln kann.
Außerdem sollte man alle Ausstatungsmerkmale der Bundeswertpapiere wie aus der Pistole können.
Anleihen sind ja weiß Gott kein schwieriges Thema. |
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Verfasst am: 26.01.2011 10:06 |
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Technology
Ja gut, aber dieses Forum ist ja da um Fragen zu stellen, wenn Basiswissen eben nicht so vermittelt wurde, wie man es gerne hätte.
Dann sollte man diese Fragen ernst nehmen, und nicht so angenervt und herablassend reagieren! |
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Verfasst am: 26.01.2011 10:36 |
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Gutes Benehmen und ein anständiger Ton gehören ebenfalls dazu!!! |
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Verfasst am: 26.01.2011 11:04 |
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Ja sicherlich. |
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Verfasst am: 26.01.2011 11:09 |
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Tja leider fehlt das einigen Herren hier! |
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Verfasst am: 26.01.2011 16:56 |
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Wir sind im Froum "Mündliche Abschlussprüfung" und nicht irgendwo in einem Unterbereich, wo Neuazubis Fragen stellen. Diese Leute haben die Abschlussprüfung schon absolviert.
Man kann schon von einem ausgelernten Bankkaufmann erwarten, dass er die Basics von allen Bankbereichen kann. |
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Verfasst am: 26.01.2011 17:45 - Geaendert am: 26.01.2011 17:45 |
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@Technology: Bitte nimm auch Rücksicht auf diejenigen, die manches eben noch nicht wissen. Dafür sind wir ja dar, ihnen weiterzuhelfen. |
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Verfasst am: 26.01.2011 19:08 |
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Also ich bin einer, der auch sehr diskret zu einer Verhaltensweise steht wie dieser und kritisiere es auch dann.
Ich hatte es schonmal kundgetan, und wenn ich mich nicht täusche. ging es wieder um den selben User.
Aber diesmal sage ich, dass er nicht Unrecht hat.
Dieses Forum sollte auch ein Lerneffekt erzielen bei den Azubis bzw. Bankern von Morgen. Und bei manchen muss man schonmal auf die Füße treten, damit Sie auch lernen. Ein gesundes Gleichgewicht sollte man da schon nehmen, keine Frage.
Aber die Basics sollte man schon draufhaben.
In der Schule bei uns war es damals nicht anders.
Der Lehrer hatte schonmal das eine oder andere Mal,
"Sprüche " abgelassen, da musste ich erstmal staunen.
Aber es war nachvollziehbar, wenn der Schüler Vollgeschäftsfähige nicht unterscheiden konnte mit beschränkt Geschäftsfähigen. Und das im AWL Unterricht.
Wichtig war im Endeffekt immer das Resultat. Diesen Schülern war es peinlich, denn jeder wusste, wer der Baumfäller des Tages war. Aber hier im Forum tauscht man sich alles anonym aus. Daher sollte man nicht alles so eng sehen. Mir ist auch übrigens aufgefallen, dass alle User in der Rubrik "mündl. AP" schreiben. Wenn jemand die schriftliche AP hinter sich hat, und es nicht so lange her, da muss ich BWP im Schlaf können. |
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