Beispiel für Kundengespräch: Pkw- Finanzierung |
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Verfasst am: 01.06.2003 14:33 - Geaendert am: 01.06.2003 16:40 |
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Der Kunde hatte einen Unfall. Das Auto ist schrottreif. Zum Kauf eines Mittelklassewagens (Listenpreis 23.000 Euro) braucht er noch 16.000 Euro.
1. Unterbreiten Sie ein Angebot!
2. Nachdem Sie das Angebot vorgerechnet haben, zieht der Kunde ein Leasing- Angebot des Autohändlers aus der Tasche, das eine geringere monatliche Belastung als Ihr monatlicher Kapitaldienst aufweist. Wie verhalten Sie sich?
3. Sie überzeugen den Kunden. Wie sichern Sie das Darlehen ab? |
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Verfasst am: 01.06.2003 14:54 |
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1. Ratenkredit mit einer Laufzeit, die der zu erwartenden Nutzundsdauer des PKW in etwa entspricht.
2. Sachliche Gegenüberstellung von Leasing und Finanzierung mit Vor- und Nachteilen der jeweiligen Finanzierungsart
3. Gehaltsabtretung und Sicherungsübereignung des PKW
4. RisikoLV als Cross-Selling |
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Verfasst am: 01.06.2003 15:21 - Geaendert am: 01.06.2003 16:36 |
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Wo ist die Haushaltsrechnung?
Welche Argumente sprechen nun gegen Leasing?
Wo bleiben die Cross-selling-Ansätze? |
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Verfasst am: 01.06.2003 15:30 |
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- der Kunde ist nicht Eigentümer, er hat nur ein Nutzungsrecht
- bei Leasing mit Kilometerberechnung können bei erhöhter Fahrleistung zusätzliche Kosten entstehen
- bei Leasing mit Restwertabrechnung muss der Leasingnehmer evt. die Differenz zum kalkulierten Restwert zahlen |
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Verfasst am: 01.06.2003 15:36 - Geaendert am: 04.01.2004 08:23 |
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Wird das Auto sicherungsübereignet, wird die Bank treuhänderischer Eigentümer. Somit verliert der Kunde das Eigentum. |
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Verfasst am: 01.06.2003 15:48 |
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ja ok das stimmt. Aber mit Rückführung wird der Kunde automatisch Eigentümer des PKW. Beim Leasing muss der Kunde am Ende der Laufzeit einen Restberag zahlen um Eigentümer zu werden |
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Verfasst am: 02.06.2003 12:23 |
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man kann ja andere sicherheiten nehmen, somit wäre das auto nicht abgetreten und die bank nicht der eigentümer |
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Verfasst am: 02.06.2003 15:45 - Geaendert am: 02.06.2003 15:58 |
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Das Eigentum kann man nicht abtreten. Das Eigentum wird sicherungsweise übereignet. Rechte kann man abtreten. |
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Verfasst am: 02.06.2003 15:49 |
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ja ist schon klar,
aber sie wissen was ich meine! |
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Verfasst am: 04.01.2004 08:26 - Geaendert am: 04.01.2004 15:10 |
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Beim Leasing-Angebot muss man die Gesamtausgaben einschließlich Restwert berechnen.
Anzahlung
+ Summe der Leasingraten
+ Restwert: Bei Ausübung der Kaufoption müsste der Kunde diesen Betrag bezahlen.
Dann kann man die Ausgaben für die Kreditfinanzierung entgegenstellen.
Rechenbeispiel unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=2980&forumid=16 |
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Verfasst am: 05.11.2021 07:40 |
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Ist der Kunde noch gesund? anscheinend war der Unfall schrecklich. Sie müssen Ihre Gesundheit überwachen. |
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