Mündliches Prüfungsurteil anfechtbar? |
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Verfasst am: 02.06.2013 16:43 |
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Hallo zsm,
nachdem ich schriftlich alles bestanden habe, bin ich mit der Note 6 durch die mündliche Prüfung gefallen. Ausschlaggebend dafür war, dass mir obwohl meine "Gesprächsführung als auch Sozialkompetenz als sehr gut" bescheinigt wurden, ich im als Orientierungsgespräch (stand so in der Aufgabenstellung drin!) deklarierten Fall keinen Verkauf getätigt habe.
Die Situation kurz gefasst:
Nachlassfall, der Erbe kommt zum Orientierungsgespräch in die Bank mit dem Ziel "ertragreicher in Zukunft anlegen zu wollen." Bis dato hat er im Gemeinschaftsdepot mit seiner Frau nur einen Bundessschatzbrief zu liegen gehabt. Ich habe dann daraufhin klassische Begrüßung, Klimaphase und allgemeine Bedarfsermittlung im Rahmen eines Gespräches vorgenommen, es lief aber darauf hinaus das trotz all dieser Dinge der Kunde unbedingt was hören wollte von wegen "was machen wir, ic hwill Ertrag."
Nachdem Festgeld nicht in Frage kam(obwohl es der Ertragssteigerung ggnüber einem Sparkonto entspricht und Liquidität ihm nicht wichtig war, denn er hat sich für Rentabilität/Sicherheit im Dreieck entschieden, welches ich aufgezeichnet habe), habe ich Folgendes getan:
Ich habe ihm gesagt, dass es offensichtlich in Richtung Wertpapiere geht, da die Anlagemöglichkeiten dort einen ganz anderes Potenzial bieten. Ob es Aktien, ein Fonds oder was auch immer letztlich werden würden, könnte ich nicht aus dem Stehgreif benennen. DENN:
Meines Erachtens muss ich bevor ich IRGENDEIN Produkt aus dem Wertpapierbereich anpreise eindeutig a) Das Wertpapierhandelsgesetz mit allen Depotinhabern, also Mann UND Frau besprechen. 2. muss ich sobald ich ein Produkt direkt EMPFEHLE ein Beratungsprotokoll führen.
Da ich aber auch hier den Kunden nicht ohne alles gehen lassen wollte, habe ich ihm neben meiner Beraterkarte und einem Zettel zu den Öffnungszeiten die Prospekte "Erbfall bewältigen", sowie "Sparen und Anlegen" mitgegeben und ihn darauf verwiesen, dass in einem Monat sein Festgeld fällig wird. in dem Zusammenhang würde ich im Folgetermin dann die Sachen oben mit ihm und seiner Frau nachholen und das Geld entsprechend bei Bedarf anlegen. Im Übrigen sei gesagt das im Prüfungsfall das Erbe noch NICHT vorhanden war.
Erwartet wurde seitens der Prüfer, dass ich direkt den DWS Fonds an den Mann bringe, sprich das Produkt erkläre, empfehle und Termin festhalte. Ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, Zitat am Ende seitens der Prüfer: "Es geht hier um Vertrieb."
DIe IHK besagt aber 60% Gesprächsführung, 40% fachliche Richtigkeit. Wie konnte ich eine 6 kriegen? Kann ich im Zweifelsfalle dagegen vorgehen? Hätte ich mit einer 5 mündlich die Ausbildung trotzdem bestehen können? Ich bitte um Kommentare, vielen Dank & schönes Wochenende |
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Verfasst am: 02.06.2013 17:09 |
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Also grundsätzlich geht es schon um die vertriebliche Qualifikation in der mündlichen Prüfung, was die gesetzlichen Voraussetzungen jedoch nicht ganz ausklammert. Small Talk, Bedarfsanalyse und Abschluss mit Cross Selling und ggf. Folgetermin.
Als Königsweg reicht der Hinweis auf das zu führende WPHG-Gespräch und das Beratungsprotokoll.
Die Prüfer wollen wissen, dass man daran denkt. Dies inhaltlich jedoch zu führen, dafür reicht die Zeit nicht.
Bei einer 6 in der mündlichen Prüfung musst Du allerdings verdammt hart am Thema vorbei gewesen sein.
Wenn jemand Rendite möchte, bekommt er das nur gegen das entsprechende Risiko.
Da ein Festgeld im derzeitigen Niedrigzinsumfeld anzusprechen ist schon sehr gewagt. Allerorts ist schließlich von der Enteignung des Sparers zu lesen, was Spareinlagen allgemein uninteressant macht. Schließlich verliert der Kunde auch hierbei Geld, was man sehr schön herausarbeiten kann. |
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Verfasst am: 02.06.2013 18:09 |
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Tja ich hab kurz Bezug genommen auf die Senkung des aktuellen Leitzins, darauf das mit mehr Ertrag mehr Risiko einhergeht ( Anlagedreieck aufgezeichnet), Prospekte mitgegeben und Tendenz hinsichtlich Zukunft gegeben. (Anlage in Wertpapieren).
Ich finde eine 6 einfach ungerechtfertigt und muss sagen, gemessen am Erwartungshorizont der IHK und deren Gewichtung hätte ich einfach bestehen müssen. Ih sage gewiss nicht das es perfekt war, aber dann das ganze mit einer 6 zu beurteilen ist für mich einfach nicht gerechtfertigt..? |
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Verfasst am: 02.06.2013 18:23 |
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ich find das echt hart....
meine ausbildungsleiterin meinte das in den letzten 10 jahre niemand in der mündlichen durchgefallen ist.
hast du mal mit der ausbildungsabteilung von dir gesprochen?was sagen sie dazu?
eine 6 ist echt hart....wie waren deine schriftlichen prüfungsergebnisse? |
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Verfasst am: 02.06.2013 18:31 |
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Ich hab schriftlich alles auf Anhieb bestanden... |
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Verfasst am: 02.06.2013 18:33 |
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also eine 6 ist echt hart...das würde ja heissen du hast garnichts gemacht,aber du hast ja den smalltalk und die bedarfsanalyse gemacht =( |
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Verfasst am: 02.06.2013 18:34 - Geaendert am: 02.06.2013 18:35 |
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Einige Fragen dazu:
1. War im Pürfungsausschuss ein Lehrer der Berufsschule?
2. Die Note 6 zu rechtfertigen ist schwierig. Wie viele Punkte wurden gegeben? |
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Verfasst am: 02.06.2013 18:56 |
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Im Prüfungsausschuss war die Frau der IHK und ein Filialleiter der Sparkasse und ein Vorstandsmitglied der Sparkasse. Die letzten beiden haben die Note damit gerechtfertigt, dass ich dem Kunden kein konkretes Produkt vorgeschlagen habe und der Kunde sich "nie wieder gemeldet hätte" und folglich kein Abschluss stattgefunden hätte. Im Rollenspiel habe ich aber einen Termin in einem Monat ausgemacht, da dort auch dort Festgeld fällig wird habe ich dem Kunden erklärt das man dann a) gemeinsam mit der Frau WPHG durchsprechen könnte, b) sie Zeit hätten sich mit den Prospekten und der Situation zu aklimatisieren, c) das Erbe bereits schon eingetroffen sein müsste (was ja laut Aufgabenstellung hnehin noch nicht der Fall gewesen wäre & d) sie sich trotzdem jederzeit melden können sollten Fragen auftreten, dafür ja meine Beraterkarte mitsamt Nummer & Email.
Lehrer waren im Prüfungsausschuss nicht vertreten. |
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Verfasst am: 02.06.2013 19:01 |
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Kann mir bitte einer sagen ob man eigentlich mit einer 5 mündlich bestanden hätte wenn man sie mit einer sagen wir mal 3 in einem schriftlichen fach ausgleichen kann? Ich fand die Note 6 einfach so böswillig das ich mich echt gefragt habe was das sollte... Man muss dazu sagen das ich übrigens fast 1 Jahr in der Private Banking aka Wertpapierabteilung gearbeitet habe und die Prüfung echt nicht schwierig war ne... |
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Verfasst am: 02.06.2013 19:33 |
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du hättest mit einer 5 denke ich bestanden... |
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Verfasst am: 02.06.2013 19:34 |
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jmnd anders meinte grad zu mir mündlich mindestens 50%, egal wie gut schriftlich |
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Verfasst am: 02.06.2013 22:19 |
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Wie kann eine Mitarbeiterin der IHK im Prüfungsauschuss sein?
Der Prüfungsausschuss sollte aus einem Arbeitnehmervertreter, einem Arbeitgebervertreter und eine Lehrkraft zusammengestellt sein.
Ich würde die Prüfungsordnung genau lesen. |
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Verfasst am: 02.06.2013 22:55 |
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Ich finde deine 6 total ungerechtfertigt.
6 heißt ungenügend - Quasi nichts
ich hätte dir laut deiner Aussagen eine 4 gegeben, denn deine Kompetenz hat AUSGEREICHT, sie war nicht mangelhaft, da du ja bescheid wusstest, aber halt auch einige vertrieblcihe Fehler gemacht hast... beschwere dich bei deinen Lehrer, was da passiert ist. |
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Verfasst am: 02.06.2013 23:11 |
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Ich muss da mal anrufen oder so, müsste man nicht normalerweise am Ende der Prüfung auch eine Auswertung bekommen wie sich die Note zusammensetzt? Also irgendwie schriftlich a la Erwartungshorizont? |
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Verfasst am: 03.06.2013 09:11 |
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gibt es was neues diesbezüglich?
ich finde das echt hart =( |
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Verfasst am: 04.06.2013 21:46 |
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Hab den Fall unserer Wepaabteilung vorgetragen und Recht bekommen. Zuerst stand im Raum das man doch auch nur einen beraten könnte, aber das wurde dann im Kolleg besprochen und für eindeutig nicht rechtsmäßig befunden, ergo mein Verhalten für richtig.
Die IHK ist auch schon davon in Kenntnis gesetzt und hat mir empfohlen ab 14.06. das Protokoll aus der mündlichen Prüfung einzusehen, dort muss auch die Note gerechtfertigt werden anhand von entscheidenden Merkmalen während der Prüfung. Ich wurde aber schon in weiser Voraussicht darauf hingewiesen, dass ich dem Urteil formell widersprechen kann und das werde ich auch tun. Je nach dem was sich dann ergibt werd ich so weit gehen wies sein muss, denn was Recht ist muss Recht bleiben...-.- |
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Verfasst am: 04.06.2013 21:46 |
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Ich werd im Übrigen alle dies interessiert über diesen Post im Folgenden auf dem Laufenden halten. |
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Verfasst am: 04.06.2013 22:02 |
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oh man das ist echt heftig...
und mir wurde gesagt das in den letzten jahren noch niemand durch die mündliche gerasselt ist...und jetzt sowas =( |
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Verfasst am: 05.06.2013 08:27 |
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Ja das ich echt heftig!
Hoffentlich bekommst du dein Recht !
So wie du es geschildert hast hättest du ja wohl ne 4 aber mindestens ne 5 verdient. Vorallem wenn du ja Verkäuferisch gut rangegangen bist, dann kann es ja garnicht so schlecht gewesen sein.. |
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Verfasst am: 05.06.2013 09:22 |
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meine ausbilderin meinte auch,sie würde keinen fall kennen,wo jemand eine 6 bekommen hat also eine 6 ist echt GARNICHTS machen,arbeitsverweigerung bzw. 0-30 punkte sehr sehr schlecht...vielleicht konnten sie dich nicht leiden? |
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