Beispiel Kundengespräch: Vermögensbildung |
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Verfasst am: 02.06.2003 17:46 - Geaendert am: 02.06.2003 17:49 |
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Eine Kundin (19 Jahre, ledig) hat einen Ausbildungsvertrag als Bürokauffrau abgeschlossen. Der Personalchef bat Sie bei der Einstellung um Angabe einer Bankverbindung und empfahl ihr, Beträge vermögenswirksam zu sparen.
Die Kundin bittet Sie um umfassende Beratung.
Wie führen Sie das Gespräch?
Zeigen Sie verschiedene Anlageformen usw. auf! |
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Verfasst am: 02.06.2003 18:59 - Geaendert am: 14.06.2009 23:01 |
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Gefördert werden
• Anlagen in Bausparverträgen; max. 470 € je Kalenderjahr,
• Anlagen in Beteiligungen; max. 400 € je Kalenderjahr.
In der Bankpraxis werden Anlagen in Beteiligungen meist als Investmentsparverträge angeboten. Die Anlage erfolgt in einem Aktienfonds, der Aktienanteil am Fondsvermögen darf dabei nicht unter 60% liegen. Nicht gefördert werden Anlagen in Kontensparverträgen und Kapitallebensversicherungen.
Beispiel für einen Sparplan für Ledige
1. Aktienfonds monatlich 34 €; 20 % Arbeitnehmersparzulage von max. 400 € = 80 Euro
2. Bausparvertrag: 9 % Arbeitnehmersparzulage von max. 470 € = 42,30 €
3. Bausparvertrag 8.8 % Wohnungsbauprämie von max. 512 € = 45,06 €
Die staatliche Förderung besteht in der Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt
• 9 % beim Bausparen,
• 20 % beim Beteiligungssparen
Dabei darf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Sparleistung 17.900 €/20.000 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 €/40.000 € für zusammenveranlagte Eheleute nicht übersteigen.
Erhalt der Arbeitnehmersparzulage
Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist vom Arbeitnehmer mit der Einkommensteuererklärung bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Die Antragstellung hat spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksame Leistung angelegt wurde, zu erfolgen. Dabei hat er eine Bescheinigung des Anlageinstituts beizufügen. Sie enthält u. a. den Jahresbetrag der angelegten VL sowie das Ende der Sperrfrist. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit Ablauf der Sperrfrist an das Anlageinstitut überwiesen, das den Betrag anschließend an den Sparer auszahlt.
Die Sperrfrist von sieben Jahren beginnt bei
• Bausparverträgen: Datum des Vertragsabschlusses,
• Anlagen in Beteiligungen: 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung.
Eine zulagenunschädliche vorzeitige Verfügung ist möglich, wenn
• der Arbeitnehmer oder sein Ehegatte gestorben oder völlig erwerbsunfähig (95%) geworden ist,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jah-re seit dem Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Ar-beitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe einer nichtselbstständi-gen Tätigkeit eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat,
• Verwendung des Bausparguthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Die zulagenunschädliche Verfügung ist dem Kreditinstitut oder dem Finanzamt nachzuweisen, z. B. durch Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Erbschein, Unterlagen über die Zahlung von Arbeitslosengeld. |
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Verfasst am: 04.01.2004 10:01 |
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Hier sollte man nunmehr aktuelle Änderungen 2004, z.B. Arbeitnehmersparzulage usw. berücksichtigen.
Welche Zusatzleistungen könnten neben der situationsbezogenen Beratung "verkauft" werden? |
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Verfasst am: 04.01.2004 10:31 - Geaendert am: 14.06.2009 23:01 |
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Gefördert werden ab 2004
• Anlagen in Bausparverträgen
• Anlagen in Beteiligungen; max. 400 € je Kalenderjahr.
Beispiel für einen Sparplan für Ledige
1. Aktienfonds: 20 % Arbeitnehmersparzulage von max. 400 € = 80 €
2. Bausparvertrag: monatlich 39,17 €; 9 % Arbeitnehmersparzulage von max. 470 € = 42,30 €
3. Bausparvertrag monatlich 42,67 €; 8,8 % Wohnungsbauprämie von max. 512 € = 45,06 €
Dabei darf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Sparleistung 17.900 € (Beteilungssparen 20.000 €) bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € (Beteilungssparen 40.000 € )für zusammenveranlagte Eheleute nicht übersteigen.
Förderung nach Altersvermögensgesetz (AVmG)
Die volle Zulagenförderung erhält, wer 4 % seines Vorjahresbruttolohnes, max. 2.100 € abzüglich möglicher Zulagen spart.
Grundzulage jährlich pro Elternteil
Kinderzulage jährlich pro Kind
Förderfähig im Sinne des Gesetzes sind die
• betriebliche Alterversorgung
• Rentenversicherungen sowie
• Banksparpläne und
• Sparpläne bei Investmentfonds |
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Verfasst am: 04.01.2004 12:50 |
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Cross-selling Ansätze:
-LV mit BUZ!! (sehr wichtig heute)
-sonstiger, kurzfristig verfügbarer Ansparplan für die mittelfristigen Wünsche/Ziele,
-evtl. kleinen Dispo gewähren (da nun regl. Gehalt vorhanden ist)
-Riester (ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht unbedingt nötig, da dabei immer das Gehalt des Vorjahres zugrunde gelegt wird, und das war ja noch nicht vorhanden. Trotzdem, was der Kunde schon hat, kann er nicht mehr woanders abschließen. Ansonsten auf jeden Fall Kontakt für die Zukunft sichern. Z.B.: ich werde mich in einem Jahr nochmal melden, um....)
-priv. Haftpflicht und Unfall, wenn die Eltern keine haben sollten (unwahrscheinlich) oder, wenn der Kunde demnächst ausziehen möchte. Dann auch Hausrat.
Hinweis: private Haftpflicht ist bei landw. Familien nicht nötig, da hier die Kinder lebensl. über die Familie abgesichert sind, solange sie zuhause wohnen).
-man kann auch versuchen, einen zweiten, höheren BSV an den Mann zu bringen, den er separat bespart. So hat er einen nach sieben Jahren in der Zuteilung und einen vielleicht in ca. 10 Jahren. Je nach dem, wie die Ziele des Kunden aussehen.)
Für all diese Punkte wird in der Prüfung wohl auf keinen Fall die Zeit reichen. Dann auf ein, zwei Dinge beschränken und einen neuen Termin machen (gilt auch für die Realität. Irgendwann raucht dem Kunden der Kopf!) |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:02 |
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@ Freddy mit dem BSV ein Tipp:
kannst auch einen mit höherer BSV Súmme nehmen und nach den sieben Jahren einfach nen Teil rausteilen...
so ist der Kunde nicht von Neuem an die 7 Jahre bei den VL gebunden |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:02 |
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die gute is in der ausbildung!! da braucht sie noch keine haftpflicht usw. ..ich bin auch noch bei meinen Eltern versichert!
BUZ is okay..und Rentenvers. für später..
fragen ob sie unfallvers. hat!.. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:06 |
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig, aber keine BUZ zur KLV.
Eine BUZ ist nur sinnvoll mit einer Risikolebensversicherung. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:10 |
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ich mein ja eine Berufunfähigkeitsvers.
dachte BUZ wäre die Abkürzung dafür? is das nich so?
steht das Z für Zusatzvers??
bitte mich mal aufklären..merci.. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:12 |
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@ Herrmann: wieso ist ne BUZ nur sinnvoll mit ner Risikoleben ???
was soll denn das ???
was ist mit nem Kunden, der was für später sparen will und ne BU absicherung braucht aber keinen Todesfallschutz !
macht doch ne BUZ mit rentenversicherung oder fondsgebunden viel mehr sinn ?! |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:15 - Geaendert am: 04.01.2004 13:20 |
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Gegen die Gefahr der Berufsunfähigkeit schließt man eine reine Berufsunfähigkeitversicherung ab.
Wenn ich sparen will, gehe ich zur Bank und nicht zur Versicherung. Als Banker könntet ihr mir bestimmt eine gute Kapitalanlage empfehlen.
Muss diese Kapitalanalge anonym durch die Vermögensverwalter der Lebensversicherer erfolgen?
Wenn ein Azubi 45 € (Sockelbetrag) spart, erhält er 76 € Riesterförderung. Ist das nicht eine rentable Anlage? |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:22 |
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muss sie nicht aber für die Altersvorsorge ist ne Rentenversicherung gut geeingent:
Sicherheit (Garantiezins), Steuerfreiheit (12 Jahre LZ/5 Jahre beitragszahlung) außerdem lebenslange garantierte Rente möglich !
und es gibt Kunden denen das wichtig ist, dass sie die Verrentung haben...
hab selbst Kunden, die haben zwar einen Batzen Kohle, wissen aber nicht richtig wie sie das monatlich aufteilen sollen !
daher macht für viele ne Rentenversicherung sinn !
und wenn die eh ne BUZ brauchen, dann passt das doch ! |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:26 |
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Untersuchen Sie doch mal eine BUZ genauer.
Die BUZ verspricht eine monatliche Rente von etwa 500 Euro. Wenn man eine BUZ mit etwa 1.500 Euro vereinbart, wird sie in Verbindung mit einer KLV fast unbezahlbar.
Auußerdem läuft die BUZ oftmals nur bis zum 50. Lebensjahr. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dann berufsunfähig wird, steigt nach dem 50. Geburtstag erheblich an. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:33 |
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Ich hatte doch geschrieben, dass sie die Haftplicht und die Unfall nur braucht, wenn die Eltern keine haben. (und wie gesagt: das ist sehr unwahrscheinlich).
bezüglich der BUZ:
das Z steht für Zusatzversicherung und einige Versicherer (z.B. die Provinzial) bieten sie auch nur als Zusatsversicherung zu einer LV an. ABER, ich würde der Kundin in diesem Fall immer zu einer KapitalLV und nicht zu einer RisikoLV raten. Die ist 19 Jahre alt und Azubine! Warum soll die denn eine RisikoLV machen? Wen soll die denn absichern? Die hat doch gar keine Familie!!
Nein, nein: eine KapitalLV. ->die muss aufgrund der Lage der ges. Rentenversicherung in Zukunft eh fast jeder haben, um für das Alter vorzusorgen. Und je eher sie damit anfängt, desto besser, da die Raten dann niedriger sind!
Die Riesterrente schließt ja nur die durch die Steuerreform entstandene neue Rentenlücke von ca. 2-3%. Die "normale" Lücke von ca. 30% muss immernoch anders aufgefangen werden. (und das in Zukunft noch viel mehr!) |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:33 |
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nicht mit KLV sondern mit RV
außerdem geht die BUZ bei uns i.d.R. bis 65 zu rechnen, in Ausnahmefällen nur mit 60
2. was ist mit Altersabsicherung ? ist ja egal wie das Produkt heißt aber sparen sollte ich was !
3. wieso 1.500 € ???
soll doch nur ne absicherung sein, außerdem gibts evtl. vom staat noch ne erwerbsminderun, ich empfehl daher meinen Kunden meist 75% vom Netto, evtl. weniger falls das zur absicherung reicht...
und da die meisten keine 1.500 € netto haben, wird die BUZ meist um die 1000 €
4. je jünger der Kunde, desto günstiger
Beispiel: Kunde, 27 Jahre BUZ 1150€ und garantiere Rente ca. 350 € spart monatlich ca. 150 € ein, und da er sich das leisten kann passt es ! |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:35 |
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Klar, oder ne Rentenversicherung anstatt der KapitalLV wenn keine Familie abgesichert werden soll. Ist doch aber meistens der Fall. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:39 |
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richtig, bezüglich absicherung einfach den Kunden fragen:
wenn keine Absicherung nötig, dann RV (kann man später immernoch ne RLV dazumachen)
wenn absicherung erwünscht, dann KLV
aber viele jüngere sagen, sie brauchen keinen Todesfallschutz und da passt ne RV besser |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:45 - Geaendert am: 04.01.2004 13:46 |
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Meine Lösung wäre:
- reine Berufsunfähigkeitversicherung mit mind. 1000 Euro Rente bei BU, wenn möglich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
- Sparen mit Bank- und Fondsprodukten (evtl. BSV)
- Sparplan mit Riester-Förderung
- Risikolebensversicherung, wenn Hinterbliebene abzusichern sind.
- Abschluss der Rentenversicherung mit 65 Jahren |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:45 |
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@fredy..sorry..da hab ich wohl nicht richtig gelesen..tut mir leid.
danke für die Erläuterung zu BUZ!
hab des jetzt so verstanden, dass ich nur ne BU machen kann..oder eben eine Bu als Zusatz (dann BUZ) zu z:b: KapitalLV.. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:48 |
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@ Herrmann !
wenn ich ne reine BU und ne Rentenversicherung machen soll, dann kann ich das doch gleich koppeln ???!!!
und 1000€ ist zwar okay, geht aber nicht immer (Schüler/Stundenten/Azubis) |
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