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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Mündliche Prüfung anfechten?
 
Coolizu
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2014 20:32 - Geaendert am: 30.01.2014 16:24
closed
muzi25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.01.2014 12:38
ich würde mich sofort an den Prüfungsauschuss melden.

Wurde dir denn nicht gesagt, WAS gefehlt hat bzw was falsch war um sowenig Punkte am Ende bekommen zu haben ?
Hast du da nicht nachgefragt ?

Das ein Azubi schon morgens gehört hat, dass du um Uhrzeit x nicht bestehen wirst würde ich mit vorsicht genießen.
DerBOS
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.01.2014 11:03
Also wir mich hört sich das nach einem ziemlich guten Gespräch an . ich hätte dich auf jeden fall über 70% eingeschätzt.
Kanntest du denn die Prüfer? oder wieso hatte man was gegen dich ?

Ich wünsche dir auf jeden fall viel glück dass man dein Ergebnis vll noch ändert bzw neu prüft
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2014 23:50
Hallo,

ich verstehe, dass Du jetzt aufgewühlt und wütend bist. Lass mich vorsichtig aus der Perspektive eines Prüfers versuchen, ein paar Sachen zu kommentieren.

Vorweg etwas ganz formales: Klar steht Dir das Rechtsmittel des Widerspruchs zu. Du musst vom Prüfungsausschuss eine Bescheinigung über Dein Ergebnis bzw. eine Mitteilung über das Nichtbestehen erhalten haben. Darauf befindet sich immer eine Rechtsbehelfsbelehrung, Du kannst innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der zuständigen IHK einlegen (nicht beim Prüfungsausschuss, @muzi25, das waren ja die Personen, mit denen es offensichtlich "gehakt" hat). Die Chancen würde ich jedoch eher als gering ansehen.

Dann zu den Dingen, die fehlen: Wer waren denn die Leute in der Prüfung? Wenn zwei sich unterhalten, eine weitere auf dem Handy tippt und einer den Kunden spielt, waren mindestens vier Personen anwesend. Üblich sind drei (Lehrer, Arbeitgebervertreter, Gewerkschafter). Gab es Beobachter etc. und aus welchen Gründen?

Außerdem würde ich gerne erfahren, wie es mit der Ergänzungsprüfung aussieht. Nach Deinen im Ergebnis-Thread geposteten Ergebnissen musstes Du ja in WiSo oder in ABWL in die Ergänzungsprüfung. Wofür warst Du angemeldet? Fand die Prüfung statt?

Dann zur Mündlichen: Deine Schilderung klingt tatsächlich erst einmal nicht so schlecht, allerdings darfst Du nie vergessen, dass Selbst- und Fremdwahrnehmung gerne einmal auseinander fallen. Ich darf Dir sagen, dass es etwas schräg wirkt, dass Du Deine Nervosität und die schlechte Atmosphäre beschreibst, gleichzeitig jedoch ein nahezu perfektes Gedankenprotokoll der Prüfung angefertigt hast. Es ist möglich (ich war nicht dabei), dass Du es etwas zu sehr auf die Punkte angelegt hast, die Du hier erinnerst, anstatt auf Signale des Kunden einzugehen. Oder Hinweise der Prüfer. Du sagst leider nicht genau, wer wann die Arme verschränkte und im Stuhl versank, auch das sind Zeichen, dass man vielleicht in die falsche Richtung reitet.

Dazu passen - mit Verlaub - Standardsprüche, die sich die Prüflinge vorher zurecht legen, die in der Praxis aber totaler Quatsch sind. Die haben nichts mit dem konkreten Fall zu tun, müssen aber "unbedingt gebracht werden", dazu gehört z.B. "Hier ist meine neue Visitenkarte, bei mir hat sich die Telefonnummer geändert." oder "Mit ihrer Erlaubnis würde ich gerne ein paar Notizen machen?"

Visitenkarten übergibt man Neukunden, nicht Bestandskunden, mit denen man schon telefoniert hat. Und wenn der Kunde seine Erlaubnis zu Notizen nicht gibt, was dann? Lassen wir das dann mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll? Wenn ein Prüfer Dich auflaufen lassen hätte wollen, wäre es hier mit "gemeinen" Antworten ein leichtes gewesen. Ist aber offenbar nicht passiert, der Prüfer war kooperativ und offenbar wohlwollend.

Tatsächlich finden sich auch in Deiner Schilderung ein paar Dinge, die nicht in ein perfektes Gespräch passen oder die unklar bleiben:

> Wie kann ich ihnen weiter helfen?

Du lobst das selbst als Überleitung. Laut Fallgestaltung habt Ihr aber telefoniert und Du hast eine bessere Anlagemöglichkeit versprochen. Dann darfst Du nicht fragen, wie Du weiterhelfen kannst. Du musst liefern, nicht die Bestellung aufnehmen.

> Wie viel möchten Sie anlegen? 28.000

Die Zahl 28.000 hattest Du schon aus der Vorbereitung. Hast Du so etwas gefragt wie "Möchten Sie das gesamte Geld neu anlegen, dass bei uns liegt?". Hast Du nach Geldern bei anderen Instituten gefragt bzw. der gesamten Vermögenssituation? (Geschäft ausweiten, Kundensituation angemessen erfassen).

Welche Fonds hast Du letztlich empfohlen? Renten. Aktien, Immobilien, gemischtes?

> Ich fasse mal alles zusammen, Sie werden monatlich 1200€ in den
> Fond einbezahlen und lassen 3000€ als Reserve auf dem Sparbuch.

Vorweg: Fonds IMMER mit S, das darf einem Bankkaufmann nicht passieren.

Jemand, der 1.200 Euro monatlich über hat, soll lediglich 3.000 Euro an Reserven halten? Das passt nicht. Entweder spart er zu viel oder hält zu wenig Reserven. Viel wichtiger: Hast Du nur diese Anlage vorgestellt oder hat der Kunde auch unterschrieben? Falls "nur" beraten wurde, hast Du den Geschäftsabschluss mit der Überleitung zu Versicherungen zerstört.

Davor muss doch folgende Aussage stutzig machen:
> Für wie lange soll das Geld angelegt werden? 20-25

20-25 JAHRE als Anlagehorizont? Da muss doch der Zweck geklärt werden, kann hier im Prinzip nur Altersvorsorge sein. Also der Fonds z.B. eingekleidet in eine fondsgebundene Riester-Rente? Wurde das gemacht? 20 bis 25 Jahre, also mehr als das halbe Berufsleben kann nicht mit einer einfachen Fondsanlage bedient werden (ohne jetzt weitere Details zu kennen). Könnte durchaus sein, dass hier absolut am Kundenbedarf vorbei beraten wurde und Du sämtliche Signale übersehen hast. Zugegeben hätte man Dir allerdings genau das in der Besprechung der mündlichen Prüfung erörtern müssen.

Und eine zweite Visitenkarte hätte ich auch abgelehnt. Entweder ich werde als Kunde für zu dumm gehalten, eine allein nicht zu verlieren oder aber zum Kundenanwerber degradiert. Was soll ich mit einer weiteren Visitenkarte?

Gegen die Zeit spricht überhaupt nichts, 20 Minuten sind die HÖCHSTgrenze, die nicht überschritten werden soll, 15 Minuten sind normal. Wenn Du allerdings all die Dinge, die Du aufzählst, in 15 Minuten für einen Sparbuch-Inhaber durchgepowert hast, musst Du Dir das auch ggf. auf Deine eigene Fahne schreiben.

Übrigens: Bist Du sicher, dass auf dem Handy getippt wurde und nicht vielleicht auf einem Tablet protokolliert? Nun, letztlich war ich nicht da und wenn wirklich zwei gequasselt haben, geht das gar nicht, aber aus Prüfer-Sicht kann ich mich über die unterschiedliche Wahrnehmung beider Seiten oft nur wundern. Ich war schon in Prüfungen, wo die Frage nach einem Ersatzkulli und ein Danke für das Aufheben des runtergefallenen Namensschildes im Nachhinein von den Prüflingen zum "dauernden Gequassel" erklärt wurden. Sorry, mit so etwas muss man auch in einer Prüfungssituation fertig werden, Kunden verhalten sich später auch nicht nach Lehrbuch.

Wenn es einen Zeitdruck gegeben haben sollte oder die Dich loswerden wollten, wäre man wohl nicht mehr in die schriftliche Prüfung eingestiegen, wozu? Wenn ich außerdem Deine Zahlen richtig lese, war Deine Prüfung für 11:20 angesetzt und hat bis 13:00 Uhr gedauert? Loswerden wollen ist etwas anderes. Dass Dir kein Gesamtergebnis mitgeteilt wurde ist klar, denn dieses wird bei einer nicht bestandenen Prüfung nicht ermittelt. Wozu?

Dann zum ominösen Anruf des Mitazubis: Auch hier wird viel verklärt. Bei der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist es tendenziell abwegig, dass sich gleich drei Vertreter, die sich meist in der Konstellation noch nie gesehen haben, abstimmen, wer durchfällt. Was üblich ist, ist natürlich, dass man sich anschaut, wie viele Punkte wer für was braucht. Und ja, es kann Situationen geben, wo man nach dem Schriftlichen unsicher ist, ob der Prüfling bestehen sollte. Es ist nicht im Sinn aller anderen Azubis, jemanden bestehen zu lassen, der grundlegende Lücken aufweist. Da kann es schon vorkommen, dass man von einem Prüfling ein Ergebnis deutlich über dem Strich erwartet, um ihn zum Bankkaufmann zu machen und wenn es dann nicht reicht oder man nicht überzeugt ist, gibt man natürlich lieber eine 43, als mit einer 49 eine nicht gegebene Knappheit vorzutäuschen. Wenn man darüber redet, kann das leicht missverstanden werden, aber deshalb steht das Ergebnis nicht vorher fest und das bespricht man auch nicht in der Teeküche, mit Hören/Sagen wäre ich sehr vorsichtig. Der Erfolg der gesamten Ausbildung steht und fällt in aller Regel nicht mit der einen mündlichen Prüfung, erfahrene Prüfer können aber dort gut einschätzen, ob es reicht. Die Prüfer werden ja (mit Ausnahme des Lehrers) nicht gezwungen und sind meiner Erfahrung nach hochgradig engagiert. Man lässt auch niemanden leichtherzig durchfallen. Ich musste einmal jemanden erst in der Mündlichen durchfallen lassen, weil es einfach nicht ging, das hat mich tagelang gequält. Jeder andere Prüfer, den ich kennenlernen durfte, ist sich seiner Verantwortung und der Aussicht des Prüflings auf ein weiteres halbes Jahr bewusst.

Gruß
Julien
Cimbom
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.01.2014 10:07
Was hast du im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung?
Die mündliche Prüfung ist doch kein Sperrfach, somit würdest du eigentlich mit 43 Punkten bestehen.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2014 10:32
Ausweislich seines Postings im Ergebnisthread hat er in Wiso 42 %, Bankwirtschaft 46 % und Rechnungswesen und Steuerung 82 %. Deshalb oben meine Frage nach der angesetzten Ergänzungsprüfung (die sich natürlich nach der mündlichen Prüfung erledigt hätte). Eine Nachprüfung in Bankwirtschaft ist neheliegend, 58% (normale vier) sollten immer gehen.

Gruß
Julien
 

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