Berichtsheft |
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Verfasst am: 03.02.2014 15:31 |
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Hallo Leute,
in der Einladung zur Mündlichen Prüfung steht nur, dass man sein Personalausweis und die Einladung mitbringen soll. Was ist mit dem Berichtsheft? Muss das ausdrücklich erwähnt werden?
Vielen Dank vorab. |
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Verfasst am: 03.02.2014 17:00 |
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§43 BBiG bildet hier die Grundlage.
Meiner Meinung nach muss das nicht extra erwähnt werden. |
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Verfasst am: 04.02.2014 11:33 |
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Hi,
danke für die Antwort.
Ich habe gestern mit der IHK in Nürnberg telefoniert. In der Einladung sollte es stehen ansonsten ist das nicht notwendig es mitzubringen. Jedoch Pflicht es zu führen. |
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