Baufinanzierung |
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Verfasst am: 24.06.2014 09:39 |
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Hallo zusammen,
ich bin mir bezüglich des Baufinanzierungsthemas nicht sicher, ob ich dort, wie beim Konsumentenkredit, ebenfalls die VVI mit herausgebe. Genauso wie die WIderrufsbelehrung.
Was muss ich denn generell bei der Baufinanzierung fachlich beachten? Woran muss ich denken?
Vielen Dank :) |
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Verfasst am: 24.06.2014 17:24 |
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Aus Finanztest:
Seit November 2002 steht Verbrauchern auch bei Abschluss von Immobilienkreditverträgen immer ein Widerrufsrecht zu. Die Banken müssen über das Widerrufsrecht und vor allem den Beginn der Widerrufsfrist richtig und verständlich informieren.
Die Verbraucherzentralen haben inzwischen fast 10 000 Widerrufsbelehrungen zu Baukrediten geprüft. 80 Prozent davon waren fehlerhaft und damit unwirksam: |
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Verfasst am: 25.06.2014 09:31 |
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Das was Herrmann geschrieben hat, stimmt zwar, ist aber unrelevant für die Prüfung.
Da du kein Geschäft zum direkten Abschluss bringst, würdest du eigentlich keine VVI‘s benötigen. Aber die Prüfer möchten sehen, dass du von den gesetzlichen Bestimmungen weißt.
Also erwähne sie einfach in 2 Sätzen, nachdem du du dem Kunden ein angebot unterbreitest. Das Widerrufsrecht brauchst du aber nocht auch noch unbedingt erwähnen, kannst du aber. |
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