Baufi-fall |
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Verfasst am: 08.07.2015 09:29 |
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Hey Leute, ich steh gerade etwas auf dem Schlauch.
Angenommen ich würde einen Baufi -Fall bekommen, muss ich von den Gesamtkosten der Immobilie (den Wert) 80% beleihen, was wir Max. Als Bank geben würden? |
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Verfasst am: 08.07.2015 09:50 |
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Ja, mit 80% rechnest du schon ganz gut. In vielen Fällen liegt der Prozentsatz auch darunter. Der sich daraus errechnete Betrag wird dann als Grundschuld oder Hypothek eingetragen und kann als Darlehen ausbezahlt werden. |
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Verfasst am: 08.07.2015 10:27 |
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Also wär das dann richtig, wenn ich die Gesamtkosten vor mir liegen habe, davon 80% berechne und dem Kunden dann sage, dass wir als Bank max. diesen Betrag als Kredit vergeben können.
Oder bin ich falsch? |
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Verfasst am: 08.07.2015 12:50 - Geaendert am: 08.07.2015 12:51 |
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Bei der Baufinanzierung gehst du ja normalerweise folgendermaßen vor:
Du berechnest den Bodenwert und den Bauwert. Der Bodenwert setzt sich aus der Grundstücksfläche und den Preis pro qm mit Erschließungskosten zusammen.
Den Bauwert ermittelst du nach dem umbauten Raum, z.B. 400 Euro je cbm. Dazu rechnest du dann noch die Baunebenkosten dazu und ziehst einen Risikoabschlag ab.
Aus der Summe von dem ermittelten Boden- und Bauwert ermittelst du dann den Beleihungswert. Mit der Beleihungsgrenze (meist 60% vom Beleihungswert) wird der maximal auszahlbare Betrag für das Darlehen berechnet.
Wenn du mit den Gesamtkosten die Kosten meinst, welche du vom Kunden mitgeteilt bekommen hast, ist das falsch. Durch interne Berechnungen der Marktfolge Aktiv werden die Angaben vom Kunden überprüft und ggf. angepasst. |
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Verfasst am: 08.07.2015 14:01 |
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Es macht aber meiner Meinung nach wenig Sinn, wenn du einen Baufi-Fall in der mündlichen bekommst, mit der Beleihungsgrenze zu beginnen.
Dein Ergebnis sagt ja dann erstmal nur aus: Das, lieber Kunde, kann ich dir maximal als Darlehen geben.
Und dann? Weiß der Kunde immer noch nicht, ob er es sich leisten kann, oder nicht und beides schafft man meiner Meinung nach in 20min Prüfung nicht - die sind mir jedenfalls allein bei Ermittlung Gesamtkosten (Kaufpreis+Kaufnebenkosten) und Einnahmen- Ausgabenrechnung zu knapp geworden.
Dem Kunden sagen, dass es gewisse Grundsätze bei der Beleihung gibt, die auch berücksichtig werden müssen, kann man ja trotzdem - mit Angebot eines Folgetermins, weil es eh wichtig wäre sich nochmal über cross-selling-Ansatz XYZ zu unterhalten.
Denn wenn sich der Kunde den Fremdmittelbedarf, den er hat, schon nicht leisten kann, dann ist das max. Darlehen wegen Beleihungsgrenze sowieso erstmal irrelevant, weil er deswegen ja nicht mehr oder weniger Geld hat. |
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Verfasst am: 08.07.2015 15:00 - Geaendert am: 08.07.2015 15:03 |
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Ich stimme da meinem Vorposter absolut zu. Ich würde in der Prüfung den Beleihungswert gar nicht versuchen auszurechnen. Stattdessen einfach den Kunden fragen, wie viel Geld er braucht (oder besser noch: den Finanzierungsbedarf ermitteln mit Kaufpreis + Nebenkosten - Eigenkapital) und eine Haushaltsrechnung durchführen, wie viel Freiraum für eine monatliche Rate vorhanden ist. Dabei musst du bedenken, dass die bisher gezahlte Miete wegfällt, aber für das neue Haus natürlich Nebenkosten anfallen.
Beim Finanzierungsangebot würde ich um zu punkten mir vorher die Daten zum KfW-Wohneigentumsprogramm raussuchen. Merken kannst du dir 50.000 Euro pro Wohneinheit gibt es von der KfW; die Zinssätze stehen online, eine Rate kannst du dir somit vorher schonmal errechnen und in den Unterlagen notieren.
Abschließend würde ich dem Kunden natürlich sagen, dass für die endgültige Finanzierungszusage die Sicherheiten inclusive das Objekt noch überprüft werden muss. Cross-Selling ist natürlich bei einer Baufi auch recht einfach, Thema zum Beispiel: Versicherungscheck & Absicherung des Hauptverdieners über eine Risiko-LV
[Ein maximaler Darlehensbetrag von 60 % des Beleihungswertes ist absolut praxisunüblich, außer natürlich bei den Hypothekenbanken. In der Regel ist kein Kunde in der Lage 50 % aus Eigenkapital zu leisten] |
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Verfasst am: 08.07.2015 15:38 - Geaendert am: 08.07.2015 19:54 |
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Zuerst sollte man die Gesamtkosten berechnen.
Mit Hilfe der Haushaltsrechnung kann man die maximale Rate berechnen.
Dann wird die monatliche Rate mit Hilfe des Fremdkapitalbedarfs berechnet. |
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Verfasst am: 09.07.2015 12:18 |
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Vielen Dank!
Habt mir sehr geholfen!😊 |
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