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Bereich Mündliche Abschlussprüfung |
Moderator: TobiasH |
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Baufinanzierung |
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Verfasst am: 15.01.2016 11:44 - Geaendert am: 15.01.2016 11:46 |
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Hey,
ich habe folgendes Problem. Und zwar ist mir der Gesprächsablauf bei einer Baufinanzierung soweit klar bis zu dem Zeitpunkt, wo ich den Gesamtfinanzierungsbedarf ausgerechnet habe.
Sagen wir mal der Kunde möchte abzgl. des EK 150.000 noch finanzieren bei uns. Wie mache ich dann weiter??
Wie bringe ein womögliches KFW Darlehen mit ein, wie muss ich erst und nachrangig berücksichtigen und wie berechne ich das letztendlich? Und inwiefern bringe ich den Beleihungswert mit ein??
War länger krank geschrieben, weswegen ich wichtige Seminare etc. verpasst habe und mir das nicht ganz klar ist.
Freundlichen Grüßen und schonmal Danke für eure Hilfe 🙂 |
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Verfasst am: 15.01.2016 15:58 |
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Die Erwähnung, dass geprüft werden soll, ob KfW-Darlehen in Frage kommt, ist schon lobenswert.
Ich würde zunächst ohne KfW- Darlehen rechnen und dazu sagen, dass noch geprüft wird, ob KfW- Darlehen sinnvoll sind.
Wenn der Bedarf an Baudarlehen berechnet ist, sollte man prüfen, ob 60 % (80%) des Beleihungswertes überschritten wird.
Dann kann man die monatliche Rate berechnen und auf die Laufzeit hinweisen.
Mit der Haushaltsrechnung wird geprüft, ob der Kunde den Kapitaldienst tragen kann. |
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