ich wurde bei meiner mdl. Prüfung zwei Dinge zu VL gefragt, die ich nicht so recht beantworten konnte. Es geht um den Tod des Kontoinhabers nach 3 Jahren - Prämien wurden gewährt aber wohl noch nicht ausgezahlt (stehen wohl auf einen separaten Konto, oder?) Stehen diese Gelder den Erben zu (also Ansparguthaben und staatliche Zulagen) oder nur das Ansparguthaben? Da musste ich passen. Ansonsten lief es gut und ich ging mit einer 2 aus der Prüfung. Hatte vor lauter Aufregung vergessen zu fragen. Danke für Eure Hilfe.
Eine zulagenunschädliche vorzeitige Verfügung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer gestorben ist.
Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist vom Arbeitnehmer mit der Einkommensteuererklärung bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit Ablauf der Sperrfrist (hier: Tod) an das Anlageinstitut überwiesen, das den Betrag anschließend an den Sparer bzw. Hinterbliebenen auszahlt.