Baufinanzierung Übungsfall |
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Verfasst am: 06.07.2003 10:01 - Geaendert am: 06.07.2003 11:55 |
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Kunde Müller (verheiratet, 2 Kinder) hat ein erschlossenes Grundstück von seinen Eltern geerbt. Er möchte darauf ein Einfamilienhaus errichten. Kostenvoranschlag: 160000,00 EUR zzgl. 10% Baunebenkosten.
Gehalt 3100 EUR
Miete 500 EUR
Nebenkosten 150 EUR
Auto 250 EUR
LV 220 EUR
BSV 30000 EUR in 2 Jahren zuteilungsreif
LV 50000 EUR Laufzeit 25 Jahre
Spar- und Termingeld-guthaben: 30000,00 EUR
Konditonen: Hypothekenbank erststellig: 4,55% (10 Jahre)
KFW 4,40% (10 Jahre)
eigene Mittel: 5,10% (eigene Mittel)
Beraten Sie den Kunden. Grundlage sind oben genannte Konditionen. Machen Sie für die Eigenheimzulage einen geeigneten Spar/Finanzierungsvorschlag und zeigen Sie dem Kunden die monatliche Belastung auf. |
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Verfasst am: 06.07.2003 10:19 |
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Erstmal fehlen Angaben, wann das Haus fertiggestellt ist. Bei dem KfW-Darlehen fehlt die Angabe, wieviel tilgungsfreie Jahre der Kunde wünscht (evtl. nachfragen) und wie hoch jeweils der Tilgungssatz bei den beiden Krediten sein soll.
Was ist mit eigene Mittel gemeint (der Zinssatz dahinter)??? |
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Verfasst am: 06.07.2003 11:09 |
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das Haus ist noch nicht fertiggestellt, es soll noch gebaut werden. Beim KFW-Darlehen nehmen wir mal 5 tilgungsfreie Jahre. Der nachstellige Bereich wird mit einem Kredit der Bank finanziert (eigene Mittel).
Anfängliche Tilgung jeweils 1,5% p.a..
So jetzt mach mal einen Vorschlag für die Finanzierung. |
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Verfasst am: 06.07.2003 12:39 |
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Finanzierungsvorschlag:
176 T€
- 30 T€ Vorausdarlehen BSV
- 30 T€ Eigenmittel
- 32 T€ Eigenheimzulage
- 30% von 176 T€ KfW-Darlehen = 52 T€
= 32 T€ Bankdarlehen
Kapitalrechnung:
3100
- 500 (bis Einzug Eigenheim)
- 1300 (Lebenserhaltungskosten der DreBa
- 250
- 220
- 120 BSV-Rate
= 710 €
Kosten der Darlehen: Bankdarlehen: 32 T€ für 6,05 % = 162 €
Kosten des Bankvorausdarlehens : 30 T€ für 5,10 % = 128 €
KfW-Darlehen = 191 €
Nach 2 Jahren: Wegfall der Miete (höchstwahrscheinlich), Wegfall der Sparrate über 120 €, Tilgung des BSV über 180 €
Nach 5 Jahren Einsetzung der Tilgung bei KfW über 1,5 %, Mehrbelsatung 65 €
Finanzierung möglich, Absicherung durch Grundsschulen (falls genügend beileihbar), Abtretung der LV -Todesfallversicherung und falls Blanko-Anteil Abtretung der LV im gesamten |
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Verfasst am: 06.07.2003 13:02 - Geaendert am: 06.07.2003 13:08 |
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soweit ok. Allerdings fehlt mir noch die Einbeziehung der Eigenheimzulage. Du hast sie beim Finanzierungsbedarf abgezogen, allerdings keinen konkreten Vorschlag bezüglich der Verwendung unterbreitet.
BSV...
Abgezinstes Darlehen...
Finanzielle Rücklage fehlt.
Cross-Selling Ansätze müssen berücksichtigt werden. |
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Verfasst am: 06.07.2003 18:03 |
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wie kommst du denn auf den Anteil des KfW-DArlehens??
kann deine rechnung mit 30% von 176 TEUR nicht nachvollziehen... |
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Verfasst am: 06.07.2003 18:38 |
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160000,00 + Baunebenkosten 10% = 176000,00 |
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Verfasst am: 06.07.2003 21:41 |
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Mögliche CS-Ansätze: Versicherungen, die das Haus betreffen (Brandversicherung, Hausratsversicherung...). Das Eigenheimzulagedarlehen wird jährlich einmal getilgt, VWZ ist beliebig, auf 8 Jahre begrenzt. Fin. Rücklage müsste durch Feststellen der Vermögenslage eingeschätzt werden, z.B. evtl. Giroguthaben, andere Spareinlagen etc.
Was meinst Du mit abgezinsten Darlehen??? |
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Verfasst am: 07.07.2003 11:18 |
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Tüv am Bau wäre noch eine gute Möglichkeit.
Abgezinstes Darlehen für die Eigenheimzulage. Kunden bekommen Darlehen in Höhe der Eigenheimzulage - Zinsen für 8 Jahre ausbezahlt. Anspruch auf Eigenheimzulage abtreten lassen und damit das Darlehen bedienen. Kunde hat somit keine weiteren Liquiditätsabflüsse. |
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Verfasst am: 16.01.2005 15:40 |
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Hallo !
Die Berechnung mit dem KFW-Darlehen passt glaub ich nicht. Max. 30 % ist korrekt aber auch max. 100.000 Euro oder ? Meine, dass ich das auf der Homepage der KFW gelesen habe... |
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Verfasst am: 16.01.2005 16:35 |
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Eigenheimzulage = 32 TEUR?????
1% von max. 1250000 = 1250
2 Kinder = 1600
2850 * 8 Jahre = 22800 EUR, nicht???? |
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Verfasst am: 16.01.2005 16:49 |
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Hairman,
hast Du das im Kopf ausgerechnet ? *fg* War aber völlig richtig. Musst nur bei den Kunden allgemein auf die Einkommensgrenzen achten aber wenn ich diesen Fall richtig im Kopf habe, dürfte das kein Prob sein. |
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Verfasst am: 16.01.2005 16:54 |
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Genau!
Die Eigenheimzulage ist oberhalb falsch berechnet. sie beträgt 22.800,- EUR und keine 32.000,- €!!!!
Mal eine andere Frage:
Wer kann eine Fausformel bezüglich prozentuale Tilgung und Darlehenslaufzeit nennen???*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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