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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Cross Selling in der Mündlichen
 
Jessica0708
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.08.2003 08:09
Ich habe meine Mündliche zwar erst im Januar, aber mich interessieren da schon ein paar Dinge.

Man hat ja nur 20 Minuten Zeit.
Wie sehr wird da auf Cross Selling geachtet?
Und bei welchen Themen am meisten?

Letztes Jahr hat bei uns eine in der Mündlichen einen Nachlassfall gehabt.
Das Gespräch war wohl super, aber die Prüfer meinten sie hätte Cross Selling vernachlässigt.
Deswegen hat Sie in der mündlichen keine 1 bekommen und konnte ihre schriftliche 1 nicht halten.

Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht, oder was denkt ihr darüber?
AZUBISPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.08.2003 08:15
Hallo,

ich hab auch im Januar Mündliche. Zu uns hat man gesagt das Cross Selling nicht unbedingt nötig ist. Wenn es der Fall zu lässt und vor allem die Zeit sollte man es machen. Aber wenn man keine Zeit dafür hat und es dann noch am Schluss reindrückt wie: "Auf Wiedersehen, ach unterschreiben Sie noch eine Unfallversicherung!!!" dann ist das schlimmer als wenn man keine verkauft oder nur sagt: "Beim nächsten Termin können wir ja über eine Unfallversicherung sprechen".
Also, nichts erzwingen. Ergibt sich schon.

yeeeeeeeeeeeeeaaaaaaaaaa

ab in den Osten ???
cracker_and_cream
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.08.2003 19:59
hey.

ich hatte jetzt im sommer prüfung. aufgrund des umfangs meines falles hatte ich nahezu keine chance cross-selling zu machen, hätte mir nur noch das depot der ehefrau krallen müssen, da hab ich nicht dran gedacht - wollte was für die kinder machen - und dann blieb keine zeit mehr...hab aber trotzdem 90% gemacht.

bei einer pkw finanzierung gehts super schnell und man hat auch noch viel zeit, bei geldanlage in fonds und konservativen produkten wirds schon härter besonders wenn es um große summen geht, denn da müssen steuerliche, anlageorientierte sowie persönliche aspekte berücksichtigt werden. wohnungsbaufinanzierung ist cross-selling fehl am platz, da es sich ja um ein erstgespräch handelt.


ein terminvereinbarung stellt ja auch schon einen cross-sellling-erfolg da...demnach keine angst, passt schon.

Even the worst moment of life can be the starting point on the way to the top of the world. Life is a marathon and God is with us.

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.10.2003 16:12
Ja, genau..bei nem Nachlass:

"Tut mir leid um ihren Mann aber haben sie eigentlich schon nen Bausparer, damit können sie sich dann auch ihre Grube einrichten"
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.10.2003 16:35
oder ne lv, hahahaa
sunx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.11.2003 17:08
Uns haben die Lehrer im Unterricht immer erzählt, dass Cross-Selling super wichtig ist. In den Fällen, die ich bisher gesehen habe, hat sich eigentlich auch immer was ergeben. Bei einem Erbfall fällt mir aber auch nicht viel ein. Das Einzige: Zum Ende des Gespräches könnte man etwas in der Art sagen wie "Mir ist übrigens aufgefallen, dass ihre Geldanlage / Versicherungen noch nicht optimal sind. Da dieses Gespräch aber schon sehr umfangreich und für Sie sicher sehr anstrengend war, würde ich mich freuen, wenn wir uns in einigen Wochen wiedersehen könnten um diese Dinge zu besprechen. Wie passt es Ihnen in Montag in 3 Wochen?"
Damit zeigt man, dass man "den Kunden nicht gehen lässt", und dass ist - nachdem was unsere Lehrer erzählt haben - das Wichtigste!
Jessika
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2003 19:43
Hallo!
Auch uns wurde gesagt, dass Cross-Selling ein wichtiger Aspekt ist. Schließlich steht er auch in dem Bewertungsbogen der IHK für die mündlche Prüfung unter "weitere Verkaufsanlässe sehen und nutzen" vor und sollte deshalb nicht außer Acht gelassen werden.
Wenn der Hauptfall schon so umfangreich ist, sollte man zumindest erwähnen, worüber man mit dem Kunden noch sprechen will beim nächsten Termin und wenn genug Zeit ist, sollte man diese nutzen. Der jeweilige Cross-Selling-Ansatz hängt natürlich vom Kunden ab. Übrigens ist LV bei einem Erbfall gar nicht so fehl am Platz, wenn z.B. der Mann gestorben ist und die Frau jetzt noch ihre Kinder absichern sollte!
Viele Grüße,
Jessika
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2003 16:10
Natürlich ist ein Cross-Selling-Ansatz wichtig, aber nicht in jedem Gespräch notwendig oder angebracht. Im Todesfall halte ich ein Cross-Selling-Angebot z.B. für unangebracht. Ich denke, da haben die Kunden andere Sorgen, als z.B. ihr Geld zinsbringender anzulegen.

Leider gibt es aber gerade im Verkauf sehr viel unterschiedliche Ansätze. Das stellt für euch ein Problem dar. Deshalb hört auf die Aussagen eurer Lehrer oder Ausbilder.
 

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