soweit ich weiß muss man zur mündlichen Nachprüfung wenn 2 Fächer schlechter als 50 % sind. Dort kann man sich dann im verhältnis 1/3 zu 2/3 verbessern. Will heißen, die mündliche Note zählt 1/3 und das was du schriftlich vorgelegt hast zählt 2/3. Da man kein Fach unter 50 % haben darf denke ich, dass man auch bei einem Fach unter 50 % in die mündliche Nachprüfung gehen muss. Zusätzlich kommt natürlich auch noch die normale mündliche Prüfung. Von einem erneuten schriftlichen Test bzw. Nachschreibtermin hab ich noch nie gehört. Ich denke ein zweites Mal eine AP schreiben ist dir nur erlaubt wenn du durchgefallen bist und dann ein halbes Jahr später die AP wiederholst. Das ist nur das was ich gehört habe. Keine Garantie.... viel Glück mit deinen Noten, so dass du garnicht erst in die Nachprüfung mußt! ___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden |