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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Aufbau der Beratermappe
 
angel721
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.01.2004 17:35
Hallo.

Sitze immer noch an der Beratermappe und weiß leider immer noch nicht, was ich da alles mit reinnehmen kann. Broschüren und Übersichten sind klar. Aber auch z.. irgendwelche Übersichten, die mir ne Beratung erleichtern, z.B. bei nem Verein, was ich da alles zur Kontoeröffnung brauche und was man dabei berücksichtigen muß.

Ich hab da irgendwie keine Ahnung.

HILFE!!

angel
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.01.2004 18:05 - Geaendert am: 02.01.2004 18:06
siehe z. B.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=1169&forumid=6

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=1992&forumid=6
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.03.2004 21:12
Was mich sehr interessieren würde ist ja, ob es nicht irgendwo ne Info darüber gibt, was da überhaupt rein darf!
Da sind ja die Aussagen hier im Forum auch sehr sehr unterschiedlich..
Und ich denke das schlimmste wäre, wenn der Prüfer dann sagt " das dürfen sie aber nicht benutzen " ....
Gibt es nicht uU mal von der IHK oder nem Prüfungsausschuss eine Regelung wo so etwas festgelegt wird?????
Kueken
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.03.2004 08:33
Moin!
Es ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlih was in die Beratermappe mit rein darf. Wir durften z.B. alles rinpacken, auch Formeln. Meiner Meinung nach sollte da eine bundesweite einheitliche Regelung gefunden werden. Am besten du fragst mal bei dir in der Berufsschuele, die wissen was rein darf und nicht.
Gruß, Küken

Und immer dran denken: "Hauptsache, die Haare liegen!"

Gummibaerchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.03.2004 08:36
Hallo,

also was in die Beratermappe reindarf ist von IHK zu IHK unterschiedlich, am Besten erkundigst du Dich bei Deiner IHK vor Ort bzw. bei deiner Pesonalabteilung. Einige IHK´s erlauben überhaupt keine Beratermappe, bei anderen darf man so gut wie alles mitnehmen, das ist nicht einheitlich festgelegt.
Bei uns wars so, dass man uns immer gesagt hat "alles, was man dem Kunden mitgeben kann, darf rein", also natürlich Prospekte, Übersichten usw. aber keine Checklisten und keine Vordrucke und Verträge!

Hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen...
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2004 09:20
Bei uns stand auf der Einladung zur AP drauf, was alles rein darf und was wir mitbringen dürfen.
Aber mach deine Mappe bloss net zu voll......soviel brauchst du gar net, wie du denkst.
ein paar prospekte über passiv artikel und verbundgeschäfte.
ein paar grafische darstellungen im WP bereich und im kreditbereich und dann noch nen aktuellen wirtschaftsteil aus der zeitung.

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

Resal
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.03.2004 10:38
@TheGrosser
Kann auch sein, dass ich jetzt auf dem Schlauch stehe, aber warum braucht man für die mündl. Prüfung den wirtschaftsteil der Zeitung???
 

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