Müssen wir die Änderungen bezüglich WoP oder |
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Verfasst am: 10.01.2004 12:45 |
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Seit dem o1.o1.o4 sind ja änderungen in Kraft getreten. Müssen wir diese Änderungen mit WoP, FSA usw. bei unserer Mündlichen Prüfung (ich habe meine am 19 Januar) beachten oder nicht?????? evo mene........... |
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Verfasst am: 11.01.2004 13:01 |
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Uns wurde gesagt, wir brauchen es nicht wissen.
Aber es kann ja bei jeder IHK anders sein. |
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Verfasst am: 11.01.2004 16:09 |
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Wie schon gesagt wurde, gehören solche Änderungen sicherlich zum Wissen eines angehenden Bänkers und sollten meiner Meinung nach auch in der Prüfung berücksichtigt werden.
Eine Azubikollegin von mir hat die mündliche Prüfung schon gehabt und Bausparen als Thema gehabt. Sie meinte, dass sie die Zahlen zur Arbeitnehmersparzulage falsch hatte.
Ich gehe also davon aus, dass die aktuellen Zahlen abgefragt werden.
Gruß Mike |
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Verfasst am: 12.01.2004 08:46 |
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Also mir wurde gesagt, dass wir die wichtigsten neuen Zahlen können sollen, aber wenn da mal was altes gesagt wird wird das nicht so extrem in die Wertung eingehen |
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Verfasst am: 12.01.2004 10:46 |
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Uns wurde Freitag erst noch gesagt, dass alles
was 1 Jahr vorher an Änderungen erschien,
nicht abgefragt werden darf, zumindest in der
schriftlichen nicht!
Mündlich ist es natürlich schön, wenn man
die aktuellen Zahlen hat, und um z. B. von "gut"
auf "sehr gut" zu kommen auch notwendig.
Das ist mein aktueller Stand, vom Berufsschul-
lehrer und von einem Kollegen, der im Prüfungs-
ausschuss sitzt, so erklärt...
Also denn, viel Glück! |
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Verfasst am: 12.01.2004 11:07 |
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Ich denke, dass wenn man den Kunden im Gespräch auf aktuelle Änderungen hinweist, kann das nur positiv sein, so als Abschluss des Gesprächs (um noch etwas Zeit zu füllen)... "Sie wissen sicherlich schon, dass sich der maximal mögliche FA geändert hat..." Zeigt dass man am Ball bleibt und sich wirklich um den Kunden bemüht...
Bei WoP und ANSpZ rechne ich auf jeden Fall mit den neuen Zahlen, auch wenn dort dann krumme Förderbeträge rauskommen... (Ich sag nur 8,8%, wer denkt sich denn sowas aus!!!) |
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Verfasst am: 12.01.2004 12:48 |
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Wenn ud das Ganze in deiner Prüfung einbringst und den Kunden darauf hinweist, kann das nur gut sein...wir sollen es z.b. aktiv ansprechen-ist auch ein gesprächsaufhänger |
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Verfasst am: 12.01.2004 14:49 |
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Yep, finde ich auch.
Kann doch gar nicht besser sein. Du kannst z.B. durch den FSA ca. 1 Minute nur dadurch rausholen, dass du sagst, dass sich die Freibeträge geändert haben und das z.B., wenn der Kunde bisher einen FSA von 1601,- bei euch hatte, er gar nichts machen muss. (Ist zumindestens bei uns so, dass der dann automatisch auf 1421,- geändert wird)
Also, nutzt die Änderungen für Pluspunkte
Gruß Mike |
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Verfasst am: 12.01.2004 15:58 |
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Also bei uns musste man alles miteinbringen und überall auf dem neuesten Stand sein |
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Verfasst am: 12.01.2004 16:00 |
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Wo ist denn das Problem? Nach der Prüfung geht Ihr wieder in die Bank und wollt Kunden beraten. Da müßt Ihr doch sowieso die aktuellen Zahlen kennen! |
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Verfasst am: 12.01.2004 16:07 |
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EBEN!!! |
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Verfasst am: 12.01.2004 16:08 |
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Also auf jeden Fall mit aktuellen Zahlen rechnen!
Hatte die Woche mündliche Prüfung im internen Unterricht und auch hier musste man z.B. auf die neue Regelung Sparerfreibetrag eingehen!!! |
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