Boh, is dat langweilig... |
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Verfasst am: 27.01.2004 19:01 |
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So, Moinsen. Nachdem ich jetz was über meine Prüfung erzählt hab noch ein paar Sätze zum Thema Ausbildungsende.
Ich langweile mich als frischgebackene Arbeitslose grad so´n bisschen zu Tode. Oder nee, man sagt ja "arbeitssuchend"... Geht es hier eigentlich irgendjemandem genauso oder seid ihr alle übernommen worden? Hat schon jemand mal was zum Thema Arbeitslosengeld gehört, also wie die das nun für frisch ausgelernte berechnen und so? Also mein neues Hobby "Jobsuche im Internet" macht mir auch langsam keinen Spaß mehr...
Vor zweieinhalb Jahren dachte ich noch, man müsste sich mit einer Bankausbildung nie über sowas Gedanken machen. Und dann -rumms- wirst du einfach so rausgerissen aus deinem täglichen Arbeitsleben. Kein Wunder, dass da Leute sich mit Suizidgedanken rumplagen. |
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Verfasst am: 27.01.2004 19:51 - Geaendert am: 27.01.2004 19:52 |
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Moin!
Also zum Thema Arbeitslosengeld kann ich dir nur sagen, was man mir erklärt hat. Nimm den gesamten Nettoverdienst der letzten 12 Monate und teile diesen durch 52, dann hast du raus, was dir wöchentlich etwa zusteht.
Gruß |
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Verfasst am: 28.01.2004 08:45 |
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Das Netto der letzten 3 Monate durch 3 und davon dann die 57 %. Das dürfte dein Arbeitslosengeld sein. Es sein denn, dass du damit unter dem Sozialhilfesatz liegst. So dachte ich eigentlich. Du mußt dich aber bei Wissen deiner Arbeitslosigkeit "arbeitssuchend" melden. Will heißen, dass du wenn du weißt, dass du in 2 Monaten auf der Straße bist mußt du dich schon melden. Wenn du selbst kündigst hast du ne Arbeitslosengeldsperre von 3 Monaten glaub ich. ___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden |
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Verfasst am: 28.01.2004 10:11 |
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Grundsätzlich für einen Anspruch gilt:
Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens EIN Jahr in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
Eine Berufsausbildung mit Ausbildungsentgelt, bedeutet immer ein Versicherungspflichtverhältnis. Damit wäre grundsätzlich (Beachtung: Sperrzeiten!) nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt. Selbst wenn eine Berufsausbildung abgebrochen wurden ist, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Berufsausbildungsverhältnis mindestens ein Jahr bestanden hat.
Seit dem 01.07.2003 ist die Arbeitslosigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis) anzuzeigen. Bei Beschäftigungen die durch Befristen enden, sogar 3 Monate vor Ablauf.
Zur Höhe des Arbeitslosengeldes ist Folgendes zu sagen:
Die Höhe richtet sich im Regelfall nach dem Verdienst der letzten 52 Wochen.
Die Summe des Bruttoverdienstes der letzten 12 Monate wird daher durch 52 (Wochen) geteilt. Das Ergebnis ist das ungerundete Bemessungsentgelt bzw. wöchentliche Bruttoentgelt. Für die Ermittlung des wöchentlichen Leistungssatzes wird das wöchentliche Bruttoentgelt auf ein durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die Höhe des Leistungssatzes entspricht einem Tabellenwert aus der Leistungsverordnungstabelle (LVO), der anhand des Bemessungsentgeltes, der Lohnsteuerkarte und dem Prozentsatz aus der Leistungsverordnungstabelle abgelesen wird.
Der Prozentsatz entspricht bei Arbeitslosen ohne Kind 60 % (allgemeiner Leistungssatz) und bei Arbeitslosen mit Kind 67 % (erhöhter Leistungssatz).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__129.html
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/lvo/alg_tabelle.pdf
Zur Sperrzeit:
Die Sperrzeit umfasst i.d.R. 12 Wochen und beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, z.B.
- Kündigung durch den Arbeitgeber wegen vertragswidrigem Verhalten
- eigene Kündigung ohne Anschlussarbeitsverhältnis (Regelfall); Ausnahmen sind nur Arbeitsvertragsverletzungen des Arbeitgebers, wie ausbleibende Gehaltszahlungen oder Verstoß durch Arbeitgeber gegen tarifliche oder gesetzliche Regelungen
- bei Arbeitslosigkeit, die Ablehnung eines Vermittlungsangebotes des Arbeitsamtes für eine Arbeitsstelle usw. |
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Verfasst am: 28.01.2004 10:11 |
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Grundlage sind die vergangenen 12 Monate.
Mit besonderer Genehmigung und im absoluten Ausnahmefall (jemand der vorher viel verdient hat z.B.) kann man auch die letzten 24 Monate als Grundlage für die ALG Berechnung hernehmen. Ist aber wie gesagt die Ausnahme und bedarf dann einer besonderen Berechnungsmethode.
Also mit 3 Monaten ist da nichts.
Tut mir leid, meine Schwester arbeitet im Arbeitsamt!!!!! |
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Verfasst am: 28.01.2004 10:47 |
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@Schulzi also ich würde joben gehn befor mir zu langweilig wird z.B. Kellnern, Im Sommer in einer Eisdiele oder Schwimmbad usw. da gibt´s einiges das nicht schlecht is! Du bist zwar nicht regelmäßig da aber du hast eine Aufgabe die Spaß macht und du verdienst nicht mal so schlecht!
Und bis dahin hast zeit die für eine feste Stelle zu Bewerben!°
Keep Cool! |
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Verfasst am: 28.01.2004 11:21 |
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Was zur Zeit absolut im Kommen ist sind Zeitarbeitsfirmen.
Vielleicht wäre das ja mal eine Möglichkeit mal wo anders reinzuschnuppern.
Musst dir aber eine suchen, wo du nicht so doofe Floskeln drin hast wie "Sie dürfen bei bestehen eines Angebots der Firma in der sie arbeiten für sie dieses nicht annehmen, so lange nicht eine Frist von 2 Jahren abgelaufen ist".
Keine Angst, das ist nicht bei allen Zeitarbeitsfirmen so..
Aber eine Idee wärs doch..... |
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Verfasst am: 28.01.2004 12:23 |
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Wie wäre es mit Studieren? Ist doch sinnvoll nach einer Bankausbildung und immernoch besser als "arbeitssuchend" sich zu Hause zu langweilen.... |
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Verfasst am: 28.01.2004 12:34 |
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Also ich möchte nicht noch mal in die Schule.
Ich finds nicht so toll. Ausserdem musst dann trotzdem nebenbei arbeiten. Sonst kannst dir das nicht leisten.
Ich glaub kaum, dass sich hier einer so viel Geld auf die Seite gelegt hat, dass er NUR in die Uni geht...
Oder? |
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Verfasst am: 28.01.2004 15:06 |
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Alles egal sein lassen und Schlittenfahren gehn!
Ist gut gegen langweile!
:o) |
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Verfasst am: 28.01.2004 15:16 |
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Ist doch genauso langweilig
:-) |
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