Stückzinsberechnung bei Bundesschatzbriefen Typ B |
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Verfasst am: 02.12.2004 11:17 - Geaendert am: 02.12.2004 11:18 |
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Stimmt es eigentlich, dass bei BSB Typ B die Stückzinsen nicht im Kaufjahr verrechnet werden können, sondern erst bei Fälligkeit bzw. vorzeitigem Verkauf? |
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Verfasst am: 02.12.2004 11:57 |
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Beim Kauf von Bundesschatzbriefen fallen Stückzinsen an, weil der Zinstermin der 1. des Kaufmonats oder des vorhergehenden Monats ist.
Im ersten Laufzeitjahr können die Bundesschatzbriefe nicht zurückgegeben werden. Damit können auch die gezahlten Stückzinsen nicht mit den erhaltenen Zinsen der selben Emission verrechnet werden. Allerdings können diese gezahlten Stückzinsen mit anderen erhalten Zinsen, die von Anleihen im selben Depot stammen, verrechnet werden. |
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