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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

mündliche Abschlussprüfung
 
Partylearner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.06.2005 18:16
Hey!
Ihr mit den Baufi - Fällen,
habt ihr Grundschuld etc... alles angesprochen und erklärt.??
hab schiss, vor nem Baufi - Fall, ist so umfangreich..
Beleihungswert - Ermittlung habt ihr aber nicht gemacht, oder?
was ich auch nicht verstehe, ihr rechnet dem dann seine monatliche belastung aus, klar,
aber wie sagt ihr ihm wie lange das Darlehen läuft..
Ihr könnt doch die Annuitäten - Tabelle nicht bis unten durch rechen...
gibts da ne formel???
bitte bitte antwortet mir...
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.06.2005 19:13 - Geaendert am: 20.06.2005 19:39
Hi,

> habt ihr Grundschuld etc... alles angesprochen und erklärt.??

Klar, das gehört dazu. Hier entstehen ja auch Kosten für den Kunden und die Prüfer können ein wenig in Dein Fachwissen "lauschen". Aber nicht zu umfangreich, wo nun der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld ist, interessiert den Kunden i.d.R. nicht die Bohne ...

> Beleihungswert - Ermittlung habt ihr aber nicht gemacht, oder?

Doch. Du hast ja 15 Minuten zur Vorbereitung und kannst dazu ja was in deiner Beratermappe haben. So ungefähr musst Du den Beleihungswert schon haben (wegen Höhe des nötigen Eigenanteils z.B.).

> aber wie sagt ihr ihm wie lange das Darlehen läuft..

Sag ihm, dass eine genaue Angabe nicht möglich ist, da ja Sondertilgungen etc. vorliegen könnten. Auch wird das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung neu verhandelt, weshalb die zur Tilgung herangezogenen ersparten Zinsen noch gar nicht feststehen. Er soll von ca. 30 Jahren ausgehen.

Wenn er das nicht kauft, tippe in der Luft und sag ihm, Dein Computer hat gerade 31,5 Jahre ausgerechnet. Klingt zwar blöd, kann aber niemand was gegen sagen. Die Kommission weiß doch, dass im richtigen Leben niemand so etwas per Hand rechnet.

> gibts da ne formel???

q^n = A / T

wobei
q = Zinsfaktor ( 1 plus Zinssatz / 100)
n = Laufzeit in Jahren
A = jährliche Annuität
T = Tilgung im ersten Jahr

Die würde ich aber nicht benutzen, da die Auflösung nach n mit einem normalen Taschenrechner voraussetzt, zwei Logarithmen zu dividieren. Die Prüfungskommission wird das nicht geprüft haben (kennt ja auch die Konditionen vorher nicht) und das nicht zu schätzen wissen. Außerdem berücksichtigt die Formel keine üblichen Vereinbarungen wie z.B. die vierteljährliche Tilgungsverrechnung.

Nur Mut! Wenn‘s mit Baufi gar nicht läuft, nimm den anderen Fall.

Gruß
Julien
Partylearner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.06.2005 10:48
Hi Julien,
vielen vielen Dank für deine ausführliche Anwort, hat mir weitergeholen.
hatte gestern mündliche Prüfung gehabt.
Finanzierung Wohnungseinrichtung..
30.000 Euro ,
er hatte nen Sparbrief der in drei Jahren fällig ist, den wollte er zur Finanzierung unbedingt einbringen, habe Sondertilgungsmöglichkeit in drei jahren angeboten... war ok, er hats gekauft....
Meine 4 Punkte abzug waren dann:
Hätte die 30.000 splitten sollen, 15 normaler Ratenkredit und 15 ein endfälliges Darlehen, welches durch die Fälligkeit des Sparbriefes abgelöst wird...
naja, habe letztendlich 96 % erreicht..
hat alles super geklappt,
hab nen super verstärker gebracht...
alles klasse.
der zweiter fall war ein Berufsanfänger, der sich über VL informieren wollte...
Wünsche allen denen die Prüfung noch bevorsteht viel viel glück, ich schafft das!

ich denke, jetzt wo ich kein Azubi mehr bin, werde ich diese Seite nicht mehr so oft nutzen, obwohl ich sie in meiner Azubi Zeit immer sehr sehr gerne genutzt habe...
also liebe grüße,
Vanessa
 

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