Thema BauFi in der mündlichen |
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Verfasst am: 21.06.2005 19:59 |
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Eine Frage zu dem Thema BauFi...wird da verlangt, daß man den anfänglichen effektiven Jahreszins ausrechnet bzw. nennt ?
Ich dachte bisher , das wüde nur bei Ratenkrediten verlangt werden !? |
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Verfasst am: 21.06.2005 20:30 |
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ich hatte in der mündlichen einen folgetermin --> kunden haben endlich ein objekt gefunden, haben noch ein kind bekommen, was alles berücksichtigt werden musste und hauptaufgabe war es, dem kunden seine monatliche belastung auszurechnen und auch die bausteine der kaufi nennen. KFW, Eigenheimzulage etc |
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Verfasst am: 22.06.2005 14:14 |
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Wird das Thema BauFi nicht komplett rausgenommen?!? |
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Verfasst am: 22.06.2005 14:17 |
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warum sollte es?
kann man den effektivzins überhaupt berechnen? |
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Verfasst am: 22.06.2005 14:30 - Geaendert am: 22.06.2005 14:31 |
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@spkazubi
wie kommst du auf sowas
@ pitpossum
Ja kann man berechnen und sollte man auch nennen. Wenn du ne Finanzierung machen willst, würdest du doch auch gern den Effektivzins wissen oder |
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Verfasst am: 22.06.2005 15:01 |
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hargh, wieso weiß ich sowas net?
könnt ihr mir kurz sagen wie ich das mache? :) |
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Verfasst am: 22.06.2005 15:58 |
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Rechnet man denn nicht genau so aus wie beim Konsumentkreidt??? Müsste doch so sein, oder nicht? |
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Verfasst am: 22.06.2005 17:14 |
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Das ist eben die Sache
Konsumentenkredit --> feste Rate bis der Kredit getilgt ist
BauFi --> feste Rate aber nur bis zur nächsten Zinsfestschreibung, sind die Zinsen dann wieder gestiegen, wird es für den Kunden natürlich teurer
ab wie errechne ich denn den anfäglichen Effektivzinssatz ? |
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Verfasst am: 22.06.2005 18:29 |
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Dazu gibt es eine Formel, die man nicht in der Prüfung fordern kann, es sei denn man benutzt eine Formelsammlung. Viel wichtiger scheint mir die Frage zu sein, warum der effektive Zinssatz höher ist als der Nominalzinssatz? |
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Verfasst am: 22.06.2005 20:23 |
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Der nominale Zinssatz ist jener Jahreszinssatz, mit dem der Kreditbetrag zu verzinsen ist. Der Nominalzins gibt jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Kostenbelastung eines Kredites, weil Nebenkosten nicht berücksichtigt werden.
Der effektive Jahreszinssatz hingegen drückt für den Kreditnehmer den Preis eines Kredites aus, weil die Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühr und verlangte Kreditrestschuldversicherung eingerechnet sind.
Deshalb muss der Effektivzins aufgrund der eingerechneten Kosten stets höher als der Nominalzins sein.
Davon abgesehen ist der von den Banken anzugebene Effektivzins laut Verordnung immer noch nicht der "richtige" Effektivzins, da er z.B. Tilgungsverrechnungen nur schlecht berücksichtigt und der "einzig wahre" Effektivzins aufgrund unterschiedlicher Zinsmethoden auch nicht ermittelt werden kann.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 22.06.2005 20:41 |
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Die letzte Aussage ist nicht ganz korrekt. Es lässt sich der effektive Zinssatz bei unterjähriger Zinszahlung mit einer Formel berechnen. Mit Computer kann man sogar mit der Barwertmethode die Zeitpunkte der Zinszahlung berücksichtuigen.
Zusatzrage:
Warum ist der effektive Zinssatz höher als der Nominalzinsatz, wenn kein Disagio verlangt wird und keine Nebenkosten anfallen? |
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Verfasst am: 22.06.2005 21:20 - Geaendert am: 22.06.2005 23:10 |
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@Herrmann:
ich halte (Überraschung) meine letzte Aussage sehr wohl für korrekt. Ich habe nicht sagen wollen, dass man gar keinen Effektivzins berechnen kann, sondern nur, dass ...
1.) ... der Zins laut Preisangabenverordnung, den Banken ausweisen (müssen), noch nicht der finanzmathematische Königsweg ist.
2.) ... der so ermittelte Zinssatz nicht "DER Effektivzins" sein kann, weil ein solcher nicht existiert.
ad 1.) Z.B. wird der geringere Zinsraum des Februars nicht finanzmathematisch korrekt erfasst, um nur ein Beispiel zu nennen.
ad 2.) Da jede Berechnung voraussetzt, dass man etweder der stetigen (z.B. ISMA/AIBD) oder diskreten Verzinsung (z.B. nach Braeß/Fangmeyer) den Vorzug gibt, ist der Zinsatz aus Sicht der jeweils anderen Zinsmethode "falsch". Bei ganzjährigen Laufzeiten gibt es natürlich keinen Unterschied, aber die haben Kredite, die oft auf runden Beträgen nach gewünschter Kredithöhe und Kapitaldienstfähigkeit festgesetzt werden, in der Regel nicht.
Zur Zusatzfrage:
Der Effektivzins wird als Jahreszins ausgewiesen und unterstellt bei Zahlungen die sofortige Wiederanlage bzw. die sofortige Zinsesverzinsung. Bei unterjährigen Zahlungen erhöht sich durch diesen Zinseszinseffekt der Effektivzins.
Gruß
Julien |
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