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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Vorschriften mdl. Prüfung
 
Debby
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.07.2005 19:26
Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu der mdl. Prüfung. Bisher dachte ich immer, dass bei der Fallauswahl verschiedene Bereiche bereitgestellt werdem müssen. Aber bei uns war das nicht so. Zwei von uns hatten folgende Auswahl:

1. Depot geerbt 150.000 Euro mit verschiedenen ausländischen Wertpapieren

2. Depot geerbt 50.000 Euro mit inländischen Wertpapieren.

Ist das erlaubt? War ja beides Geld- und Vermögensanlage und somit war die Auswahl recht eingeschränkt.

Bei uns waren die Prüfung eh recht schlecht, so haben zwei Leute in der mdl. eine fünf bekommen. Einer hatte vorher eine zwei geschrieben. Echt hart.
Aber zur Beruhigung ich habe auch mit einer Kollegin von einer anderen Bank gesprochen, da haben fast alle die mdl. mit ner zwei bestanden.
Also an alle die noch durch müssen. Viel Glück
Cornwallace
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.07.2005 20:09
Ich glaube, das ist so rechtens. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Prüfer angehalten sind, zwei verschiedene Themenbereiche zu nehmen, sie müssen es aber nicht. Da stand, dass auch zweimal Geld- und Vermögensanlage gegen keine Regel verstößt.

Finde ich zwar doof, weil das im Prinzip die Wahl zwischen zwei Fällen ad absurdum führt. Na ja...

Wir haben schwach angefangen und dann stark nachgelassen

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2005 16:09
Vielleicht war es auch ein Versehen.
Als Prüfling würde ich darauf bestehen, dass die Fälle aus zwei verschiedenen Bereichen kommen. Natürlich sollte man höflich darauf hinweisen, dass die zwei Fälle aus dem gleichen Bereich kommen und bitten, einen anderen Fall dazu zu nehmen

Wir stellen immer Fälle aus zwei verschiedenen Bereichen.
Der Lehrervertreter sollte darauf achten, dass die Fälle aus zwei verschiedenen Bereichen kommen. .
 

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