Gerichtsstand Ort (Eheleute oder Firma?) aus AP 2005 |
|
|
Verfasst am: 28.11.2005 13:35 |
|
|
Dazu habe ich was aus dem Gesetz gefunden:
1.BRINGSCHULD
Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort
<<<am Sitz des Gläubigers>>>zusammen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat.
2.HOLSCHULD
Der Schuldner hat seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger die Leistung <<<beim Schuldner>>> abholen, dort <<<ist der Leistungs- und Erfüllungsort.>>>
! ! ! Wenn die Vertragsparteien nichts anderes geregelt ! ! !haben und auch sonst nichts anderes aus den Umständen oder der Natur des Schuldverhältnisses ersichtlich ist, ist die <<<Holschuld im deutschen Recht der gesetzliche Regelfall>>>.
---WAS DENKT IHR DAZU---Ist der Sitz bei der Firma doch richtige Antwort? |
|
|
|
Verfasst am: 28.11.2005 13:43 |
|
|
eigentlich hast du recht, welche Lösung war es in der Prüfung 5???? |
|
|
|
Verfasst am: 28.11.2005 13:44 |
|
|
Der Meinung bin ich auch. In der Aufgabe ist meiner Meinung nach die 4 und die 5 richtig. (War nicht ganz eindeutig) |
|
|
|
Verfasst am: 29.11.2005 11:56 |
|
|
weiß die Frage zwar nimma mehr geanu aber ich denk ich habs falsch, da meine Überlegung so war:
Eheleute müssen zahlen, dann dachte ich auch, dass der gesetzliche oder was für ein Erfüllungsort auch immer (falls es das Wort überhaupt gibt, hab jetzt leider keine Ahnung mehr von dem 1. Thema in AWL, ist ja auch scho 2 Jahre her) bei denen liegt, demnach muss dort geklagt oder mahnbescheid angefordert.
den gerichtsstand individuell ausmachen können nur firmen dacht ich mir. |
|
|
|
Verfasst am: 17.11.2006 10:07 |
|
|
Der Antrag auf Eröffnung eines Klageverfahrens muss beim Amtsgericht am Ort der Bank( oder Firma) gestellt werden.
So habe ich es zumindest gelernt
Nun habe ich aber gerade im AWL Buch folgendes gefunden
Klageverfahren:
Gericht des Erfüllungsortes Grundsatz:
Wohnort bzw. Sitz des Schuldners.
Was ist denn nun richtig? |
|
|
|
Verfasst am: 18.11.2006 20:30 |
|
|
Wo muss denn nun der Antrag auf das gerichtliche Klageverfahren gestellt werden? |
|
|
|