Prüfungsergebnisrechner für die AP Winter 2012 |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:07 |
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Oh man.. :( Hoffentlich wird das was...
jetzt geh ich unglaublich unmotiviert Morgen da hin... |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:10 |
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Laut den Lösungen von Bankazubis habe ich 50% das heißt ich brauche 52% im offenen Teil. Ist das richtig??
Viele Punkte müsste ich den richtig haben um 52% im offenen Teil zu haben??? |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:13 |
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52 :D |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:15 |
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Ich hab auch 52 %, aber das musst man anders rechnen oder?
Ich habe jede richtige Aufgabe * 3,846 gerechnet.
( 100 / 26 Aufgaben = 3,846 )
Dieses Ergebnis dann nochmal mal 0,4 % oder irr ich mich?
So kam ich auf eine Punktzahl von 21.... |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:19 |
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genau .aber in den Prüfungen werden zum auswerten immer 4stellen nach dem Komma genommen |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:21 |
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dann hättest du 23punkte...un das sind zu wenige |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:23 |
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Also ich habe demnach dann 13 richtige und das heißt dann 20punkte , dann muss im offenen teil 31 punkte haben um in bwl auf ne 4 zu kommen, richtig??
Wie ist das eigentlich mit der doppelwichtung?? |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:25 |
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Was habt ihr denn bei der ersten Aufgabe im programmiertemn Teil? Mich hat bei der Angabe des wirtschaftlichen berechtigten gestört, dass "können" dabei steht. Hab mich dann letztendlich für die Legitimation durch das KI bei jeder Kontoeröffnung entschieden, kommt mir aber auch ein biss komisch vor... |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:26 |
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Bankwirtschaft konventionell 60%, programmiert 40%. Das ganze mal zwei ;-) |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:29 |
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Oh mein Gott so wie ich das ganze sehe/lese hoffen wir alle auf ne 4-5 und meine Erwartung von BWL war mindestens 80% ....
Schrecklich..... |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:30 |
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Doch nicht nochmal mal 2?
Später in der Gesamtbewertung, aber nicht im einzelnem Fach BWL. |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:32 |
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Das Gesamtergebnis aus Bankwirtschaft mal zwei und zusammen mit den anderen beiden Teilen durch vier. |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:33 |
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Krissi. Wahrscheinlich daher, dass wenn der Herr 1 Mal bei Dir war du den Herrn ja kennst und daher nicht mehr den Ausweis von dem Herrn brauchst. Du musst Ihn also nicht neu legitimieren. Wirtschaftlich Berechtigter muss immer angegeben werden können. So habe ich das verstanden. |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:46 |
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Dachte in dem Zusammenhang mit der Legitimation auch an die Bestallungsurkunde. Weiß aber nicht, ob es damit ähnlich gehandhabt wird, wie mit der Bestallungsurkunde für Betreuer... |
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