Prüfungsergebnisrechner zur AP Winter 2014 |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:44 |
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Sind das jetzt die richtigen Lösungen?! Ich würde gerade von 61,4 auf 38,4 % runterkorrigiert... |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:45 |
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Hallo leute bei aufgabe 26 müsste doch die 3 richtig sein oder?
Also wenn ich mich richtig erinnere war das doch die aufgabe mit der zulangenunschädlichen verfügung der VL.
Und möglichkeit 3 war doch dass er diese nur dann bekommt wenn er 1 jahr lang ununterbrochen arbeitlos ist. Täusche ich mich da? |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:46 |
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Wir haben unseren Lösungsvorschlag bei Aufgabe 20 auf "1" geändert. Danke fürn euren Hinweis! |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:53 |
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Die 4. war des mit der einzahlung in höhe von 17.000 euro wöchentlich vom apotheker.
frage 18 wegen den dispo wie ich sie richtig berate
und 21 frage zu den sicherheiten der abtretung |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:55 |
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Wieso ist jetzt bei der 20 doch die 1? Es haben doch zich Leute die Paragraphen hochgeladen die besagen das man eine 3 monatige kündigungsfrist hat und da kein vorfälligkeitsentgelt berechnet werden darf. Nicht mal wenn man es ohne Kündigung zurück zahlt. Hab den Ordner von meinem Seminar in Beilngries vor mir liegen da steht es auch so drin. |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:56 |
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Bei der 18 muss auch die 2 richtig sein!!!!!! |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:57 |
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Wie lautet denn die richtige Aussage zur 4. Aufgabe? |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:57 |
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Weist jemand wie bei der Frage 21 die 3 Antwortmöglichkeit lautet? |
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Verfasst am: 25.11.2014 19:57 |
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Ich habe noch nie gehört das bei einen Raten kredit es eine Kündungsfrist gibt! |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:06 |
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Kündigungsfrist nach 489 Abs. 2 BGB bei veränderlichen Sollzinssatz jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei vorzeitiger Erfüllung gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung
das steht sogar in bankazubis ;) |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:07 |
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Wieso wird es dann in jeder Schule anders erklärt?? -.- |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:07 |
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Das steht bei verbraucherdarlehen in bankazubis. Also kann man jetzt noch sagen das 1 richtig ist? |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:14 |
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Meiner Meinung nach sollte man die Aufgabe nicht werten da hier ja mehrere Lösungen möglich sind... |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:17 |
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Naja wir haben gelernt, dass laut Gesetz kein vorfälligkeitsentgelt für Verbraucher Darlehen mit variablem Zins berknagt werden darf .Deswegen finde ich stimmt die 1 nicht |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:20 |
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Die Aufgabe 26 war das mit der Globalzession, wo alle Forderungen von Kunden aus Hessen oder so abgetreten werden sollen.
Das ist ja zu unbestimmt. Deshalb werden die ja immer auf bestimmte Anfangsbuchstaben eingegrenzt. Deshalb hatte ich da die 2. Weiß aber die anderen Lösungen und auch die genaue Frage nicht mehr... |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:29 |
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bei 20 ist glaube ich auch 1 richtig, weil es nur bei verbraucherdarlehen mit variablem Zins und keiner festen Laufzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt...
so haben wir das gelernt.. und in der Aufgabe jetzt stand ja nichts dazu.
Deswegen kann, denke ich, zu jeder Zeit gekündigt werden.. |
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Verfasst am: 25.11.2014 20:33 |
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Kann es ja auch aber es darf kein entgelt verlangt werden. Schaut doch mal in bankazubis unter Verbraucher Darlehen nach? |
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Verfasst am: 25.11.2014 21:09 |
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Hallo zusammen,
dies habe ich zur Frage mit dem Ratenkredit gefunden (der zweite Absatz ist entscheindend):
Ratenkredite
Sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer den Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen (§ 489 Abs. 1 BGB).
Für Darlehen, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen werden oder wurden, gilt eine neue EU-Richtlinie: Kreditnehmer können künftig jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Darlehensvertrag zurücktreten. Banken dürfen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kreditnehmer frühzeitig aus seinem Vertrag aussteigt. Die Höhe der Entschädigung ist vom Gesetzgeber genau festgelegt worden: bei Krediten mit mehr als 12 Monaten Restlaufzeit darf sie maximal 1,0 Prozent betragen; bei Krediten mit weniger als 12 Monaten Restlaufzeit sind nicht mehr als 0,5 Prozent des Restsaldos möglich.
Die 3 Monate Kündigungsfrist bezieht sich auf das variable Baudarlehen:
Darlehen ohne Zinsfestschreibung (z. B. variables Baudarlehen)
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB).
Jedoch bin ich der Meinung, dass bei der Nummer 3 die Lösung 4 richtig ist.
Das Schließfach muss gemeldet werden jedoch nicht die Girokonten. So wurde es uns im Unterricht erklärt. |
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Verfasst am: 25.11.2014 21:13 |
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kann mir bitte jemand die Nummer 4, Nr. 18 und die Nummer 26 erklären?
Vielen Dank! :) |
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Verfasst am: 25.11.2014 21:27 |
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Da steht aber im ersten Absatz "fester Zinssatz" und im 2. Absatz steht nichts von variablen. und bei dem paragraphen 489 hab ich auch nix von variablem Zinssatz gesehen.
Das steht überall im Internet UND auf bankazubis mit der Kündigungsfrist. Ich hab‘s in der Schule so gelernt und auf Seminar. Sry wenn ich da so nervig bin, aber die Aufgabe regt mich auf... Die Prüfung war für mich eh schon Net der burner |
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