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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Infos vom Admin-Team

Update: Unsere Lösungvorschläge sind vollstän
 
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 29.09.2010 16:03
Hallo zusammen,

unsere Lösungvorschläge sind nun komplett eingegeben.


Euer
Bankazubis.de - Team
foritehali
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 17:07
Die Lösungen sind aber nur unter vorbehalt richtig oder?

Bei der Aufgabe 33 wäre doch 4667,55 EUR auch richtig?! Ich habs 3 mal nachgerechnet und komme bei richtiger Rundung auf ,55
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 29.09.2010 17:12
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben eine entsprechende Notiz bei der Eingabe der Ergebnisse geschrieben. Wir vermuten, dass evtl. auch beide Ergebnisse korrekt sein könnten. Letztendlich entscheidet die IHK.
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 17:19
Hey!

Ich habe auch mal drei Fragen:

Warum wird Frage 28 auch die Zulage für die Ehefrau mit abgezogen? Ich weiß doch gar nicht, ob sie auch einen Vertrag bekommt.

Warum ist bei Aufgabe 31 nicht Antwort 4 richtig? Es handelt sich doch um eine Mietkation oder?

Und bei Aufgabe 41 komme ich immer wieder auf eine AfA von 68,53€ für 2010. Wie kommt ihr auf 67,51?

Vielen Dank für eure Antwort.

Liebe Grüße
Nina
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 17:22
Aufgabe 45 kann ebenfalls nicht stimmen:

Verpflichtungsgeschäft ist ein Vertrag, in dem sich die Beteiligten verpflichten, eine rechtliche Veränderung herbeizuführen. Es unterscheidet sich vom Verfügungsgeschäft, in dem diese rechtliche Veränderung erst wirklich herbeigeführt wird. Beispiel: Kaufvertrag; Verpflichtungsgeschäft nach § 433 BGB zur VERSCHAFFUNG des Kaufgegenstands an den Käufer durch den Verkäufer und zur ZAHLUNG des Kaufpreises durch den Käufer sowie Abnahme des gekauften Gegenstandes.

Kann also hier Nichts mit Abgabe der Zeitschrift an den VErkäufer zutun haben, bzw. mit dem Einscannen des Preises.

Man bedenke was passiert wenn man sich nur nach dem Preis erkundigen will und der Verkäufer den Gegenstand einscannt! Hab ich ihn dann schon gekauft bzw. ist ein Vertrag zustande gekommen? =P
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 17:28
Doch Frage 45 ist richtig. Dabei handelt sich um Antrag und Annahme (Verpflichtungsgeschäft). Wenn das Geld und die Zeitung übergeben wird, handelt es sich um Einigung und Übergabe (Erfüllungsgeschäft). Das ist das Abstraktionsprinzip und so ein kram...
Hannelore
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 17:30
und woher kommen die Lösungen??
BastiRh89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 17:34
Hat vielleicht irgendjemand die Prüfung mitgenommen und kann sie mir schicken:)?

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 17:36
Man konnte die Prüfung doch gar nicht mitnehmen!
Woher wisst ihr eure ganzen Lösungen noch ?
Also ich habe die nicht alle im Kopf.. :D
BastiRh89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 17:36
Es gibt Leute die sie mitgenommen haben habe ich gelesen;)
hätte sie nämlich gerne zum kontrollieren:D
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 17:37
wir durften die prüfung und den lösungsdurchschlag mitnhemen^^
BastiRh89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 17:40
kannst du mir die vielleicht per email schicken ? also die prüfung:)?
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 17:43
wie denn?^^ hab keine lust das alles abzutippen

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 17:44 - Geaendert am: 29.09.2010 17:44
könntest sie einscannen oder so :)

wir durften gar nichts mitnehmen....
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 17:45
ich hab keinen scanner^^
Dan1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 22:26
würde auch die prüfung gerne haben
Slibe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2010 10:02
bei aufgabe 45 ist es doch so...dass der kunde mit dem einscannen erst den preis erfährt...welcher dann ja erst angezeigt wird...vllt ist die zeitung ihm aber zu teuer und er geht...

aber ist wohl so gemeint, dass der kunde den preis kannte schon bevor der eingescannt wurde...dann wäre es natürlich richtig^^ ist halt betrachtungssache, aber im normalfall kennt man den preis bevor man zur kasse geht und muss den nicht erst durch einscannen erfahren...
tesse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 10:39
mit der aufgabe 31 verstehe ich auch nicht so richtig, ich dachte eine eG darf ein Sparbuch für eine Kaution eröffnen. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Tanzmariechen03
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 11:52
Ich seh das auch so:

http://www.gesetze-im-internet.de/rechkredv/__21.html

und

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html


Also habe auch das mit der eG genommen.
 

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