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Übernahme
 
feridgezime
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.11.2013 10:50 - Geaendert am: 29.11.2013 11:49
bekommen aller jav‘ler unbefritete arbeitsverträge
Pr3y
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2013 10:53
Ein JAVler hat keinen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag sondern auf einen Vertrag befristet auf die Dauer der JAV-Periode, maximal also zwei Jahre.
Ich bezweifle, dass man als ausgelernter Azubi eine Abfindung bekommt. Was willst du da bekommen?
Am besten aber klärst du das mit deinem Betrieb selbst.
Pr3y
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2013 10:58
Ich revidiere meine Aussage teilweise:

Normal muss eine unbefristete Übernahme unter bestimmten Vorraussetzungen erfolgen, aber:

"Der vorbehaltlose Abschluss eines solchen befristeten oder Teilzeit-Arbeitsvertrags kann zum Verlust des Anspruchs auf unbefristete (Vollzeit)-Weiterbeschäftigung führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass die Unterzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrags durch den Jugendvertreter innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses als Verzicht auf die unbefristete Weiterbeschäftigung gewertet werden kann, „wenn im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss besprochen wurde, dass der Jugendvertreter für die Zeit ab Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses eine anderweitige Weiterbeschäftigungszusage hat“ (BVerwG vom 31.5.2005; vgl. zum BetrVG etwa LAG SH vom 21.3.2006; auf die Entscheidungen können Sie über die untenstehenden Links zugreifen).

Der JAV-Vertreter muss deshalb in jedem Fall frist- und formgerecht den Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Nur wenn er sicher ist, dass er nicht weiterbeschäftigt werden will, kann diese Geltendmachung des Anspruchs unterbleiben.

Fazit: Bietet der Arbeitgeber einem JAV-Vertreter für den Fall der erfolgreichen Abschlussprüfung einen befristeten oder einen Teilzeit-Arbeitsvertrag an, so kann der JAV-Vertreter diesen unterzeichnen. Um den Verlust des – möglicherweise bestehenden weitergehenden – Anspruchs aus § 9 BPersVG/§ 78 a BetrVG sicher auszuschließen, muss dies aber unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtlichen Prüfung bzw. mit dem Hinweis geschehen, dass der JAV-Vertreter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Vollzeitarbeitsverhältnis nicht verzichtet. "

Quelle: http://www.dbbj-sh.de/html/jav.htm
tschulaila
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2013 11:54
Also in unserer Bank haben jetzt 3 von 5 Auslernenden einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Unwahrscheinlich ist es also nicht einen zu bekommen. Aber normalerweise bekommt man einen befristeten wenn man frisch auslernt. Auch wenn man in die JAV gewählt wurde, muss kein unbefristeter ausgestellt werden :)
Arroganti
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.11.2013 12:50
Muss man nicht bekommen. Man muss als JAV´ler einen Antrag stellen. Dieser muss auch bis zu einer bestimmten First (bis vor der mündlichen Abschlussprüfung) bei einer Personalabteilung gestellt werden.
§78a Betriebsverfassungsgesetz müsste das sein..
 

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