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Verfasst am: 10.03.2018 12:57 |
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Hallo, danke für die Lösungvorschläge und den Prüfungsrechner! Ich habe zu zwei eurer Antworten Fragen, da ich da was anderes hatte.
Als erstes geht es mir um Aufgabe 8:
Hier sollte ermittelt werden, ob eine Erbschaftssteuermeldung aufgrund bestehender Salden zum Todestag eines Kunden erfolgen muss. Das Gesamtguthaben des Kunden war zum Todestag 5000,00 EUR groß. Die Antwort 2 beinhaltet, dass diese Meldung nicht erforderlich ist, da das Guthaben am Todestag die Meldegrenze nicht übersteigt. Diese Aussage müsste richtig sein, da laut §33 ErbStG §1 keine Meldung erfolgen muss, sofern der Betrag 5000,00 EUR nicht übersteigt. So wird es auch im Lehrbuch „Wirtschaftslehre des Kreditwesen“ (Grill/Perczynski) wiedergegeben. Dies ist in dieser Aufgabe genauso der Fall, die 5000,00 EUR Grenze wird nicht überstiegen.
Nun geht es mir um Aufgabe 21:
Hier ist beschrieben wie eine natürliche Person, welche bei dem KI kein Kunde ist, auf dem Konto eine Firmenkunden des KI über 6000 EUR einzahlt, da es sich in diesem Fall um ein Zahlscheingeschäft handelt. Da es eine Einzahlung zu Gunsten eines Fremdkontos ist, müsste laut aktuellem Geldwäschegesetzt richtig sein, dass die Einzahlerin per aktuellen Personalausweis zu identifizieren ist. Dies entspricht der Antwort 5 in der Aufgabe. (Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben in Bonn am 24. Juni 2017).
Viele Grüße |
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