Gebühren für die Rückgabe von Überweisun |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:11 |
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Hallo zusammen,
ich hatte heute einen Kunden am Schalter dem 5 Eur Gebühren belastet wurden, weil eine von ihm eingereichte Überweisung mangels Deckung nicht ausgeführt wurde. Der Kunde beruft sich nun auf die letzte "WISO" Sendung auf ZDF, und möchte die 5 Eur zurück. Weiß da jemand mehr zu dem Thema?
mit genossenschaftlichen Grüßen |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:23 |
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Typisch Kunde!!!
Kein Geld auf dem Konto und dann beschweren, dass seine Zahlungen nicht abgehen!!! |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:30 |
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Dem Kunden wurden 5 EUR belastet, weil die Bank die Überweisung mangels Deckung nicht ausgeführt hat? Das ist echt Hammer...
Wenn er die Überweisung zurückhaben wollte, dann ist das durchaus Legitim!------------------------------------------
www.oldenburger-ballsportforum.de.vu |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:32 |
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Warum sollte das legitim sein? Wir haben doch mal wieder die Arbeit damit. Der Kunde weiß doch selbst ob er Geld auf seinem Konto hat oder nicht. Wenn er weiß das er keine Kohle hat, warum reicht er dann Überweisungen ein? |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:37 |
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Wenn bei uns ne Überweisung nicht ausgeführt wird kostet das den Kunden nur 55 Cent für die Portogebühren.
5 euro is schon n nettes Sümmchen, auch wenn ich dir recht geben muss, das nur den Arbeitsaufwand decken wird... |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:42 |
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@Ben: Wenn der Kunde die Überweisung zurückruft, aus welchen Gründen auch immer, kostest ihn das 5,11, weil wir da richtig viel Arbeit mit haben.
Aber wenn wir eine Überweisung zurückgeben, weil kein Geld auf dem Konto ist, dann berechnen wir dem Kunden nichts. Es wird automatisch ne Benachritung erstellt und das war‘s. Das Geld verlässt dann ja gar nicht unser Haus.------------------------------------------
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Verfasst am: 28.02.2006 14:46 |
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Für die Rückgabe von Lastschriften mangels Deckung dürfen dem Kunden laut einem BGH Urteil keine Gebühren in Rechnung gestellt werden, da es sich nicht "um eine Dienstleistung im Interesse des Kunden" handelt.
Im Zweifelsfall solltest Du einmal Rücksprache mit Eurer Rechtsabteilung halten. |
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Verfasst am: 28.02.2006 14:48 |
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Kunden sind doof!
Wer ist dafür? |
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Verfasst am: 28.02.2006 15:32 |
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@Handballerin - Naja, aber auch wenn die Überweisung nicht ausgeführt wird, haben wir n` haufen Arbeit damit. Schließlich geht das Ding erstmal in den ZV und dann in die Disposition. (Läuft also erstmal durch mehrere Hände.) Und dann kommen noch die Portokosten für die Benachrichtigung hinzu. Also wenn ihr mich fragt sind die 5 Euro noch nicht mal Kostendeckend.
Vor allem wenn der Kunde so frech ist und 3 Überweisungen zu jeweils ca. 1000 Euro einreicht obwohl er weiß das keine Überziehungen geduldet werden. (Haben Saldo ca. 500 Euro)
Naja, ich glaub am Ende siegt ohnehin mal wieder die Kulanz... Scheiß Kulanz...
Wer hat die eigentlich erfunden??? |
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Verfasst am: 07.04.2006 15:06 |
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Also das bei einer Rückgabe von Überweisung 5 € belastet werden finde ich seltsam! Soweit ich weiß, verlagen wir nix. |
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Verfasst am: 07.04.2006 15:15 |
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Bei uns kostet das auch 5€ und das ist gut so!
Ich hasse es mich immer damit beschäftigen zu müssen.
Ich bin mir nicht sicher ob man die 5€ bei Überweisungen auch erstatten muss... Bei Lastschriftrückgaben bin ich mir sicher, das man die 5€ nicht einziehen darf. (machen aber trotzdem alle)
Wenn bei uns ein Kunde sich beschwert wegen der 5€ bei Lastschriftrückgabe, dann bekommt er se wieder und das Konto wird für Lastschriften gesperrt. |
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Verfasst am: 07.04.2006 15:18 |
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Bei Lastschrifen sinds 3 €
5 € kommen mir etwas zu hoch vor, da die max. Höhe der Kosten die man an den Kunden weitergeben darf gesetzlich festgeschrieben ist! |
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Verfasst am: 07.04.2006 15:48 |
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3€ bekommt der der die Lastschrift zieht draufgebrummt. |
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Verfasst am: 07.04.2006 19:42 - Geaendert am: 07.04.2006 19:43 |
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Rückgabe Lastschriften = 3€
und bei Überweisungen mangels Deckung wird bei uns keine Gebühr erhoben! |
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Verfasst am: 08.04.2006 18:22 |
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Dafür Gebühren zu nehme ist auch rechtswidrig, hab die Folge von Wiso schon selbst gesehen und wenn ich nicht selbst be einer Bank arbeiten würde, käme mir das auch seltsam vor was die da gezeigt haben.
Das etlicht Banken für vieles Geld nehmen was sie eingentlic nicht dürfen
Beispiel:
Ein und Auszahlungen auf Privatkonten
Auszüge am Automaten
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Verfasst am: 08.04.2006 20:25 |
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also wenn ich das hier so lese würde ich als Kunde aber die ein- oder andere Bank schnellstmöglich verlassen.
pauschal mal 5 euro für ne LS-Rückgabe verlangen und nur auf Verlangen zurückbuchen und des Konto dann für LS sperren? Was ist das denn?
Auch wenn der Kunde seine Disposition selbst im Auge haben muss finde ich es auch ne Frechheit für eine nicht ausgeführte Überweisung Geld zu verlangen. Überweisungsrückruf ist hingegen i.O.
Naja Service-Wüste Deutschland wir kommen. |
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Verfasst am: 09.04.2006 20:07 |
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Finde es persönlich auch ziemlich merkwürdig, welche Gebührensätze manche Banken erheben und für welche Sachen. Da muss ich immer sagen, dass wir noch sehr human sind mit den Gebühren.
Für Nichtausführung von Überweisungen nehmen wir keine Gebühren. Der Kunde wird über den Kontoauszug informiert.
Für Überweisungsrückruf nehmen wir 5,- €
Für Rückgabe der Lastschrift wird dem Einziehenden eine Gebühr von 3,- € in Rechnung gestellt. Unser Kunde selber zahlt nichts._________________________________________________
http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!! |
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Verfasst am: 10.04.2006 08:32 |
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frü auszahlungen vom konto dürfen banken geld verlangen wenn ein GA betriebsbereit vorhanden ist... Samstagsarbeit rockt !!! |
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