Verkaufsaktion Riester Rente |
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Verfasst am: 07.08.2007 09:58 |
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HI @ LL
Ich bräuchte mal etwas Hilfe von euch!
Wir fahren jetzt in der Sparkasse eine Aktion in 100 Tagen 100 Riester Verträge zu verkaufen. Ich komm jetzt in eine neue Zweigstelle mit mir unbekanntem Kundenstamm und hab dort die Hauptaufgabe diese zu verkaufen.
Hat jemand schon mal ähnliches gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?
Außerdem darf ich Auswertungen meiner Kunden fahren und sie nach diversen Kriterien sortieren.
Hat evtl auch da jemand Tipps für mich welche Kriterien besonders geeignet sind, bzw welches Kundenklientel man am besten und erfolgreichsten ansprechen kann?
Besten Dank schon mal! |
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Verfasst am: 07.08.2007 10:26 |
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Hey ,,,,
bei uns legt sich das zum Glück schon wieder ein wenig ,,, haben das gröbste hinter uns und das auch sehr sehr sehr zufriedenstellend...
kundenkliente., man glaubt es kaum aber mit am besten hat es bei arbeitslosen gefruchtet,
Argument : 60 Euro nur um meist volle Prämie zu bekommen
Naja und dann musste halt schauen bei den Müttern/Eltern bei euch, und die locken mit dem wie ich finde grandiosen Produkt....
Gute Ansprache ist immer:
Haben Sie schon Ihr Geschenk vom Staat abgeholt ?
Verschenken Sie auch jedes Jahr Geld ???
USW::: |
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Verfasst am: 07.08.2007 11:15 |
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Super!!!
Das mit den Arbeitslosen ist ne super Idee!!!
Daran hatte ich allerdings auch schon mal gedacht.
Ich hoffe mal, dass ich eine Auswertung aller Kunden mit Arbeitslosengeld bekomme. Das wäre ganz praktich ;-)
Thx!!! |
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Verfasst am: 07.08.2007 11:41 |
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Sehr gut lassen sich Riesterverträge auch an ausländische Mitbürger verkaufen, da viele Kinder.
Einfach eine Selektion nach Großfamilien fahren.
Das mit den Arbeitslosen stimmt natürlich, aber auch gut sind Geringverdiener.
Aber auch diejenigen, die ein sehr großes Einkommen haben, können durch Riester sparen wg. Steuervorteil!
Ergo: Rister ist für alle gut!Lebe das Leben, koste den Tod!
Finde in ihm deine Kraft zum Leben! |
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Verfasst am: 07.08.2007 11:50 |
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und was für riester-verträge sollt ihr denen andrehen, äh...verkaufen?
Versicherung, der Provision wegen? |
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Verfasst am: 07.08.2007 12:37 |
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@LunaNox: Bei ausländischen Mitbürgern gibt es aber das Problem, dass sie teilweise wieder in die alte Heimat zurückziehen, wenn sie die Rente beantragen. Riester wird meines Wissens nach aber dann nicht ausgezahlt. Der Kunde muss dann sämtliche Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Das sollte dem Kunden bewusst gemacht werden.
Ansonsten lohnt sich die Riester-Rente für jeden. Entweder aus steuerlich Gründen und/oder wegen der Zulage vom Staat. |
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Verfasst am: 07.08.2007 12:39 - Geaendert am: 07.08.2007 12:40 |
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Ich meine natürlich jene,die die deutsche Staatbürgerschaft haben, sich hier wohlfühlen und hier bleiben werden.... Lebe das Leben, koste den Tod!
Finde in ihm deine Kraft zum Leben! |
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Verfasst am: 07.08.2007 14:00 |
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Die Riesterrente kann auch an Personen ausgezahlt werden, die im Ausland leben. Vorraussetzung: Ein Konto in Deutschland muß es noch geben.
Es gibt auch viele deutsche Rentner, die im Ausland sind. |
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Verfasst am: 07.08.2007 14:28 |
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am konto liegts sicherlich nicht, am wohnsitz, deshalb ist der umzug grundsätzlich schädlich und führt zur rückforderung der staatlichen förderung.
wer an eine tätigkeit im ausland denkt oder im alter da hinzuziehen, sollte sich nach derzeitigem rechtsstand eher gegen die riesterrente entscheiden.
andererseits ist ziemlich sicher, dass dieser zustand nicht so bleiben wird, da diese regelung ein verstoß gegen europäisches recht ist, aber noch eine frage der zeit, bis das durch die gerichte durch ist. |
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Verfasst am: 07.08.2007 16:52 |
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Als Renter kannst Du wohl Deine Riesterrente ins Ausland auszahlen lassen, bei unserer Versicherung ist es so, daß Du aber ein Konto in Deutschland haben musst.
Ist in diesem Fall auch nicht prämienschädlich. |
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Verfasst am: 07.08.2007 17:13 |
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billiger taschenspielertrick würde ich das mal nennen.
wenn deine sparkasse wirklich dahingehend berät, macht sie sich schadenersatzpflichtig wegen fehlberatung gegenüber dem kunden.
darüber hinaus vielleicht noch ne strafrechtliche relevanz beim sozialbetrug.
mach so nen blödsinn nicht mit!
hier was amtliches von der rentenversicherung:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge/Private-Altersvorsorge/besonderheiten,did=100888.html
ausführlich müßte es im einkommensteuergesetz stehen, hab ich aber auf die schnelle nicht da. |
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Verfasst am: 07.08.2007 18:02 |
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Das ist kein Betrug sondern ein Sonderfall. Und diese Aussage kam direkt von der Versicherung. Da könntest Du Dich vielleicht auch mal genauer informieren. |
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Verfasst am: 07.08.2007 18:10 |
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dann ist der fall anders als geschildert und von mir verstanden.
weshalb treffen denn die grundsätze wie dargelegt in dem link nicht zu?
ging es gar nicht um die zulagen? nur um die eigenbeiträge? dann wäre das denkbar.
andererseits, wieso sollte die versicherung jemanden zwingen können in d ein konto zu unterhalten. wir haben in der eu schon seit ein paar jahren einen gemeinsamen markt, also auch eher suspekt.
müßtest doch den fall noch was detaillierter schildern. |
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Verfasst am: 07.08.2007 21:58 |
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Also es kommt wirklich auf den Wohnsitz bzw. Steuerinländer/ausländer, da die Riester-Rente voll versteuert werden muss ! Somit holt sich der Staat ein Teil seiner Zulagen bzw. Steuervorteile wieder !!!!
Wichtig auch bei Arbeitlosen bzw. Hartz IV Empfänger, wie lange bzw. ob noch geabreitet werden soll !!! Denn die Riester-Rente wird voll angerechnet, so kann bei Personen die lange Sozialhilfe empfangen haben, die Riester-Rente voll nach hinten losgehen!!!!! Dann bestraft der Staat den Bürger schon fast für seine eigene Vorsorge!!
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 07.08.2007 22:21 |
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wie meinst du das mit dem nach hinten losgehen für langzeitige alg2/sozhi empfänger?
die riester rentenbezüge im alter werden auf die alters-grundsicherung angerechnet, so daß das riestersparen nur den staatsanteil bei der grundsicherung entlastet?
nach meinen recherchen erfolgt zwar im rahmen von alg2 keine anrechnung, im alter für die altersgrundsicherung dann wohl.
meineswissens gibt es da kein ausschlußklausel.
siehst du das auch so? |
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