Ort bei Vertragsunterschrift |
|
|
Verfasst am: 04.09.2011 21:20 |
|
|
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine ziemlich ungewöhnliche Frage. Wird als Ort bei Abschluss eines Vertrages der Teilort oder der Hauptort eingetragen. Dies würde mich insbesondere deswegen interessieren, um rechtlich keine Probleme zu bekommen. Vielleicht gibt es ja hier eine gesetzliche Regelung oder eine Empfehlung vom Verband. Für eure Antworten bedanke ich mich bereits vorab. |
|
|
|
Verfasst am: 05.09.2011 14:32 |
|
|
Es sollte schon der amtliche Name des Ortes sein, bei Niederlassungen in Ortsteilen empfielt sich der Zusatz, aber nur aus bankinternen Gründen.
Aus rechtlichen Gründen? Warum überhaupt der Ortszusatz?
Eigentlich völlig irrelevant, bei einem Auslandsbezug oder im Scheck- und Wechselrecht mag es Gründe geben.
Oder weiss jemand etwas rechtlich relevantes? Ob der Kunde in Flensburg oder Garmisch unterschreibt, ist für die Wirksamkeit eines Vertrages doch wurscht, oder?
Ob in Flensburg oder Nizza vielleicht nicht, weil man da Probleme aufwerfen könnte, ob deutsches oder französisches Recht anwendbar ist.... |
|
|
|